BT-Drucksache 16/9642

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/8869- Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG) 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9274, 16/9449- Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)

Vom 18. Juni 2008


Deutscher Bun cksache 16/9642
16. Wahlperiode 18. 06. 2008

Bericht
des Haushaltsaussc
gemäß § 96 der Ges

1. zu dem Gesetzen D
– Drucksache 16
2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9274, 16/9449 –

Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten
Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge
(Eigenheimrentengesetz – EigRentG)

Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch, Alexander Bonde,
Jochen-Konrad Fromme und Carsten Schneider (Erfurt)

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
durch eine verbesserte Einbeziehung von selbstgenutzten
eigenen Wohnimmobilien und selbstgenutzten Genossen-
schaftswohnungen, die jeweils im Inland zu belegen sind, in
die steuerlich geförderte Altersvorsorge, den Verbreitungs-
grad und die Attraktivität der steuerlich geförderten Alters-
vorsorge zu erhöhen.

Die finanziellen Auswirkungen der inhaltsgleichen Gesetz-
entwürfe auf die öffentlichen Haushalte unter Berücksichti-
gung der vom federführenden Finanzausschuss beschlosse-
nen Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten
Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge
(Eigenheimrentengesetz – EigRentG)
destag Dru

husses (8. Ausschuss)
chäftsordnung

twurf der Fraktionen der CDU/CSU und SP
/8869 –

Drucksache 16/9642 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

(Steuermehr- / Steuermindereinnahmen (-) in Mio. Euro)

Kassenjahr
lfd.
Nr.

Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets -
körper-
schaft

Volle
Jahres -

wirkung 1)
2008 2009 2010 2011 2012

1 § 82 EStG i.V.m. § 92 a EStG Insg. - 880 . - 20 - 50 - 65 - 80
ESt - 875 . - 20 - 45 - 60 - 75
SolZ - 5 . . - 5 - 5 - 5

Förderung von Anschaffung oder
Herstellung von selbstgenutztem
Wohneigentum sowie von
Genossenschaftsanteilen Bund - 377 . - 9 - 24 - 31 - 37

ESt - 372 . - 9 - 19 - 26 - 32
SolZ - 5 . . - 5 - 5 - 5

Länder - 372 . - 8 - 19 - 25 - 32
ESt - 372 . - 8 - 19 - 25 - 32

Gem. - 131 . - 3 - 7 - 9 - 11
ESt - 131 . - 3 - 7 - 9 - 11

2 § 82 EStG i.V.m. § 92 a EStG Insg. - 55 . . . - 5 - 5
ESt - 50 . . . - 5 - 5
SolZ - 5 . . . . .

Bund - 26 . . . - 2 - 2
ESt - 21 . . . - 2 - 2

Finanzielle Auswirkungen bei
Einbeziehung von Personen, die
Renten wegen voller Erwerbs -
minderung aus der GRV beziehen
(und vergleichbarer Beamter), in die
Riesterförderung SolZ - 5 . . . . .

Länder - 21 . . . - 2 - 2
ESt - 21 . . . - 2 - 2

Gem. - 8 . . . - 1 - 1
ESt - 8 . . . - 1 - 1

3 § 84 Satz 2 EStG Insg. - 40 . - 25 - 40 - 40 - 40
ESt - 40 . - 25 - 40 - 40 - 40
SolZ . . . . . .

Bund - 17 . - 11 - 17 - 17 - 17

Berufseinsteigerbonus in Höhe von
200 € für Personen, die vor der
Vollendung des 25. Lebensjahres
einen Altersvorsorgevertrag
abschließen ESt - 17 . - 11 - 17 - 17 - 17

SolZ . . . . . .

Länder - 17 . - 10 - 17 - 17 - 17
ESt - 17 . - 10 - 17 - 17 - 17

Gem. - 6 . - 4 - 6 - 6 - 6
ESt - 6 . - 4 - 6 - 6 - 6

Hierin enthalten sind ca. 900 000 Euro, die gleichzeitig Büro-
kratiekosten darstellen. Darüber hinaus werden der zentralen
Stelle höhere Personalkosten entstehen. Eine Bezifferung ist
derzeit nicht möglich, weil diese Kosten nicht zuletzt vom
Umfang der erforderlichen Einbindung der Sachbearbeitung
abhängen. Für die dem Bund entstehenden Mehrausgaben ist
in der Finanzplanung bisher keine Vorsorge getroffen wor-
den.

Sonstige Kosten

Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten der privaten
Altersvorsorge maßgeblich verbessert, damit wird sich der
Kreis der Anbieter erweitern und der Wettbewerb auch inso-
weit gestärkt. Durch die vorgesehenen Maßnahmen sind
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbe-
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.

Genaue Angaben zur Struktur der Be- und Entlastungen für
einzelne Sektoren der Volkswirtschaft sind nicht bekannt.
Deren Größenordnung wird insgesamt jedoch als zu gering
eingeschätzt, um in Einzelfällen oder im Allgemeinen
volkswirtschaftliche Effekte auszulösen, die sich in den Ein-
zelpreisen, dem allgemeinen Preisniveau oder dem Verbrau-
cherpreisniveau niederschlagen könnten. Belastungen für
mittelständische Unternehmen werden nicht erwartet.

Bürokratiekosten

anbieten möchten, ergeben sich hingegen keine zusätzlichen
Bürokratiekosten.

Für die Bürgerinnen und Bürger, die die Förderung in An-
spruch nehmen wollen, ergeben sich zusätzliche Anlage-
formen. Diese werden in das bestehende Verfahren einbezo-
gen, so dass sich für den Einzelnen – gegenüber dem
bisherigen Zulageverfahren – nur eingeschränkt neue büro-
kratische Belastungen ergeben. Zu nennen ist hier das Wahl-
recht zu Beginn der Auszahlungsphase: Zu diesem Zeit-
punkt können die Bürgerinnen und Bürger zwischen der
einmaligen Besteuerung und der verteilten Besteuerung des
im Wohnförderkonto enthaltenen Betrages wählen.

Für die Verwaltung ergibt sich insbesondere zusätzlicher
Programmieraufwand, um die neuen Anbieter und deren
Anlageprodukte in das Zulageverfahren einzubeziehen.
Außerdem hat die Verwaltung – wie auch schon im bisher
geltenden § 92a EStG vorgesehen – die Anträge zur Inan-
spruchnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages zu be-
scheiden und zu Beginn der Auszahlungsphase die Höhe
des Wohnförderkontos im Falle einer Verteilung festzu-
stellen.

Im Hinblick auf die Bürokratiekosten ist außerdem zu be-
rücksichtigen, dass die bisherigen Regularien zum Alters-
vorsorge-Eigenheimbetrag aufgehoben werden. Dies führt
zu einer Entlastung der Verfahrensbeteiligten. Zu nennen ist
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9642

(Steuermehr- / Steuermindereinnahmen (-) in Mio. Euro)

Kassenjahr
lfd.
Nr.

Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets -
körper-
schaft

Volle
Jahres -

wirkung 1)
2008 2009 2010 2011 2012

4. Insg. - 975 . - 45 - 90 - 110 - 125Finanzielle Auswirkungen
insgesamt ESt - 965 . - 45 - 85 - 105 - 120

SolZ - 10 . . - 5 - 5 - 5

Bund - 420 . - 20 - 41 - 50 - 56
ESt - 410 . - 20 - 36 - 45 - 51
SolZ - 10 . . - 5 - 5 - 5

Länder - 410 . - 18 - 36 - 44 - 51
ESt - 410 . - 18 - 36 - 44 - 51

Gem. - 145 . - 7 - 13 - 16 - 18
ESt - 145 . - 7 - 13 - 16 - 18

Anmerkung:
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs -)Zeitraum von 12 Monaten

2. Vollzugsaufwand

Die der zentralen Stelle (§ 81 EStG) bei der Deutschen Ren-
tenversicherung Bund für die Durchführung der steuerlich
geförderten Altersvorsorge nach dem Einkommensteuerge-
setz entstehenden Kosten sind aus dem Bundeshaushalt zu
erstatten. Von der zentralen Stelle werden infolge der Geset-
zesänderung u. a. wesentliche Änderungen im Zulagever-
fahren vorzunehmen sein, was mit EDV-Entwicklungsauf-
wand verbunden sein wird. Die entsprechenden Program-
mierkosten werden derzeit auf ca. 5 200 000 Euro geschätzt.

formationspflichten auf Seiten der Unternehmen, die ent-
sprechend geförderte Produkte anbieten wollen. Für diese
Unternehmen ergeben sich neue Informationspflichten. Wie
viele einzelne Unternehmen entsprechende Anlageprodukte
anbieten werden, lässt sich nicht vorhersagen. Für die neu
hinzukommenden Anbieter ergeben sich die gleichen büro-
kratischen Belastungen wie für die bereits einbezogenen
Anbieter. Die Abwicklung des Zulageverfahrens erfolgt
weitgehend automatisiert.

Für Unternehmen, die keine geförderten Anlageprodukte
Die Einbeziehung zusätzlicher Anbieter von Altersvorsor-
geanlagen in das Zulageverfahren führt zu zusätzlichen In-

in diesem Zusammenhang u. a. der Verzicht auf die Über-
wachung der Rückzahlung von entnommenen Beträgen.

Berlin, den 18. Juni 2008

Otto Fricke
Vorsitzender und
Berichterstatter

Dr
Be

Jo
Be

rt)

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

. Gesine Lötzsch
richterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

chen-Konrad Fromme
richterstatter

Carsten Schneider (Erfu
Berichterstatter
Drucksache 16/9642 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Es werden folgende Informationspflichten eingeführt:

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für
mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

a) für Unternehmen
Anzahl: 12
betroffene Unternehmen: je nach Informationspflicht

unterschiedlich
Häufigkeit/Periodizität: je nach Informationspflicht

unterschiedlich
erwartete Nettobelastung: 3,1 Mio. Euro, davon

750 000 Euro Einmalkosten
b) für Bürgerinnen und Bürger

Anzahl: 6
c) für die Verwaltung

Anzahl: 9
betroffene Kreise: je nach Informationspflicht

unterschiedlich
Häufigkeit/Periodizität: je nach Informationspflicht

unterschiedlich
erwartete Nettobelastung: 5,94 Mio. Euro, davon

900 000 Euro Einmalkosten.

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