BT-Drucksache 16/9520

Anlegerschutz bei Differenzkontrakten (sog. CFD, Contract for Difference)

Vom 6. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9520
16. Wahlperiode 06. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Uschi Eid,
Katrin Göring-Eckardt, Kai Gehring, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anlegerschutz bei Differenzkontrakten (sog. CFDs, Contracts for Difference)

Das Angebot an Finanzprodukten für deutsche Anlegerinnen und Anleger wird
immer breiter. Nach Investmentfonds, Zertifikaten und Exchange Traded Funds
sind es neuerdings Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die
Kleinanlegern am Bankschalter angeboten werden. CFDs können wie Zertifi-
kate den derivativen Finanzprodukten zugeordnet werden. CFDs bieten ebenso
wie Zertifikate die Möglichkeit, auf fallende Märkte zu setzen und an Basis-
werten zu partizipieren, deren Zugang sich sonst für Kleinanleger, beispiels-
weise bei Rohstoffen, schwierig gestaltet. CFDs sind in ihrer Funktionsweise
verhältnismäßig einfach nachzuvollziehen. Allerdings kommt bei CFDs die Be-
sonderheit hinzu, dass sie mit starkem Hebeleinsatz arbeiten, was für Anleger
einerseits Anreiz für hohe Gewinne sein kann, gleichzeitig aber das substan-
zielle Risiko eines Totalverlustes birgt.

Wenn nun CFDs verstärkt in das Portfolio von Kleinanlegern aufgenommen
werden, müssen rechtliche Grundlagen überprüft und die Aspekte des Verbrau-
cherschutzes bei Finanzdienstleistungen beachtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des CFD-Geschäftes in
Deutschland?

2. In welchem Umfang halten deutsche Anleger beziehungsweise Anleger in
der Bundesrepublik Deutschland aktuell CFDs gemessen am Open Interest
oder an der Anzahl der Geschäfte?

3. Auf welche Basiswerte beziehen sich diese CFDs?

4. Welcher durchschnittliche Hebel bezüglich des Basiswertes kommt bei die-
sen Geschäften zum Tragen?

5. Wie lange besteht ein CFD-Konto im Durchschnitt?

6. Wie viel Prozent aller Konten werden durch Totalverlust geschlossen?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kundengruppen (Institutionelle,
Privatanleger) in CFDs investieren?

8. Welchen Nutzen sieht die Bundesregierung für Kleinanleger in CFDs?

9. Welche Risiken stehen dem nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber?

Drucksache 16/9520 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
10. Sind nach Ansicht der Bundesregierung CFDs für Kleinanleger geeignet?

11. Welche Unterschiede herrschen in den Zugangsvoraussetzungen anleger-
seitig zwischen CFD-Konten und anderen Termingeschäften (etwa börsen-
gehandelten Futures)?

12. Hält die Bundesregierung die Risikoaufklärung der Banken im Zusammen-
hang mit CFD-Geschäften für ausreichend?

13. Sieht die Bundesregierung Gefahren für die Stabilität des Finanzmarktes
durch CFD-Geschäfte, beispielsweise durch deren Hebelwirkung?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Konstruktion, der
Preisbildung und des Handels von CFDs im Verhältnis zu Zertifikaten?

Berlin, den 6. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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