BT-Drucksache 16/9847

Sachstand im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

Vom 25. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9847
16. Wahlperiode 25. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Sachstand im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden bisher 39 von
30 000 geschädigten Anlegern durch die Entschädigungseinrichtung der Wert-
papierhandelsunternehmen (EdW) entschädigt (Stand 5. Juni 2008). Weiterhin
wartet die übergroße Mehrheit der Anleger auf ihre Entschädigungszahlungen
und die Mitglieder der EdW auf Rechtssicherheit, mit welchen Belastungen sie
rechnen müssen. Die Bundesregierung hat ein Gutachten zur „Reform der
Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in
Deutschland“ erstellen lassen, sich zu den Ergebnissen aber noch nicht geäußert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anleger wurden bisher von der EdW beschieden?

2. Wie viele Anleger wurden bisher entschädigt?

3. Nach welchen Kriterien wurden diese Anleger ausgewählt?

4. Wurde auf Härtefälle unter den betroffenen Anlegern besondere Rücksicht
genommen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

5. Wie hoch ist der an die Anleger bereits ausgezahlte Betrag?

6. Wie hoch ist der Betrag, der derzeit für die Entschädigung der Anleger noch

zur Verfügung steht?

7. Wie viele Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren laufen derzeit im Zusam-
menhang mit dem Entschädigungsfall Phoenix, und welche sind dies?

8. Welche Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem
Entschädigungsfall Phoenix wurden bereits beendet, welche waren dies, und
wie lautete jeweils die Entscheidung?

Drucksache 16/9847 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Wie sollen den Mitgliedern der EdW ihre entrichteten und von der EdW an
die Anleger ausgekehrten Sonderbeiträge erstattet werden, wenn diese
Institute mit ihren Rechtsbehelfsverfahren gegen die Sonderbeitragsbe-
scheide – möglicherweise nach langjährigen Verfahren – obsiegen?

10. Wann ist mit einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren zu rechnen?

11. Wie soll die weitere Beitragserhebung (Jahres- und Sonderbeiträge) der
EdW vor dem Hintergrund erfolgen, dass eine große Anzahl der Institute
auch weiterhin Widersprüche gegen die Bescheide einlegen und Ausset-
zungsanträge stellen werden?

12. Wie soll die Entschädigung der Anleger erfolgen, wenn wegen der Wider-
sprüche gegen die Bescheide und der Aussetzungsanträge nicht in nennens-
wertem Umfang Beiträge eingehen und die für die Entschädigung der An-
leger derzeit noch vorhandenen Gelder aufgezehrt sind?

13. Sollte die EdW einen Kredit aufnehmen, um die Anleger schneller entschä-
digen zu können?

14. Liegt bereits eine Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen be-
züglich des Gutachtens „Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen
und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland“ vor?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten?

16. Inwieweit sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Einlagensiche-
rung in Deutschland?

17. Inwieweit sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Anlegerentschä-
digung in Deutschland?

18. Wie ist die Mitgliederentwicklung der EdW?

19. Welche Institute haben die EdW in dem Zeitraum von der Feststellung des
Entschädigungsfalls (15. März 2005) bis zur Zustellung der Sonderbei-
tragsbescheide (Dezember 2007) verlassen und konnten daher im Rahmen
der ersten Umlegungstranche nicht in Anspruch genommen werden?

20. Woraus ergibt sich, dass für die Erhebung der Sonderbeiträge nicht die
Mitgliedschaft eines Instituts zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschä-
digungsfalles, sondern zum Zeitpunkt der Erhebung des Sonderbeitrags-
bescheides maßgeblich ist, und wie bewertet die Bundesregierung diese
Regelung?

21. Welche Institute haben nach der Zustellung der Sonderbeitragsbescheide
die EdW verlassen?

22. Trifft es zu, dass eine Reihe zahlungskräftiger Mitglieder beziehungsweise
großer Beitragszahler die EdW verlassen hat und neu lediglich deutlich
kleinere Institute hinzugekommen sind?

23. Wie viele neue Mitglieder hat die EdW allein dadurch erhalten, dass die
Anlageberatung nun einbezogen wurde?

Berlin, den 25. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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