BT-Drucksache 16/9518

Umfang der Kooperation mit anderen Staaten im Zuge der Affäre um mutmaßliche Steuerhinterzieher

Vom 6. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9518
16. Wahlperiode 06. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Birgitt Bender,
Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Umfang der Kooperation mit anderen Staaten im Zuge der Affäre um
mutmaßliche Steuerhinterzieher

Im Zuge der Liechtensteiner Steueraffäre kamen die Steuerfahnder auch in den
Besitz von Daten über ausländische mutmaßliche Steuerflüchtlinge. Diese Da-
ten wurden laut Medienberichten zumindest teilweise an die jeweils zuständi-
gen ausländischen Steuerbehörden weitergegeben.

Die Behörden einiger Länder lehnten die Annahme dieser Daten ab, andere
klagten, sie hätten die Daten erst mit großer Verzögerung oder nur bruchstück-
haft erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Länder traten an deutsche Behörden heran und ersuchten um
Weitergabe der Steuerdaten, die ihre Steuerpflichtigen betreffen, und wann
geschah das jeweils?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Auskunft jeweils erteilt bzw. ver-
weigert?

3. In welcher Form (mündliche Auskunft, schriftliche Liste, Datenträger)
wurden die Informationen den jeweiligen Ländern weitergegeben, und zu
welchem Zeitpunkt erfolgte jeweils die Informationsweitergabe?

4. Falls die Information in Teilen weitergegeben wurde, was wurde wem, wann
übermittelt?

5. Falls es zu Verzögerungen bei der Weitergabe kam, was waren die Gründe
dafür, und wer war dafür verantwortlich?

6. Mit welchen Ländern gibt es eine über die reine Informationsweitergabe
hinausgehende Zusammenarbeit in der Liechtensteiner Steueraffäre?

Berlin, den 6. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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