BT-Drucksache 16/9369

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/9287- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 28. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9369
16. Wahlperiode 28. 05. 2008

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksache 16/9287 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag bedauert, dass es weder gelungen ist, bei den Kosovo-
Statusverhandlungen ein einvernehmliches Ergebnis zu erreichen noch eine
neue Entscheidung des UN-Sicherheitsrates zum Status des Kosovos herbei-
zuführen. Der Deutsche Bundestag teilt jedoch die Ansicht der Bundesregie-
rung, dass auch weitere Verhandlungen erfolglos geblieben wären und eine

Lösung der Statusfrage nicht länger hinausgeschoben werden konnte.

Der Deutsche Bundestag bedauert, dass es nicht gelungen ist, in der Frage der
Anerkennung des Kosovos eine einheitliche europäische Entscheidung zu er-
reichen. Er vertritt zudem die Meinung, dass die europäische Perspektive, die
den Ländern des westlichen Balkans von der Europäischen Union zugesichert
wurde, auch für die Republik Kosovo gilt.

Drucksache 16/9369 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die Bundesregierung hat am 21. Februar 2008 die Republik Kosovo als unab-
hängigen Staat anerkannt. Für den Deutschen Bundestag ergibt sich aus dieser
Entscheidung die Verpflichtung, sich nun auch intensiv für die Zielsetzung eines
demokratisch verfassten und rechtsstaatlich funktionierenden Kosovos mit einer
multiethnischen Bevölkerung einzusetzen.

Die Republik Kosovo hat sich zur Umsetzung des Ahtisaari-Planes verpflichtet.
Dieser sieht weitgehende Minderheitenrechte vor und damit auch die aktive Mit-
wirkung serbischer Stellen. Bisher hat die serbische Minderheit im Kosovo die
Mitwirkung an kosovarischen Institutionen weitgehend boykottiert. Die Bun-
desregierung muss deutlich machen, wie unter diesen Rahmenbedingungen die
Ziele des Ahtisaari-Planes in allen Teilen der Republik Kosovo erreicht werden
können.

Die internationale Sicherheitspräsenz durch KFOR ist weiterhin unverzichtbar,
um einen stabilen Rahmen für die Entwicklung der Republik Kosovo zu gewähr-
leisten. Entscheidend für die Umsetzung der im Ahtisaari-Vorschlag enthaltenen
Regelungen ist jedoch in erster Linie die Europäische Rechtsstaatsmission
EULEX. Diesbezüglich sind noch wesentliche Fragen offen. Nicht geklärt ist,
wann die Mission beginnt, wie gewährleistet wird, dass sie sich auf das gesamte
Gebiet des Kosovos erstreckt, welche Legitimierung sie von den Vereinten
Nationen erhält und wie sich ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich gegen-
über der UN-Verwaltung UNMIK abgrenzt. Bedauerlich sind auch die Vor-
behalte der Türkei hinsichtlich der Umsetzung der strategischen Zusammen-
arbeit zwischen der Europäischen Union und der NATO. Der Deutsche Bundes-
tag ist besorgt über deren negative Auswirkungen auf den Schutz und die Sicher-
heit der von der EU entsandten Einsatzkräfte, insbesondere auch auf die
Rechtsstaatsmission EULEX. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bun-
desregierung, dass sie sich für eine schnelle Klärung dieser Fragen einsetzt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich bei den Vereinten Nationen nachdrücklich um eine völkerrechtlich ein-
deutige Legitimierung der EULEX-Mission zu bemühen,

– sicherzustellen, dass sich sowohl die militärische als auch die zivile Präsenz
der internationalen Gemeinschaft auf das gesamte Gebiet des Kosovos
erstreckt,

– dem Deutschen Bundestag ein Gesamtkonzept vorzulegen, wie die Abgren-
zung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche von KFOR, UNMIK und
EULEX definiert ist und wie Minderheiten-Regelungen des Ahtisaari-Planes
in der derzeitigen politischen Situation im Norden des Kosovos und in
Serbien umgesetzt werden sollen,

– sich für eine enge Koordinierung der EU-Mission EULEX und der NATO-
Mission KFOR vor Ort und auf der politisch-strategischen Ebene von EU und
NATO einzusetzen und zu diesem Zweck nachdrücklich auf die Regierung
der Türkei einzuwirken, ihre Einwände gegen eine solche Koordinierung im
Rahmen der NATO zurückzustellen.

Berlin, den 27. Mai 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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