BT-Drucksache 16/9762

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9041- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2004 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen am Hochrhein erhobenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA-Abkommen Büsingen)

Vom 25. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9762
16. Wahlperiode 25. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9041 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2004
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Schweizerischen Bundesrat
zum Vertrag vom 23. November 1964
über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein
in das schweizerische Zollgebiet
über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils
der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen
am Hochrhein erhobenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
(LSVA-Abkommen Büsingen)

A. Problem

Die deutsche Gemeinde Büsingen am Hochrhein ist als Exklave auf dem Staats-
gebiet der Schweiz durch den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 23. November
1964 dem schweizerischen Zollgebiet angeschlossen. Damit sollen unbeschadet
der politischen Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland der freie und un-
gehinderte wirtschaftliche Austausch und Warenverkehr zwischen der Gemein-
de und ihrem unmittelbaren Umfeld gewährleistet werden.

Seit dem 1. Januar 2001 wird im gesamten schweizerischen Zollgebiet eine leis-
tungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben. Die Bundesregierung
und der Schweizerische Bundesrat haben am 7. Dezember 2004 ein Regierungs-
abkommen zum Staatsvertrag unterzeichnet, um sicherzustellen, dass die Ge-

meinde Büsingen am Reinertrag der von der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft erhobenen LSVA anteilig beteiligt wird.

Mit dem im Entwurf vorgelegten Gesetz zu dem Regierungsabkommen vom
7. Dezember 2004 soll die Zustimmung des Bundestages nach Artikel 59 Abs. 2
Satz 1 des Grundgesetzes herbeigeführt werden. Durch das Vertragsgesetz soll
zudem künftig in bestimmten Fällen die innerstaatliche Umsetzung von Ände-
rungen oder Ergänzungen des Staatsvertrages vom 23. November 1964 erleich-

Drucksache 16/9762 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

tert werden, indem die Bundesregierung zum Erlass entsprechender Rechtsver-
ordnungen ermächtigt wird.

B. Lösung

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9762

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9041 anzunehmen.

Berlin, den 25. Juni 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Erich G. Fritz
Berichterstatter

Dr. Ditmar Staffelt
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 16/9762 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Erich G. Fritz, Dr. Ditmar Staffelt, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/9041 in seiner 163. Sitzung am 29. Mai 2008 in ers-
ter Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 68. Sitzung am 25. Juni 2008
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
67. Sitzung am 25. Juni 2008 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Berlin, den 25. Juni 2008

Erich G. Fritz
Berichterstatter

Dr. Ditmar Staffelt
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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