BT-Drucksache 17/10084

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang Gunkel, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8789 - Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids der "Trostfrauen"

Vom 26. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10084
17. Wahlperiode 26. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang Gunkel,
Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8789 –

Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids der „Trostfrauen“

A. Problem

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die
Vereinten Nationen in ihren Bemühungen zur umfassenden Umsetzung der
Resolutionen 1325, 1820, 1888 und 1889 zu unterstützen. Die Fraktion weist
in dem Antrag darauf hin, dass das System der Trostfrauen ein Verstoß gegen
die Menschlichkeit sei und daher auch einer juristischen Ahndung obliegen
müsse. Der Begriff „Trostfrau“ sei eine beschönigende Bezeichnung für Mäd-
chen und Frauen, die während des Zweiten Weltkrieges in japanischen Kriegs-
bordellen der Armee oder in Betrieben zur Prostitution gezwungen wurden.
Vorsichtige Schätzungen gingen davon aus, dass die größte Betroffenengruppe
mit 200 000 Zwangsprostituierten aus Korea komme. Die Vereinten Nationen
hätten sich in verschiedenen Gremien immer wieder mit diesem Thema be-
fasst. Die Bundesregierung solle nun aktiv den Aufbau der UN-Einheit für
Geschlechtergerechtigkeit UN-Woman begleiten, sich um einen Sitz in den
Aufsichtsgremien bemühen und die operative Arbeit mit einem den Aufgaben
angemessenen freiwilligen Beitrag unterstützen. Bei den Vereinten Nationen
soll sie in den bilateralen Beziehungen auf Japan einwirken, die von dem japa-
nischen Militär an den Trostfrauen verübten Menschenrechtsverletzungen als
Kriegsverbrechen und sexuelle Sklaverei zuzugeben und sich offiziell bei den
Überlebenden zu entschuldigen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

Drucksache 17/10084 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10084

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8789 abzulehnen.

Berlin, den 25. April 2012

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Pascal Kober
Berichterstatter

Niema Movassat
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Trostfrauen davon. Deswegen sei zügiges Handeln gefragt.
sichtigen. Wenn man jetzt nicht darüber rede, dann rede
man nie mehr darüber, weil die Frauen dann gestorben
III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

seien. Die SPD habe sich in den letzten Jahren in vielen
Anträgen mit dem Thema Krieg und Gewalt befasst. Jedes
Jahr zum CEDAW-Bericht habe man unter anderem dazu
entsprechende Anträge geschrieben. Es sei deshalb gut und
Drucksache 17/10084 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Angelika Graf (Rosenheim), Pascal Kober,
Niema Movassat und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/8789 in seiner 165. Sitzung am 8. März 2012 beraten
und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen
Ausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag die Bundes-
regierung auf, die Vereinten Nationen (VN) in ihren Bemü-
hungen zur umfassenden Umsetzung der Resolutionen 1325,
1820, 1888 und 1889 zu unterstützen. Die Fraktion weist in
dem Antrag darauf hin, dass das System der Trostfrauen
ein Verstoß gegen die Menschlichkeit sei und daher auch
einer juristischen Ahndung obliegen müsse. Der Begriff
„Trostfrau“ sei eine beschönigende Bezeichnung für Mäd-
chen und Frauen, die während des Zweiten Weltkrieges in
japanischen Kriegsbordellen der Armee oder in Betrieben
zur Prostitution gezwungen wurden. Vorsichtige Schätzun-
gen gingen davon aus, dass die größte Betroffenengruppe
mit 200 000 Zwangsprostituierten aus Korea komme. Die
Vereinten Nationen hätten sich in verschiedenen Gremien
immer wieder mit diesem Thema befasst. Die Bundesregie-
rung solle nun aktiv den Aufbau der UN-Einheit für Ge-
schlechtergerechtigkeit UN-Woman begleiten, sich um einen
Sitz in den Aufsichtsgremien bemühen und die operative
Arbeit mit einem den Aufgaben angemessenen freiwilligen
Beitrag unterstützen. Bei den Vereinten Nationen soll sie in
den bilateralen Beziehungen auf Japan einwirken, die von
dem japanischen Militär an den Trostfrauen verübten Men-
schenrechtsverletzungen als Kriegsverbrechen und sexuelle
Sklaverei zuzugeben und sich offiziell bei den Überleben-
den zu entschuldigen.

Eine weitere Forderung der Fraktion der SPD zielt darauf
ab, dass die Bundesregierung die UN-Sonderberichterstatte-
rin für sexuelle Gewalt gegen Frauen in Konflikten Margot
Wallström mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unter-
stützt und bei den Vereinten Nationen in den bilateralen
Beziehungen auf Japan einwirkt, damit zu beginnen, diese
Problematik politisch und gesellschaftlich aufzuarbeiten
und in diesem Rahmen mit den VN zusammenzuarbeiten.
Die Empfehlungen der VN sollen umgesetzt, die Opfer ent-
schädigt und die Verantwortlichen bestraft werden.

Im Wissen um die Bedeutung der Ächtung und Aufarbei-
tung von Kriegsverbrechen solle der Deutsche Bundestag
die Trostfrauen in ihrem Anliegen unterstützen. Das Thema
sei noch immer aktuell, aber es laufe den älter werdenden

Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner
64. Sitzung am 25. April 2012 beraten. Beide Ausschüsse
empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 59. Sitzung am 25. April
2012 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der SPD erläuterte, der Antrag beschäftige
sich damit, dass im Zuge des Zweiten Weltkrieges, an dem
Japan auch beteiligt war, die Japaner eine große Menge von
jungen Frauen, fast noch Kinder, zum Teil 12, 13 Jahre alt,
verschleppt hätten, um sie der Zwangsprostitution zuzufüh-
ren. Diese Frauen hätten sich lange nicht über ihr Schicksal
geäußert, weil die kulturelle Situation so sei, dass man nicht
darüber spreche. Es hätten auch nur ca. 30 Prozent diese
Zwangsprostitutionssituation überlebt. Das japanische Par-
lament habe sich relativ wenig bzw. ablehnend mit der Tat-
sache auseinandergesetzt, dass sie sich wenigstens entschul-
digen sollten bei den Frauen, die verschleppt worden sind.
Die Situation der Trostfrauen sei von mehreren, auch UN-
Verbänden, aufgenommen worden. Es habe sich insbeson-
dere die Sonderberichterstatterin für sexuelle Gewalt gegen
Frauen in Konflikten, Margot Wallström, mit diesem Thema
beschäftigt. Die Situation sei auch subsumierbar unter die
Resolutionen 1325, 1820, 1888 und 1889 und auch das
Europäische Parlament hat sich mit diesem Thema beschäf-
tigt sowie etliche Regierungen innerhalb Europas. Der An-
trag fordere, dass die vom japanischen Militär an den Trost-
frauen verübten Menschenrechtsverletzungen als Kriegsver-
brechen und sexuelle Sklaverei eingestanden werden. Er
fordere Japan auf, zu beginnen, die Problematik politisch
und gesellschaftlich aufzuarbeiten und insbesondere Nicht-
regierungsorganisationen zur Aufarbeitung freien Zugang
zu allen amtlichen Dokumenten in den Archiven zu geben,
denn diese Dokumente unterlägen immer noch der Geheim-
haltung. Das sei über 60 Jahre nach dem Krieg nicht ver-
ständlich. Deutschland habe als jemand, der verantwortlich
für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges war, eine ge-
wisse Pflicht, sich darum zu kümmern.

Auch müsse man das Alter der betroffenen Frauen berück-
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag 17/8789 in sei-
ner 59. Sitzung am 25. April 2012 und der Ausschuss für

richtig, die allgemeinen Feststellungen dieser Anträge nun
mit einem konkreten Beispiel der Trostfrauen zu unter-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10084

mauern. Zudem seien dies Personen, die keiner Nationalität
zugeordnet werden können, sondern wie man aus dem An-
trag erkennen könne, kämen die Frauen aus vielen Ländern
und sie hätten als Individuen sehr wenig Möglichkeiten,
sich selbst Gehör zu verschaffen. Die Tatsache, dass über
Japan eine Katastrophe hereingebrochen sei, könne nicht
der Grund sein, weshalb man darauf verzichte, Themen an-
zusprechen, die auch wichtig sind. Denn dann könne man es
völlig bleiben lassen, Menschenrechtsverletzungen anzuzei-
gen. Man fokussiere auch nicht auf Japan, sondern auf die
Opfer. Es bestehe die Gefahr, dass die Opfer bald sterben
werden, ohne auch nur im Ansatz eine Anerkennung für ihr
Leiden erhalten zu haben. Dies sei ein internationales und
damit auch ein deutsches Thema. Auch die Frauen selbst
hätten schon in vielen Ländern zu Protesten vor Japans Ver-
tretungen aufgerufen und eine japanische Fraueninitiative
habe erklärt, dass eine Anerkennung der Überlebenden ein
Zeichen gegen ähnliche Verbrechen sei. Diesem Anliegen
sollte man sich nicht verschließen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, man verstehe nicht,
dass der Antrag sich nur auf dieses Thema und allein auf
Japan fokussiere. Das Thema sei zwar wichtig, aber es habe
unendliches Leid vieler Frauen und Mädchen in dieser Zeit
gegeben. Man verstehe auch nicht, dass es jetzt auf die
Tagesordnung komme. Die aktuelle Situation in Japan nach
den Katastrophen sei absolut problematisch. In diesem Zeit-
punkt sich so auf Japan zu fokussieren, sei absolut grenz-
wertig. Schon aus diesem Grund könne man den Antrag
nicht unterstützen. Das habe nichts damit zu tun, das Leid
zu relativieren, sondern es gehe um das Leid aller Mädchen
und Frauen.

Es sei erstaunlich, dass man sich jetzt mit Japan beschäftige.
Bisher habe man sich, vor allem wenn es um Vergewalti-
gung und Massenvergewaltigung von Frauen gehandelt
habe, aktuell mit Afrika befasst. Und dass hier in Deutsch-
land Millionen von Frauen lebten, die nach dem Zweiten
Weltkrieg vergewaltigt wurden und auch in Lagern waren
und auch dort systematisch immer wieder vergewaltigt wur-
den, rühre hier keine Menschenseele. Die Japaner seien im
Übrigen dabei, das Problem zu regeln. Man habe genug
Vertrauen in die japanische Demokratie, dass diese eine
Regelung finden werde.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, man werde dem An-
trag zustimmen. Er übernehme im Wesentlichen die berech-
tigten Forderungen der sogenannten Trostfrauen. Kritisch
anzumerken am Antrag sei, dass er die Frage nicht in den
Gesamtkontext der regelmäßigen Begleiterscheinung krie-
gerischer Auseinandersetzungen stelle. Sexualisierte Ge-
walt gegen Frauen gehe in kriegerischen Auseinanderset-
zungen regelmäßig mit einher.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, auch
die Trostfrauen seien von diesen japanischen Katastrophen
mit betroffen. Zu sagen, man entsolidarisiere sich bei denen,
weil man vermeintlich damit die Japaner anklage, sei kein
Argument. Auch in der Vergangenheit habe sich der
Deutsche Bundestag zu Menschenrechtsverletzungen ge-
äußert und länderspezifische Entscheidungen getroffen.
Man könne natürlich immer sagen, ein Antrag decke nicht
alles Unrecht der Welt ab, dies sei aber kein Gegenargument.

würden. Angesichts der Geschichte des Zweiten Weltkriegs
stehe es den Deutschen gut an, zu sagen, dass man das
Schweigen brechen wolle. Gerade bei der Politik der Abge-
ordneten Erika Steinbach, die immer gesagt habe, wenn man
über die Schuld der Deutschen rede, müsse man auch über
andere Probleme reden, verstehe man die Ablehnung dieses
Antrags nicht. Man tue dies nun anhand einer Opfergruppe,
die es wirklich verdient habe, dass man internationale
Solidarität übe, und dann versuche die Fraktion der CDU/
CSU dies argumentativ auszuhebeln. Für den Einwand der
Fraktion DIE LINKE. gelte das Gleiche. Man könne jetzt
auch noch über Afghanistan reden und irgendwo in dem
Antrag eine Anmerkung dazu machen, dass man sich eine
Regelsatzerhöhung bei Hartz IV aus menschenrechtspoliti-
schen Gründen wünsche. Es hänge sicherlich immer alles
mit allem zusammen, aber in der Präzision eines solchen
Textes liege auch der Kern einer Initiative und die Klarheit
des Impulses, der dahinter stecke.

Die Fraktion der FDP erklärte, das schreckliche Schicksal
und das große Leid, das die sogenannten Trostfrauen erlei-
den mussten, und auch die Schuldfrage seien unbestritten.
Man gehe davon aus, dass dieses Thema regelmäßig bei den
Gesprächen mit den japanischen Vertretern, die das Aus-
wärtige Amt führe, aufgegriffen werde. Aufgrund der Er-
fahrung, die man bei der Reise in Kambodscha gemacht
habe, wisse man, wie schwierig es ist, von außen einen
gesellschaftlichen Diskussionsprozess anzustoßen und ihn
durchzuhalten. Deswegen sei der Antrag nicht falsch, aber
es sei schwierig, die Forderungen aus einer deutschen
Perspektive heraus zu erheben. Es sei richtig, dass die UN
mehrfach kritisiert habe, dass die jeweiligen Empfehlungen
nicht umgesetzt worden seien. Insofern sei es der richtige
Weg, über die bilateralen und multilateralen Gesprächspart-
ner darauf einzuwirken. Dies wäre auch ein Thema, das man
mit der deutsch-japanischen Parlamentariergruppe bei Ge-
sprächen aufgreifen sollte. Gerade bei der sensiblen Frage
auch innerhalb der japanischen Gesellschaft wäre das ein
guter Weg und einer, bei dem man davon ausgehe, dass das
Auswärtige Amt ihn einschlage.

Die Bundesregierung erklärte, dass viele Japaner das Un-
recht durchaus anerkennen würden, das den Zwangsprosti-
tuierten im Zweiten Weltkrieg widerfahren ist. Es habe
mehrere Entschuldigungen japanischer Regierungschefs ge-
geben. Es sei ein Fonds für die Zwangsprostituierten einge-
richtet worden, der allerdings lediglich von drei Personen in
Anspruch genommen worden sei, weil es ein zivil aufgeleg-
ter Fonds sei und nicht ein Fonds, der ausdrücklich dem
japanischen Staat unterstellt sei. Die japanische Regierung
vermeide es, sich zu positionieren. Es gebe in Japan sehr
starke Kräfte, die jegliche Verantwortung Japans als Staat
für diese Verbrechen ablehnten. Die japanische Regierung
wolle vor allem nicht den Topf der staatlichen Wiedergut-
machung mit Korea aufmachen, weil sie sich auf die legalis-
tische Position stelle, dass mit den Abkommen, die mit
Korea in den 50er-Jahren getroffen worden seien, jegliche
Ansprüche Koreas, auch Nordkoreas, gegenüber Japan ab-
geglichen seien. Korea hingegen habe ein großes Interesse,
dieses Thema wachzuhalten. 2007 habe der japanische
Ministerpräsident Abe im Gegensatz zu seinen Vorgängern
erklärt, dass er nicht sehe, dass es beweisbar sei, dass Japan
Dieser Antrag sei völlig richtig und fokussiere sich auch auf
Forderungen, die von den betroffenen Frauen selber erhoben

gegenüber den Zwangsprostituierten Fehler gemacht habe.
Daraufhin habe es die Erklärung vom Europäischen Parla-

Drucksache 17/10084 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ment, vom US-Parlament und die Befassung im Euro-
päischen Parlament, die auch von deutschen Abgeordneten
unterstützt worden sei, gegeben. Die Frage gehöre eindeutig
in den internationalen Kontext. Alle UN-Resolutionen, auch
die Tätigkeit der Beauftragten der VN in diesem Zusam-
menhang, seien von der Bundesrepublik Deutschland aktiv
unterstützt worden. Deutschland gehe in Japan mit dem
Thema so um, dass man im Wesentlichen auf die eigenen
Anstrengungen nach dem Zweiten Weltkrieg verweise und
darlege, was man selbst tue. Man müsse aber auch sehen,
dass sich Japan in einem anderem Nachbarschaftsumfeld
befinde.

Der Vorsitzende ergänzte, dass der Antrag Japan nicht in
irgendeiner Weise angehe, sondern das Thema auf die inter-
nationale Ebene hebe und dafür plädiere, dass die Bundes-
regierung auf der Ebene der VN und der Sonderbericht-
erstatter aus der historischen Verantwortung heraus unter-
stützend wirke. Deshalb wäre dieser Antrag, der von den
Opfern ausgehe, des Deutschen Bundestages und dieses
Ausschusses würdig. Es sei völlig unverständlich, warum
die Koalitionsfraktionen nicht zustimmten.

Berlin, den 25. April 2012

Ute Granold
Berichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Pascal Kober
Berichterstatter

Niema Movassat
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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