Vom 28. Mai 2008
Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch, Alexander Bonde, Steffen
Kampeter und Carsten Schneider (Erfurt)
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Termin für das
Inkrafttreten des Heimkehrerentschädigungsgesetzes vom
1. Januar 2009 auf den 1. Juli 2008 vorzuziehen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:
Für den Bund entsteht im Haushaltsjahr 2008 ein außer-
planmäßiger Mittelbedarf in Höhe der für die Leistungsge-
währung nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz erfor-
derlichen Zweckmittel von voraussichtlich 15,8 Mio. Euro.
Da dem Bundesverwaltungsamt inzwischen erheblich mehr
– formlose – Anträge auf Leistungen vorliegen als ur-
sprünglich erwartet (bereits 28 500), ist davon auszugehen,
dass der weitere Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2009 nach
gegenwärtigem Stand 13,825 Mio. Euro betragen wird.
Sonstige Kosten
Keine
Ergebnis der Bürokratiekostenmessung
Durch die frühere Inkraftsetzung des Heimkehrerentschädi-
gungsgesetzes entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekos-
ten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 28. Mai 2008
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/9058 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heimkehrerstiftungs-
aufhebungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9348
16. Wahlperiode 28. 05. 2008
Bericht
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Alexander Bonde
Berichterstatter
Steffen Kampeter
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter