BT-Drucksache 16/9659

Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform der spezifischen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse der EU-Kommission

Vom 18. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9659
16. Wahlperiode 18. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan
Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-
Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der
FDP

Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform der spezifischen
Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse der EU-Kommission

In verschiedenen Vermarktungsverordnungen hat die EU-Kommission Quali-
tätsnormen für verschiedene Obst- und Gemüsesorten festgelegt. Der EU-
Agrarministerrat hat unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im Juni 2007
beschlossen, eine für alle Obst- und Gemüseerzeugnisse geltende Rahmen-
vermarktungsnorm zu erarbeiten, welche auch Qualitätsmerkmale für die land-
wirtschaftlichen Erzeugnisse enthält (Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1182/2007). Ziel war es, dass im Gegenzug „eine Reihe von Spezialnormen
auf europäischer Ebene abgeschafft werden“ sollen (Bundesminister für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer am 6. Februar
2008, Eröffnungsrede auf der Fruit Logistica 2008) und so die Zahl der spezifi-
schen Verordnungen und damit die Vorschriftendichte in diesem Bereich redu-
ziert wird. Nach Presseberichten (DER SPIEGEL 24/2008 vom 9. Juni 2008)
plant die EU-Kommission individuelle Qualitätsnormen nur noch für solche
Obst- und Gemüsesorten zu bestimmen, die für den grenzüberschreitenden
Handel am wichtigsten sind.

In Deutschland wurden bereits zum 1. Januar 2007 für einige Obst- und Gemüse-
sorten die strengen Handelsvorschriften gelockert. Seither unterliegen nur noch
einige Obst- und Gemüsesorten neben den Mindesteigenschaften des euro-
päischen Lebensmittelrechts weiteren Qualitätsnormen, welche die EU in spezi-
fischen Vermarktungsverordnungen europaweit normiert hat.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Für welche Obst- und Gemüsesorten gelten in der EU spezifische Vermark-
tungsverordnungen?

2. Treffen Berichte zu, wonach die EU-Kommission beabsichtigt, die spezi-
fischen Vermarktungsverordnungen generell zu überarbeiten?

Drucksache 16/9659 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Trifft es insbesondere zu, dass dabei die Verordnung (EWG) Nr. 1677/88
der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen
für Gurken überarbeitet und vereinfacht werden soll?

4. Trifft es zu, dass der Anlass dieser Überarbeitung die von den EU-Agrar-
ministern beschlossene Reduzierung der Zahl der spezifischen Vermark-
tungsverordnungen für Gemüse- und Obstsorten war?

5. Wenn ja, wie viele spezifische Vermarktungsnormen sollen nach den Plä-
nen der EU-Kommission entfallen?

6. Trifft es zu, dass zu den Plänen der EU-Kommission bereits Beratungen
auf europäischer Ebene mit Vertretern der Mitgliedstaaten erfolgten?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, die
detaillierten Qualitätsnormen der spezifischen Vermarktungsnormen zu ver-
einfachen?

8. Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz erklärt hat, dass das bisherige System der spezi-
fischen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse „grundsätzlich fortge-
führt werden“ (DER SPIEGEL 24/2008 vom 9. Juni 2008) solle?

9. Wenn ja, gibt die Formulierung die Haltung des Bundesministers Horst
Seehofer wieder, und aus welchem Grund plädiert das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vor dem Hinter-
grund der Äußerungen des Bundesministers bei der Eröffnungsrede auf der
Fruit Logistica 2008 für eine Fortführung des bisherigen Systems?

10. Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf und -möglichkeiten der Ver-
einfachung bei den derzeitigen spezifischen Vermarktungsverordnungen
für Gemüse- und Obstsorten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

11. Wie steht die Bundesregierung zur geplanten Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung
von Qualitätsnormen für Gurken?

Unterstützt sie die Pläne der EU-Kommission?

Wenn nein, warum nicht?

12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die Hochrangige Gruppe unab-
hängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten unter ihrem Vor-
sitzenden, Dr. Edmund Stoiber, mit den Plänen der EU-Kommission zur
Reduzierung der Zahl der spezifischen Vermarktungsnormen für Gemüse-
und Obstsorten befasst hat?

13. Wenn ja, ist der Bundesregierung die Haltung und Bewertung der Hochran-
gigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten
zu den Plänen der EU-Kommission bekannt?

14. Für welche Obst- und Gemüsesorten gelten seit 1. Januar 2007 verein-
fachte Handelsvorschriften in Deutschland?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Entwicklungen und Er-
fahrungen mit den für die ab 1. Januar 2007 vereinfachten Handelsvor-
schriften für Obst- und Gemüsesorten?

Berlin, den 18. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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