BT-Drucksache 16/9409

Langfristige Belastungen der Rentenanpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge sowie auf zukünftige Rentnerinnen und Rentner (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/8947)

Vom 30. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9409
16. Wahlperiode 02. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina
Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Langfristige Belastungen der Rentenanpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge
sowie auf zukünftige Rentnerinnen und Rentner (Nachfrage zu
Bundestagsdrucksache 16/8947)

Am 14. Mai 2008 antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Langfristige Belastungen eines Gesetzes zur Renten-
anpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge sowie auf zukünftige Rentnerinnen
und Rentner“ (Bundestagsdrucksache 16/9187). Die Bundesregierung argu-
mentiert in ihren Antworten auf die Fragen 1 bis 8 im Wesentlichen, dass die
Abweichungen in den aktuellen Rentenwerten sich nicht aus der Aussetzung
des Altersvorsorgeanteils, bekannt auch als „Riester-Faktor“, ergeben, sondern
ausschließlich Zufälligkeiten in den Modellrechnungen geschuldet seien.
Außerdem bestreitet die Bundesregierung, dass die Rentenzugangsjahrgänge ab
2013 bis 2030 wie in der Expertise „1,1 Prozent Rentenerhöhung in 2008
Riester-Treppe für zwei Jahre ausgesetzt Rentenzugänge ab 2012 zahlen für
Wahl-,Geschenk‘“ der Arbeitnehmerkammer Bremen nachgewiesen, durch das
Gesetz schlechter gestellt werden als ohne diese Maßnahme.

Ob Zufall oder nicht: Festzuhalten ist und bleibt, dass die aktuellen Renten-
werte in der Modellrechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) um mehrere Cent differieren und damit langfristig unterschiedlich
hohe Rentenzahlbeträge ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung die Aussagen der genannten Expertise bestätigen,
dass in Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur Rentenanpassung der aktuelle
Rentenwert (aRW) in den Jahren 2013 bis 2030 und damit für mindestens
20 Rentenzugangsjahrgänge durchgängig niedriger ausfällt als ohne die im
Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme?

2. Kann die Bundesregierung die in Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur
Rentenanpassung 2008 ausgewiesenen Daten bestätigen, dass durch die
Wiedereinsetzung des Riester-Faktors ab 2010 für alle zukünftigen Renten-

jahrgänge die Rente gemindert wird und es damit zu einer strukturellen Ver-
schlechterung der Einkommenssituation aus der allgemeinen Rentenver-
sicherung der Rentnerinnen und Rentner kommt?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/9409 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Welche finanziellen Einbußen bzw. Zugewinne ergeben sich bei einer Stan-
dardrente aus der in Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur Rentenanpassung
2008 ausgewiesenen niedrigeren aRW ab 2008 für eine Zugangsrentnerin
bzw. einem Zugangsrentner bei einer Rentenlaufzeit von 18 Jahren (bitte
aufgeschlüsselt nach aRW mit und ohne Aussetzung der Riester-Treppe,
Standardrente mit und ohne Aussetzung der Riester-Treppe sowie der
daraus resultierenden Gewinne/Verluste bei 18 Jahren Rentenlaufzeit)?

4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auf Grundlage der im Gesetzes-
entwurf zur Rentenanpassung 2008 in Tabelle 2 ausgewiesenen Zahlen-
werte von der Aussetzung der Riester-Treppe finanziell ausschließlich die
Bestands- und Zugangsrentner und Rentnerinnen der Jahrgänge 2008 bis
2010 profitieren?

5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auf Grundlage der im Gesetzes-
entwurf zur Rentenanpassung der in Tabelle 2 ausgewiesenen Daten, die
Zugangsrentner der Jahre 2013 und 2014 finanziell am stärksten negativ
von der Verschiebung des Riester-Faktors auf die Jahre 2012 und 2013 be-
troffen sein werden?

6. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass ausweislich der Daten in
Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur Rentenanpassung 2008 insgesamt mehr
Rentnerinnen und Rentner schlechter gestellt werden, als von der Regelung
profitieren?

Wenn ja, wie begründet sie die Schlechterstellung von ca. 20 Millionen Zu-
gangsrentnerinnen und -rentnern ab dem Jahr 2011?

Wenn nein, zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?

7. Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung ausschließlich die
Bestands- und Zugangsrentnerinnen und -rentner zwischen 2008 und 2010
von der Aussetzung der Riester-Treppe profitieren?

8. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Beitragszahlerinnen und
-zahler der Geburtsjahrgänge 1948 und 1949 nicht nur durch höhere
Rentenversicherungsbeiträge, sondern bei Rentenbeginn im Jahr 2013 auch
aufgrund verschobener Rentenbeitragssatzsenkungen und dem damit ver-
bundenen niedrigeren aRW am stärksten negativ von der Aussetzung der
Riester-Treppe betroffen sein werden?

9. Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass die Auswirkungen
ihrer Gesetzgebung, wie sie selbst formuliert, allein auf „Zufälligkeiten in
den Modellrechnungen“ und auf Rückkopplungseffekten beruhen?

10. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Anpassungsprozess
der Löhne in Ost und West von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängt
und damit nicht valide bestimmt werden kann und somit eine Angleichung
der aktuellen Rentenwerte auch erst später als im dem im Rentenversiche-
rungsbericht 2007 genannten Zieljahr 2030 erfolgen kann?

11. Teilt die Bundesregierung die Aussage des Abgeordneten Anton Schaaf
(Plenarprotokoll 16/160, S. 16892), wonach die Große Koalition „für die
Rentnerinnen und Rentner … (durch die Rentenerhöhung um 1,1 Prozent)
… jetzt mit Sicherheit nichts Herausragendes (tut)“?

12. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, dass „mit der Rentenanpas-
sung um 1,1 Prozent die Rentnerinnen und Rentner stärker am Auf-
schwung beteiligt werden“ und lässt sich hieraus ableiten, dass durch die
ursprüngliche Rentenanpassung um 0,46 Prozent bzw. 0,26 Prozent im
Osten die Rentnerinnen und Rentner bereits stark am Aufschwung beteiligt

gewesen wären?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9409

13. Welche Kriterien waren für die Bundesregierung bei der Rentenanpassung
um 1,1 Prozent ausschlaggebend, „um auch die Rentnerinnen und Rentner
angemessen am Wirtschaftsauschwung zu beteiligen“ (Bundestagsdruck-
sache 16/8744)?

Berlin, den 30. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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