BT-Drucksache 16/9667

Zum Verbraucherbarometer der EU-Kommission

Vom 18. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9667
16. Wahlperiode 18. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Zeil, Hans-Michael Goldmann, Markus Löning, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Zum Verbraucherbarometer der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 29. Januar 2008 eine Mitteilung zum Verbraucher-
barometer – KOM(2008) 31 – veröffentlicht. Darin kommt das Bestreben zum
Ausdruck, Marktergebnisse für sämtliche Einzelmärkte in der Europäischen
Union nach einem einheitlichen Kriterienraster vergleichend zu bewerten. Nach
der Mitteilung will sich die EU-Kommission dabei nicht an dem von ihr selbst
oft propagierten Leitbild des mündigen Verbrauchers oder am vorhandenen ver-
braucherpolitischen Besitzstand orientieren, sondern an neuen selbst definierten
Indikatoren für Verbraucherzufriedenheit, die Qualität von Rechtsmitteln, das
richtige Maß an Informationen etc. Damit besteht die Gefahr, dass, auch wenn
die Mitteilung nicht unmittelbar geltendes Recht ändert, später auf das Barome-
ter Rechtsetzungsmaßnahmen gestützt werden, die im Ergebnis zu deutlich
mehr Eingriffen in den Wirtschaftsprozess in Gestalt von wettbewerbsrecht-
lichen Verfahren, Regulierungen und Verbraucherschutzmaßnahmen führen.

Da nach Aussage der EU-Kommission die für die Indikatoren verfügbaren
Daten unzureichend sind und für künftige Barometer neue Datensätze und
Informationen benötigt werden, sind zusätzliche Bürokratielasten für Behörden
und Unternehmen zu befürchten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Ist aufgrund der vielen Informationen, die laut Mitteilung der Kommission
künftig für die Erstellung des Verbraucherbarometers benötigt werden, da-
mit zu rechnen, dass Behörden und Unternehmen zahlreiche zusätzliche Be-
richtspflichten auferlegt werden, und wenn ja, steht dieser bürokratische
Mehraufwand aus Sicht der Bundesregierung in einer vernünftigen Relation
zu dem angestrebten Ergebnis?

Drucksache 16/9667 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Wie ist das Verbraucherbarometer mit dem sowohl auf EU-Ebene als auch
national bedeutsamen politischen Ziel des Bürokratieabbaus vereinbar?

3. Welche haushaltswirksamen Belastungen könnten sich aus einer Pflicht des
Bundes und der Länder zur Bereitstellung von Daten für das Barometer er-
geben?

4. Wird sich die Bundesregierung für eine umfassende Folgenabschätzung
der Bürokratiekosten eines solchen Datensammelsystems gegenüber der
Kommission einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

5. Hält es die Bundesregierung für zielführend, den Binnenmarkt flächen-
deckend zu überwachen, wie die Kommission dies vorhat, oder reichen aus
ihrer Sicht stichprobenartige Untersuchungen in den Bereichen aus, für die
es einen erhärteten Verdacht auf eine Binnenmarktstörung gibt?

6. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel der Kommission,
das Barometer in die Marktüberwachung integrieren zu wollen?

7. Kann ein Verbraucherbarometer nach Meinung der Bundesregierung die
Präferenzen der europäischen Verbraucher, die ja sehr zahlreich sind und
die die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Ansprüche haben, tatsächlich
repräsentativ abbilden, und wenn ja, aus welchen Gründen?

8. Sollten Märkte aus Sicht der Bundesregierung einen möglichst schranken-
losen Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit gewähr-
leisten oder eher, wie von der EU in der vorliegenden Mitteilung ange-
strebt, politisch vorgegebene kollektive Ziele verwirklichen (zum Beispiel
einen „erschwinglichen Zugang zu bestimmten wesentlichen gewerblichen
Diensten“ für alle ermöglichen), und wenn ja, welche Auswirkungen wird
eine solche Zielstellung aus Sicht der Bundesregierung auf die Funktion
der Märkte haben?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, dass eine
effektive Wettbewerbspolitik und gelegentliche regulierende Eingriffe auf
der Angebotsseite nicht ausreichend sind, um effiziente und leistungsstarke
Märkte zu garantieren, und wenn ja, aus welchen Gründen?

10. Wie verträgt sich die Auffassung der Kommission, dass zahlreiche euro-
päische Verbraucher Probleme haben, eine bewusste Kaufentscheidung zu
treffen, desorientiert sind und irregeleitet werden sowie Schwierigkeiten
mit dem Marktzugang haben, aus Sicht der Bundesregierung mit dem Leit-
bild des mündigen Verbrauchers?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission in dieser Frage,
und wenn ja, warum?

Berlin, den 18. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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