BT-Drucksache 16/9433

Existenz von Kindern sichern - Familien stärken

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9433
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Antrag
der Abgeordneten Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer,
Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Existenz von Kindern sichern – Familien stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hängt von einer bewusst gestalteten
Politik für Kinder und Jugendliche ab. Es ist Aufgabe und Verantwortung der Er-
wachsenen, Kindern und Jugendlichen ein beschütztes Aufwachsen und eine
Lebensperspektive zu ermöglichen. Kinderarmut ist nicht nur ein individuelles,
sondern ein gesellschaftliches Problem. Dies bedeutet für diejenigen, die in der
Politik Verantwortung tragen, dass Armut nicht vermehrt werden darf. Eine
Schlechterstellung von Familien und Kindern muss vermieden werden.

Nach dem Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsberichts des Bundesministers
für Arbeit und Soziales gelten 13 Prozent der Menschen in Deutschland als arm;
weitere 13 Prozent der Bevölkerung werden durch sozialstaatliche Leistungen
vor dem Fall unter die Armutsgrenze bewahrt. Kinder sind von Armut stärker
betroffen als Erwachsene. Der Begriff „Armut“ knüpft grundsätzlich an das ver-
fügbare Haushaltseinkommen an; wird darüber hinaus aber auch durch andere
Kriterien wie den Mangel an Teilhabechancen, das Fehlen individueller Ressour-
cen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für eine aktive Lebensführung erforderlich
sind, oder auch Fragen der Gesundheit und Bildung oder das subjektive Wohl-

befinden ergänzt. Gegenwärtig verfügen ca. 2,4 Millionen Kinder und Jugend-
liche in 1,4 Millionen Haushalten in Deutschland über ein Einkommen, das un-
terhalb von 60 Prozent des gewichteten Medianeinkommens liegt. Die Armuts-
risikoquote bei Kindern unter 18 Jahren liegt bei 17,3 Prozent (Kompetenzzent-
rum für familienbezogene Leistungen, Dossier „Armutsrisiken von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland“, 2008, S. 8). 30 Prozent aller in Armut lebenden
Kinder und Jugendlichen sind im Alter von 15 bis unter 18 Jahre (a. a. O., S. 9).

Drucksache 16/9433 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kinder und Jugendliche sind arm, weil die Familien, in denen sie leben, arm sind.
Ein besonders hohes Armutsrisiko weisen Kinder von Alleinerziehenden auf,
auch wenn der Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht (World Vision
Deutschland e. V. (Hrsg.), „Kinder in Deutschland 2007“, 2007, S. 78), Kinder
von Arbeitslosen und Zuwanderern sowie Familien mit vielen Kindern.

Die soziale Lage der Eltern darf nicht über den Bildungsweg der Kinder und Ju-
gendlichen entscheiden. Frühkindliche Bildung ist der entscheidende Faktor für
eine Chancengerechtigkeit und hilft gegen Armut. Kindertagesstätten sollten
daher verstärkt Orte der Bildung, Erziehung und Betreuung werden, da sie einen
Beitrag zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit leisten. Jedes Kind verfügt
über Begabungen und Talente, die entdeckt und gefördert werden können. Fehl-
entwicklungen, Vernachlässigungen oder ein Förderbedarf im Bereich der
Sprachkenntnisse können so frühzeitig erkannt werden. Der Spracherwerb stellt
eine Grundvoraussetzung für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und wirt-
schaftliche Teilhabe dar. Es sollten daher verbindliche Sprachstandserhebungen
zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr eingeführt werden, um Maß-
nahmen einzuleiten, die dem Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes gerecht
werden.

Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist abzulehnen. Mit einer Bargeldlösung
ist nicht gesichert, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt und zu ihrem
Wohl verwendet wird. Ein Betreuungsgeld schränkt die Wahlfreiheit von Frauen
ein, die Familie und Erwerbstätigkeit miteinander verbinden möchten. Finan-
ziell schwache Familien ziehen oftmals eine Prämie vor, wie Erfahrungen aus
Norwegen zeigen. Diese gefährdet die (soziale) Integration von Kindern. Es ist
sinnvoller, die Subjektförderung, d. h. die Förderung jedes einzelnen Kindes,
durch die Einführung von Bildungs- und Betreuungsgutscheinen zu stärken.

Das geringste Armutsrisiko findet sich in Haushalten mit zwei Erwerbstätigen.
Eltern müssen daher die Möglichkeit haben, Familienleben und Erwerbstätig-
keit in Einklang zu bringen. Es muss eine neue Balance zwischen Familien- und
Berufszeit gefunden werden. Hierzu sind zunächst mehr qualitativ hochwertige
Bildungs- und Betreuungsangebote zu schaffen (vgl. hierzu den Antrag der
Fraktion der FDP „Sofortprogramm für mehr Kinderbetreuung“ auf Bundes-
tagsdrucksache 16/5114). Im Rahmen des weiteren Ausbaus der Betreuungs-
möglichkeiten sollten vor dem Hintergrund einer Angebotsvielfalt auch private
und privatgewerbliche Initiativen der Kindertagesbetreuung, d. h. auch Eltern-
vereine und betriebsnahe Einrichtungen, in die öffentliche Förderung einbezo-
gen werden. Kinder- und Betreuungseinrichtungen und Schulen sollten perso-
nell und strukturell verlässlich ausgestaltet sein, damit Eltern die Gewissheit
haben, dass ihre Kinder eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung erhalten.
Für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers sollte angesichts des steigenden
Bedarfs auch bei jungen Männern verstärkt geworben werden; die Erzieheraus-
bildung sollte weiter qualitativ verbessert werden.

Zu einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie tragen auch betriebliche Maßnah-
men wie flexible Arbeitszeitmodelle bei. Eine im Jahr 2003 im Auftrag der Bun-
desregierung erstellte Studie der Prognos AG belegt den betriebswirtschaftli-
chen Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen in kleinen und mittleren
Unternehmen mit einer Rendite von bis zu 25 Prozent. Die Studie, die die Wir-
kungen familienfreundlicher Maßahmen wie Beratungsangebote für Eltern,
Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramme nach der Elternzeit, Arbeitszeit-
flexibilisierung, Telearbeit und betrieblich unterstützte Kinderbetreuung unter-
suchte, gelangte zu dem Ergebnis, dass in der Kosten-Nutzen-Relation der be-
triebswirtschaftliche Nutzen – auch kurzfristig betrachtet – die Investitionen
übersteigt. Die Einsparpotentiale bei den Unternehmen durch die niedrigen

Überbrückungs-, Fluktuations- und Wiedereingliederungskosten bewegten sich
für mittelgroße Betriebe in einer Größenordnung von mehreren 100 000 Euro

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9433

(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
„Die Familienfreundlichkeit von Betrieben in Deutschland – Flexible Arbeits-
zeitmodelle und betriebliche Kinderbetreuung“ auf Bundestagsdrucksache
16/2281).

Gemessen an der Tatsache, wie wichtig Kinder für die Zukunft der Gesellschaft
sind, fehlt es an ausreichenden Erkenntnissen über das multifaktorielle Zusam-
menspiel von guter und zu Freiheit und Verantwortung befähigender Erziehung.
Die Forschung zu Kindheit, Bindung und Bildung muss intensiviert werden.
Entsprechende Befragungsinstrumente für Kinder sollten weiterentwickelt
werden. Die Elternkompetenz in Familien, die erforderlich ist, um gerade in
schwierigen finanziellen Situationen das Wohl der Kinder nicht aus den Augen
zu verlieren, sollte bei Bedarf gestärkt werden.

Die Belastungen von Familien müssen auch im Steuerrecht berücksichtigt wer-
den. Eine gerechte Steuer legt einen Schwerpunkt auf die Entlastung der Fami-
lien. Mit einem Grundfreibetrag von 8 000 Euro für Erwachsene und Kinder
würden viele Familien keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Dies bedeutet,
dass Familien mehr Geld netto zur Verfügung stehen würde und dass sie mehr
Freiheit für die Gestaltung des Familienlebens hätten. Für diejenigen, die nicht
über ein ausreichendes Einkommen verfügen, sind Steuersenkungen nicht ziel-
führend. In diesen Fällen würde ein Universaltransfer in Form eines leistungs-
gerechten und existenzsichernden Bürgergeldes gegen Armut in Familien
helfen.

Familien bedürfen insbesondere dann einer besonderen Förderung, wenn Eltern-
teile auf Unterhaltszahlungen für ihre Kinder angewiesen sind, diese aber nur
unregelmäßig erfolgen, ganz oder teilweise ausbleiben. In Fällen unregelmäßi-
ger und ausbleibender Unterhaltszahlungen hat ein Kind eines alleinerziehenden
Elternteils Anspruch auf Leistungen des Staates nach dem Unterhaltsvorschuss-
gesetz (UVG). Unterhaltsvorschuss wird maximal 72 Monate bis zum Höchst-
alter von 12 Jahren des Kindes gezahlt. Später auftretende Zerwürfnisse wie
Trennung und Scheidung werden nicht berücksichtigt. Im Jahr 2006 wurde bun-
desweit in rund 500 000 Fällen eine Unterhaltsleistung erbracht. Die Gesamt-
höhe des von Bund, Ländern und Kommunen gezahlten Unterhaltsvorschusses
bewegte sich in den Jahren von 2000 bis 2004 etwa zwischen 680 Mio. Euro und
ca. 800 Mio. Euro.

Der Gesetzgeber hat als Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut den Kin-
derzuschlag in § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) eingefügt, eine
Leistung, die eine vorrangige Alternative zu Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) darstellt. Eltern, die zwar ihren eigenen Mindestbe-
darf i. S. d. Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, nicht aber den der ganzen Fami-
lie decken können, erhalten zur Vermeidung eines ergänzenden Anspruchs auf
soziale Grundsicherung (sog. Aufstocker) einen mit steigendem Einkommen
allmählich abschmelzenden Kinderzuschlag in Höhe von höchstens 140 Euro
pro Kind und Monat. In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend am 2. Juni 2008 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskinder-
geldgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 16/8867) wurde u. a. darauf hingewiesen,
dass der Kinderzuschlag kaum unmittelbar zu einer Verbesserung der materiel-
len Situation von Familien in schwierigen finanziellen Lagen beitrage, weil
diese Sozialleistung im Ergebnis nur einen Teil der Betroffenen erreiche und
ihnen nur eine geringe Hilfe biete. Kinder würden in erster Linie nicht aus der
Armut, sondern vor allem aus der Armutsstatistik genommen (Ausschussdruck-
sache 16 (13) 342g, S. 7 und 8). Laut Gesetzentwurf soll der Verwaltungsauf-
wand im Jahr 2009 auf 26 Mio. Euro für die Bearbeitung der Anträge auf Kin-

derzuschlag steigen (Bundestagsdrucksache 16/8867, S. 2, 6 f.). Möglichkeiten,
diesen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, konnten in der Anhörung nicht auf-

Drucksache 16/9433 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gezeigt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend veröffentlichte im April 2008 den „Arbeitsbericht Zukunft für Familie“ des
Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der auch Empfehlungen für eine Wei-
terentwicklung des Kinderzuschlags enthält. Die Bestandsaufnahme 2006 um-
fasste insgesamt 153 Leistungen im Umfang von etwa 189 Mrd. Euro; nur
45 Mrd. Euro standen der Familienförderung i. e. S. zur Verfügung. Ausmaß
und Ausgestaltung dieser Familienförderung stünden weitgehend im Ermes-
sensspielraum des Gesetzgebers.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

● ein Gesamtkonzept vorzulegen, wie der Kinderarmut gemeinsam mit den
Bundesländern und Kommunen wirksam entgegengewirkt werden kann und
Maßnahmen zielgenauer auf das Wohlergehen der Kinder ausgerichtet wer-
den können;

● sich bei den Bundesländern für die Einführung von verbindlichen Sprach-
standserhebungen zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr einzusetzen
und dafür zu werben, dass Kinder, bei denen im Rahmen der Sprachstands-
erhebungen erhebliche Mängel festgestellt werden, angemessen gefördert
werden. Möglichst alle Kinder sollten nach der Einschulung dem Unterricht
in der erste Klasse in deutscher Sprache folgen können;

● sich im Rahmen der Kinderbetreuung gemeinsam mit den Bundesländern für
einen Übergang der Objekt- zur Subjektförderung durch die Einführung von
Bildungs- und Betreuungsgutscheinen einzusetzen, damit nicht mehr die Ein-
richtung, sondern das einzelne Kind unmittelbar gefördert wird;

● im Sinne der Chancengerechtigkeit sowie der Wahlfreiheit der Eltern ge-
meinsam mit Ländern und Kommunen weiter auf einen zügigen Ausbau
eines qualitativ hochwertigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsange-
bots in den Ländern bei Einbeziehung von privaten und privatgewerblichen
Anbietern der Kindertagesbetreuung hinzuwirken;

● Maßnahmen einzuleiten, um die Forschung zu Kindheit, Bindung und Bil-
dung und von zu guter und zu Freiheit und Verantwortung befähigender Er-
ziehung zu intensivieren und entsprechende Befragungsinstrumente für Kin-
der weiterzuentwickeln;

● in einem ersten Schritt zum 1. Januar 2009 Kindergeld und Kinderfreibeträge
zu erhöhen und im Zusammenhang mit einer großen Steuerreform das Kin-
dergeld zum 1. Januar 2010 auf 200 Euro zu erhöhen, einen Grundfreibetrag
von 8 000 Euro für Kinder und Erwachsene einzuführen sowie eine steuer-
liche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bis zu 12 000 Euro im
Jahr und einen Freibetrag von 2 000 Euro für die letzten drei Monate der
Schwangerschaft vorzusehen;

● die Regelungen des Steuer- und Sozialrechts zu harmonisieren und ein trans-
parentes Konzept der Familienförderung vorzulegen, das insbesondere die
Situation von Alleinerziehenden und Selbstständigen berücksichtigt;

● Vorschläge für eine Bündelung der Leistungen für Familien und die Siche-
rung des Kindesbedarfs im Sinne eines existenzsichernden Universaltrans-
fers, dem Bürgergeld, vorzulegen;

● das Unterhaltsvorschussgesetz in einem ersten Schritt dahingehend zu än-
dern, dass

– der Unterhaltsvorschuss bis zum Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes

gewährt wird, um das Kindeswohl auch bei später auftretenden Zerwürf-
nissen wie Trennung und Scheidung besser berücksichtigen zu können,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9433

– im Gegenzug dazu die Bezugsdauer auf 36 Monate verkürzt wird, um der
Zielsetzung des Unterhaltsvorschusses als vorübergehende Hilfe in einer
Phase der Neuordnung der eigenen Verhältnisse des alleinerziehenden El-
ternteils und der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche bzw. der Sozial-
hilfeansprüche Rechnung zu tragen,

– das Verfahren zur Gewährung des Unterhaltsvorschusses entbürokratisiert
wird, um den Betroffenen schnell und unkompliziert die erforderliche
Unterstützung zukommen lassen zu können;

● eine Wirkungsanalyse der familienpolitischen Leistungen durch das Kom-
petenzzentrum für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Vorschläge für eine Bündelung
bzw. mögliche Verfahrensvereinfachungen im Sinne eines Bürokratieabbaus
vorzulegen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.