BT-Drucksache 16/9844

Schwierigkeiten beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts"

Vom 25. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9844
16. Wahlperiode 25. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Sibylle Laurischk, Hellmut Königshaus,
Dr. Werner Hoyer, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Schwierigkeiten beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“

Im Januar 2008 startete mit den ersten 50 Freiwilligen der neue entwicklungs-
politische Freiwilligendienst „weltwärts“. Die Bundesregierung rechnet für den
Jahresverlauf 2008 mit insgesamt 2000 jungen Teilnehmern zwischen 18 und
28 Jahren. In den kommenden Jahren sind 10 000 Freiwillige pro Jahr ein-
geplant.

Nachdem der Freiwilligendienst „weltwärts“ angelaufen ist, treten erhebliche
Schwierigkeiten bei der Durchführung des Dienstes auf. Träger mit langjährigen
Erfahrungen im Bereich des Entwicklungsdienstes beklagen, dass etliche Pro-
bleme noch nicht abschließend geklärt wurden bzw. unverständliche bürokra-
tische Hürden seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) aufgebaut werden, die zu Lasten der engagierten Frei-
willigen gehen. Berichtet wird, dass die Visumsvergabe noch nicht hinreichend
mit den Entsendeländern abgestimmt wurde.

Die Erteilung der Visa für die entsendeten Freiwilligen gestaltet sich anschei-
nend für einige Projektländer äußerst problematisch. Sowohl in El Salvador und
Nicaragua als auch in Guatemala werden die Freiwilligen voraussichtlich bei den
Einreisen nur ein 3-Monats-Visum erhalten, das möglicherweise einmal ver-
längert wird. Anschließend muss zweimal eine Ausreise nach Mexiko oder Costa
Rica erfolgen, um für jeweils für ein weiteres Vierteljahr aufgrund eines Touris-
ten-Visums aufenthaltsberechtigt zu sein. Es ist für die Träger nicht kalkulierbar,
mit welchen Kosten dieses Verfahren verbunden ist. Auch ist dieses Verfahren
angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Freiwilligendienst des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) han-
delt, äußerst fragwürdig. Das vorhandene erhebliche Sicherheitsrisiko, wenn aus
Zeit- bzw. Geldmangel, aber auch aus purer Unwissenheit, hierbei eine unsichere

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Staatsgrenze überschritten wird, kommt noch hinzu. Die Träger machen klar,
dass die entstehenden Kosten dieses „Visa-Verfahrens“ nach gegenwärtigem
Stand von den Freiwilligen getragen werden müssten. Die Entsendeorganisatio-
nen und auch das zentrale „weltwärts“-Büro in Bonn sind nicht in der Lage, diese
Kosten vor der Ausreise auch nur annähernd zu beziffern; im ungünstigen Fall
könnten mehr als 400 US-Dollar Gebühren und hohe Kautionszahlungen auf die
Freiwilligen zukommen.

Es ist dringend erforderlich, dass die Freiwilligen – ähnlich wie die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter des Deutscher Entwicklungsdienst (DED) oder der Deut-
schen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) – ein 1-Jahres-Visum
erhalten, möglichst verbunden mit einem Dokument, das ihren besonderen
Status ausweist, erhalten. Dies wird nur durch diplomatische Intervention ge-
lingen, die wegen der fortgeschrittenen Zeit jetzt mit Nachdruck betrieben
werden muss.

Es ist Aufgabe der Bundesregierung, nicht nur ein Programm in der Entwick-
lungszusammenarbeit zu initiieren, sondern auch klare und einheitliche Rah-
menbedingungen zur Durchführung dieses Programms zu schaffen. Dazu gehört
es auch, für die Akzeptanz und einen formellen Status in den Projektländern zu
sorgen. Die Entsendeorganisationen, insbesondere die kleineren unter ihnen,
sind mit dieser Anforderung überfordert.

Im Rahmen von „weltwärts“ sind aber noch andere administrative Schwierig-
keiten vorhanden, da die neuen Plätze parallel zur Anerkennung im Rahmen des
„weltwärts“-Antrags noch einmal gesondert beim BMFSFJ als so genannter
Anderer Dienst im Ausland beantragt werden müssen. Dies dient dazu, dass an-
erkannte Kriegsdienstverweigerer eine Anerkennung für ihren Zivildienstersatz-
dienst nach § 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG) erlangen.

In der Darstellung des BMZ galt dies bisher als unproblematische Formalie. Das
für die Anerkennung zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vertritt aber nun, da die Ausreise der engagierten Frei-
willigen unmittelbar bevorsteht, die Position, dass das Anerkennungsverfahren,
an dem das Auswärtige Amt und die diplomatische Vertretung im Projektland
beteiligt seien, bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen könne. Eine Ausreise
sei erst nach Anerkennung zulässig, da sonst keine Anerkennung als Zivildienst-
ersatz erfolgt und der Freiwillige in der Bundesrepublik Deutschland nochmals
einen Dienst ableisten muss.

Es kann aber nicht richtig sein, dass die Förderungswürdigkeit eines Projekt-
platzes im Entwicklungszusammenhang doppelt und unkoordiniert geprüft wird
und damit ein derart unangemessener Zeitaufwand einhergeht, der zudem noch
Bürokratiekosten verursacht.

In der Konsequenz bedeutet dies für „weltwärts“- Teilnehmer, die eine Anerken-
nung nach § 14b ZDG benötigen, dass sie befürchten müssen, wegen der man-
gelnden Fähigkeit zweier Ministerien sich abzustimmen, die Anerkennung nach
§ 14b ZDG nicht mehr rechtzeitig bekommen und an dem Programm nicht teil-
nehmen können.

Weitere Probleme sind offenbar zumindest in einem Land auch in der Folge
einer unzureichenden länderkundlichen Vorbereitung der Teilnehmer aufgetre-
ten. Zudem zeigt sich, dass die weltweit einheitliche Festlegung der erstatteten
Kosten für Unterkunft und Verpflegung ungeachtet der im jeweiligen Land
gegebenen Kaufkraft zu unzumutbaren Belastungen führen kann. Unklar ist
zudem, welche Möglichkeiten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ange-
boten werden, deren vom Träger vorgesehener Einsatzplatz sich später als im
konkreten Fall als unpassend oder unzumutbar erweist.

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Fragen an die Bundesregierung:

1. Wie definiert die Bundesregierung das entwicklungspolitische Ziel des
Freiwilligendienstes „weltwärts“?

2. Wie viele Bewerber haben sich bisher für den entwicklungspolitischen Frei-
willigendienst als Interessent gemeldet, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
und Alter?

3. Wie viele Bewerber wurden bisher aufgeschlüsselt nach Geschlecht und
Alter ausgewählt?

4. Wie wurden die Bewerber ausgewählt?

Welche Kriterien lagen dabei zugrunde?

Was waren die Gründe für die Ablehnung von Bewerbern?

5. Mit welchen Teilnehmerzahlen rechnet die Bundesregierung für die kom-
menden Jahre?

6. Welcher Mittelabruf aus den für 2008 vorgesehenen 25 Mio. Euro im Bun-
deshaushalt hat bisher stattgefunden?

Mit welchem Mittelabruf rechnet die Bundesregierung für das gesamte
Haushaltsjahr 2008?

7. Warum ist der Mittelabruf bisher derartig geringfügig?

Spricht dies für eine mangelnde Akzeptanz der Ausgestaltung von „welt-
wärts“ seitens der Träger?

8. Welche Mittel hat das BMZ in die Umsetzung der nachfolgenden Bereiche
investiert, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese finanziert?

– „weltwärts“-Büro samt Personal beim DED,
– Entwicklungshelfer beim DED, die sich ausschließlich mit der Imple-

mentierung des „weltwärts“-Programms befassen,
– Öffentlichkeitsarbeit für das Programm „weltwärts“ jeweils für die Jahre

2007 und 2008,
– Qualitätssicherung des Programms,
– Aufbau der Partnerschaftlichen Strukturen für das „weltwärts“-Pro-

gramm sowohl in den Partnerländern als auch in der Bundesrepublik
Deutschland?

9. Wie sollen die Ausschreibungsbedingungen für die Evaluation des „welt-
wärts“-Programms ausgestaltet sein, und wann soll mit der Evaluierung
begonnen werden?

10. Konnten die Freiwilligen immer in das von Ihnen präferierte Einsatzland
bzw. Projekt vermittelt werden?

Wenn nein, welche Gründe führten zu einer Ablehnung?

11. Wie werden die Partner vor Ort in die Entwicklung des „weltwärts“-Pro-
gramms einbezogen?

12. Welchen „Gewinn“ sehen die Partner vor Ort aus dem Einsatz der Frei-
willigen?

13. Wie werden die Entsendeorganisationen in ihrer Arbeit durch das BMZ und
den Deutschen Entwicklungsdienst (DED) in der Vorbereitung unterstützt?

14. Warum wird nur das „weltwärts“-Sekretariat, welches durch Bundesmittel
beim DED eingerichtet wurde, seitens des Bundes unterstützt und nur
zentralistische Foren, wie das so genannte Trägerforum neu eingerichtet,
während bestehende vergleichbare Zusammenschlüsse aus dem Bereich des
zivilgesellschaftlichen Engagements nicht unterstützt werden?

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15. Besteht die Möglichkeit während eines Einsatzes die Einsatzstelle bzw.
sogar das Einsatzland zu wechseln, und wie gestaltet sich gegebenenfalls
ein solches Verfahren?

16. Wie viele „weltwärts“-Teilnehmer sind aus welchen Gründen vorzeitig aus
dem Ausland zurückgekehrt oder haben den Dienst abgebrochen?

Was taten diese Teilnehmer im Anschluss an den beendeten Dienst (bitte
auch diejenigen, die aufgrund der Sicherheitslage den Dienst beenden
mussten)?

17. Wie werden die Freiwilligen während ihres Aufenthaltes in einem Entwick-
lungsland sozialpädagogisch/psychologisch beraten/betreut, um die spe-
ziellen Anforderungen eines Entwicklungslandes besser verarbeiten zu
können?

18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Schwierigkeiten bei der
Visa-Erteilung für Teilnehmer am neuen Freiwilligendienst „weltwärts“?

19. Bei welchen Entsendeländern sind bisher Probleme bei der Visa-Erteilung
bekannt bzw. zu erwarten (bitte vollständige Auflistung mit Begründung
der Ablehnung der Visa mit Sonder- bzw. Arbeitnehmerstatus)?

20. Welche Partnerländer stellen unter Umständen ein Arbeitnehmervisum für
„weltwärts“-Teilnehmer aus (bitte vollständige Auflistung)?

21. Welche Partnerländer stellen ein 1-Jahres-Visum vergleichbar den besonde-
ren Visa für Angehörige des DED und der GEZ für „weltwärts“-Teilnehmer
aus (bitte vollständige Auflistung)?

22. Worin liegt die Schwierigkeit, Teilnehmern des „weltwärts“-Programms
ein 1-Jahres-Visum zu gewähren, wie es Entwicklungshelfer des DED
bzw. der GTZ erhalten?

23. Welche Gespräche führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung mit dem Auswärtigen Amt, um die Situation
der Visa-Vergabe zu klären?

24. Welche Bemühungen seitens des Auswärtigen Amtes wurden bisher bei den
Partnerländern des „weltwärts“-Programms gestartet, um zu einer befrie-
digenden Lösung der Visa-Problematik zu gelangen?

Welche Ergebnisse liegen bisher vor?

25. Wie unterstützt die Bundesregierung die oftmals kleinen Entsendeorgani-
sationen bei der Beantragung der Visa für die Freiwilligen?

26. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen der Träger, dass die
Kosten für die kurzzeitige Ein- und Ausreise aus einem Entsendeland zur
Wiedererlangung eines 3-Monats-Visums von den Freiwilligen getragen
werden muss?

27. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den Einsatz von Touris-
ten-Visa im „weltwärts“-Progamm?

28. Welche Kosten sind durch diese Verfahren zu erwarten, und wer sollte diese
nach Auffassung der Bundesregierung tragen?

29. Welche Sicherheitsrisiken können für die Freiwilligen bestehen, wenn sie
von einem „sicheren“ Partnerland des „weltwärts“-Programms in ein un-
sicheres Land zur Wiedererlangung des Touristen-Visa reisen, wie z. B. an
der Grenze zwischen Ruanda und Ostkongo?

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30. Welchen Sicherheitsrisiken waren in den vergangenen Monaten Freiwillige
aus dem „weltwärts“-Programm ausgesetzt, und zu welchen Reaktionen
seitens der Bundesregierung führte dies, wie z. B. die Rückholung der Frei-
willigen aus Guatemala nach einem Anschlag auf einen Bus, in dem sich
auch ein Freiwilliger befand?

31. Wie kam die Bundesregierung zu der Einschätzung Guatemalas als unsicher
einzustufen und der Aufforderung an die Trägerorganisationen, Freiwillige
nicht mehr nach Guatemala zu schicken und einen entsprechenden Trans-
port zu stoppen, obwohl das Auswärtige Amt zu diesem Zeitpunkt noch
keine Reisewarnung ausgesprochen hatte?

Wie funktioniert in diesen Fällen die Abstimmung zwischen dem Auswär-
tigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung?

32. Wer übernimmt in diesen Fällen die entstehenden Kosten, z. B. für den
Flug, wenn diese kurzfristig storniert werden müssen?

33. Wie garantiert die Bundesregierung, dass alle Teilnehmer medizinisch um-
fassend nach G35 (Tropentauglichkeit) voruntersucht wurden sowie alle
nötigen Impfungen und Präventionsmedikamente für ihren Auslandsaufent-
halt erhalten haben?

34. Wer trägt die Kosten für die medizinische Voruntersuchung?

35. Welche Kosten pro Teilnehmer entstehen, wenn die Teilnehmer renten-
versichert würden (bitte aufschlüsseln nach Niveau):

1. der Inlandsfreiwilligendienste bzw. FSJ/FÖJ im Ausland,
2. der Pflichtdienste Wehr- u. Zivildienst,
3. einer privaten Rentenversicherung auf dem Niveau der Pflichtdienste

Wehr- u. Zivildienst?

36. In welcher Form werden die Teilnehmer bei der Vorbereitung auf ihren
Dienst explizit über die fehlende Rentenversicherung und die Folgen, die
sich daraus ergeben (z. B. im Bereich der Rentenzeiten etc.), aufgeklärt?

37. Welche Sprachkenntnisse werden von den Freiwilligen für den Dienst im
Ausland vorausgesetzt, und wie werden diese Sprachkenntnisse kontrolliert?

38. Wie werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „weltwärts“-Programms
auf die komplexe Problematik der Praktik von weiblicher Genitalverstüm-
melung in den betreffenden Ländern, insbesondere in Afrika, vorbereitet?

39. Wie viele Männer haben einen Antrag auf Anerkennung des „weltwärts“-
Dienstes als Zivildienstersatz (§ 14b ZDG) gestellt?

40. Warum ist eine gesonderte Antragsstellung an das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) notwendig, um den Frei-
willigendienst auch als Anderen Dienst im Ausland anerkennen zu lassen?

41. Warum ist es nicht möglich, seitens des BMZ eine Prüfung auf Anwendung
des § 14b ZDG vorzunehmen und hiernach dem Bundesamt für Zivildienst
eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen?

42. Wie erklärt sich die Aussage des BMFSFJ, dass das Anerkennungsver-
fahren bis zu 6 Monate dauern kann, vor dem Hintergrund, erheblicher Per-
sonalkapazitäten im Bundesamt für den Zivildienst?

43. Aus welchem Grund muss das Auswärtige Amt und die diplomatische Ver-
tretung im Projektland in die Prüfung involviert werden, und was wird dort
geprüft, was nicht auch nach dem Beginn des Projektes geprüft werden
kann?

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44. Was wird seitens des BMZ und BMFSFJ unternommen, um die Situation
der Anerkennung nach § 14b ZDG zu klären, und bis wann ist mit einer Ent-
scheidung zu rechnen?

Berlin, den 25. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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