BT-Drucksache 16/9840

Beihilferechtliche Prüfung von Hilfen für deutsche Kreditinstitute

Vom 24. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9840
16. Wahlperiode 24. 09. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke
Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Hellmut Königshaus, Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus
Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Beihilferechtliche Prüfung von Hilfen für deutsche Kreditinstitute

Die Eigentümer der WestLB haben einen Risikoschirm in Höhe von 5 Mrd.
Euro dargestellt. Das dadurch abgesicherte Wertpapierportfolio in Höhe von
rund 23 Mrd. Euro umfasst etwa 15 Mrd. Euro aus einem Engagement bei den
Zweckgesellschaften Harrier, Kestrel und Greyhawk sowie ca. 8 Mrd. Euro aus
originärem Bilanzgeschäft der WestLB. Der Risikoschirm wurde bei der Euro-
päischen Kommission angemeldet und als Rettungsbeihilfe genehmigt. Für die
Vorlage eines Umstrukturierungsplans für die WestLB wurde eine Frist bis zum
8. August 2008 gesetzt. Die zuständige Kommissarin der Europäischen Kom-
mission für Wettbewerb, Neelie Kroes, hat den vorgelegten Sanierungsplan in
einem Zeitungsinterview zurückgewiesen und die Vorlage eines neuen Plans
bis zum 8. Oktober 2008 gefordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie lautet jeweils der Sachstand der beihilferechtlichen Prüfung der Hilfen
für die WestLB, SachsenLB (jetzt Sachsen Bank) und BayernLB nach
Kenntnis der Bundesregierung?

2. Inwieweit nimmt die Bundesregierung auf diese Verfahren Einfluss?

3. Wurden gegenüber der Bundesregierung seitens der Kommission offizielle
beihilferechtliche Einschätzungen zu diesen drei Kreditinstituten in den ver-

gangenen 18 Monaten übermittelt, und wenn ja, was waren jeweils die kon-
kreten Inhalte?

4. Welche Auswirkungen hat eine negative Entscheidung der Kommission je-
weils in diesen drei beihilferechtlichen Verfahren nach Ansicht der Bundes-
regierung?

Drucksache 16/9840 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Verfügt die Bundesregierung, die Bundesbank oder die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Maßnahmenpläne für den Fall,
dass der Restrukturierungsplan für die WestLB seitens der Kommission ab-
gelehnt wird?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung öffentliche Maßnahmen und insbeson-
dere öffentliche Äußerungen der Kommission im Beihilfefall der WestLB?

7. Hat die Bundesregierung diese Beurteilung an die Kommission adressiert?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, die WestLB solle einen
Zugang zum Privatkundengeschäft bekommen?

9. Welche vor allem gesetzlichen Maßnahmen sind aus Sicht der Bundes-
regierung notwendig, damit die WestLB ihr Privatkundengeschäft außer-
halb des Geschäftsbereichs Weberbank Aktiengesellschaft intensivieren
kann?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Kommission nach
einer mehrheitlichen Veränderung der Eigentümerstruktur?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Kommission nach
einer Vertikalisierung von WestLB und Sparkassen?

12. Welche Maßnahmen der Solvenzsicherung der IKB Deutsche Industrie-
bank AG hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt bei der Kommis-
sion zur beihilferechtlichen Prüfung angemeldet?

13. Wie ist der Sachstand der beihilferechtlichen Prüfung der Solvenzsiche-
rungsmaßnahmen für die IKB nach Kenntnis der Bundesregierung?

14. Hat oder plant die Bundesregierung eine Ex-ante-Notifizierung der Veräu-
ßerungskonditionen der Anteile der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
an der IKB, und wenn nein, warum nicht?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Entschei-
dung der Kommission über staatliche Beihilfe Nr. C 56/2006 zur Privatisie-
rung der Bank Burgenland (IP/08/667), wonach bekräftigt wird, „dass ein
staatlicher Verkäufer seine Rolle als Verkäufer eines Vermögenswerts auf
dem freien Markt einerseits und als Träger der öffentlichen Gewalt, der der
Bank Burgenland eine staatliche Beihilfe in Form einer Bürgschaft gewährt
hat, andererseits strikt voneinander trennen muss“?

Berlin, den 24. September 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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