BT-Drucksache 16/9502

Transparenz über gerichtliche Verfahren gegen die IKB Deutsche Industriebank AG

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9502
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jürgen Koppelin, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn),
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Transparenz über gerichtliche Verfahren gegen die IKB Deutsche Industriebank AG

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage der IKB Deutsche Indus-
triebank AG ist das Institut gegenwärtig Beklagter in zahlreichen gerichtlichen
Verfahren. Hieraus ergeben sich Risiken für die Inanspruchnahme der Risiko-
abschirmung durch die KfW respektive den Bund. Eine Beurteilung des tatsäch-
lichen Risikos einer Ausweitung des Engagements der KfW bei der IKB setzt
eine Bewertung aller Rechts- und Prozessrisiken voraus.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele gerichtliche Verfahren sind gegenwärtig gegenüber der IKB anhän-
gig?

2. Wie hoch ist der Anteil von Rechtsstreitigkeiten gegen die IKB mit einem
inländischen Gerichtsstand?

3. In welchen anderen Staaten wurden gerichtliche Verfahren gegen die IKB
angestrengt und wie viele Verfahren sind dies je Staat genau?

4. Haben öffentlich-rechtliche Gesellschaften aus der Bundesrepublik Deutsch-
land Klage gegen die IKB erhoben?

Wenn ja, welche sind das und worauf lautet der jeweilige Klageantrag?

5. Wie viele Verfahren gegen die IKB betreffen Vorgänge oder Ergebnisse von
Hauptversammlungen des Instituts, auf denen die KfW seit 2002 die Mehr-
heit des anwesenden stimmberechtigten Kapitals stellte (Bundestagsdruck-
sache 16/9010)?

Wie sind aus Sicht der Bundesregierung die Erfolgsaussichten dieser Klagen
zu beurteilen?

Drucksache 16/9502 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Wie viele Verfahren gegen die IKB betreffen nicht durch die IKB bilanziell
erfasste Zweckgesellschaften des Instituts und worauf zielen die Klagen
jeweils ab?

7. Wie viele Verfahren gegen die IKB betreffen Vermögenspositionen bzw.
Ansprüche, für welche die KfW oder der Bund Garantien ausgesprochen
haben?

8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Verfahren zu einer –
teilweisen – Inanspruchnahme der Garantien führen?

Wenn nein, wie hoch ist das maximale Rechts- und Prozessrisiko aus diesen
Verfahren?

9. Zu welchen Zeitpunkten wurden die entsprechenden Gerichtsverfahren an-
gestrengt?

10. Wurden seitens der IKB in den letzten 12 Monaten gerichtliche oder außer-
gerichtliche Vergleiche zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten geschlos-
sen, welche im Zusammenhang mit den genannten Vorgängen stehen?

11. Wie haben sich die Rückstellungen der IKB für Rechts- und Prozessauf-
wand in den vergangenen fünf Geschäftsjahren entwickelt (Veränderung
und Bilanzwert) und welche Rückstellungen wurden in den vergangenen
zwölf Monaten für welche Rechtsstreitigkeiten gebildet (tabellarische Auf-
listung erbeten)?

12. Wie entwickelte sich der GuV-wirksame Aufwand (Gewinn- und Verlust-
rechnung) der IKB für Rechtsberatung (exklusive Rückstellungen) in den
vergangenen fünf Geschäftsjahren?

13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Geschäftsfähigkeit der
IKB auch vor dem Hintergrund bestehender Rechts- und Prozessrisiken
gewährleistet ist?

Wenn ja, wodurch?

14. Sind gegenwärtig strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegenüber ehema-
ligen beziehungsweise aktuellen Mitarbeitern der IKB anhängig?

Wenn ja, wie viele Personen sind davon betroffen und wie lauten die Straf-
vorwürfe?

15. Erwägen die KfW oder die Bundesregierung, gegenüber der IKB oder ehe-
maligen wie aktuellen Mitarbeitern des Instituts zivilrechtliche Verfahren,
z. B. zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen anzustrengen?

Wenn nein, warum nicht?

16. In welchem Umfang verfügen die IKB bzw. ihre Organe über einen Ver-
sicherungsschutz aus D&O-Versicherungen (Directors & Officers Liability
Insurance)?

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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