BT-Drucksache 16/9139

zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/6641- Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugreisenden auf den Prüfstand stellen

Vom 8. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9139
16. Wahlperiode 08. 05. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/6641 –

Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugreisenden auf den
Prüfstand stellen

A. Problem

Aufgrund der EU-Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für die Durch-
führung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit (Mit-
führen von Flüssigkeiten im Flugzeug) ist bei Flugreisen das Mitführen von
Flüssigkeiten in Behältnissen, die mehr als 100 ml Füllmenge erlauben, im
Handgepäck nicht mehr zulässig. Damit soll verhindert werden, dass flüssige
Explosivstoffe an Bord verbracht werden. Eine Anhörung von Sachverständigen
im Europäischen Parlament hätte ergeben, dass ein tatsächlicher Gewinn an
Sicherheit durch die Verordnung nicht zu erwarten ist. Dieser Einschätzung habe
sich das Europäische Parlament angeschlossen und die EU-Kommission aufge-
fordert, die Verordnung einer Prüfung zu unterziehen und diese gegebenenfalls
außer Kraft zu setzen. Auf diesem Hintergrund soll die Bundesregierung mit
diesem Antrag u. a. aufgefordert werden, sich gegenüber der EU-Kommission
für Sicherheitsmaßnahmen gegen Terroranschläge in der Luftfahrt einzusetzen,
die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit tatsächlich erfolg-
versprechend im Hinblick auf realistischerweise bestehende Gefahren sind, und
dabei die Ergebnisse der Anhörung von Sicherheitsexperten im Europäischen
Parlament vom 24. Mai 2007 bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der
Maßnahmen zu berücksichtigen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6641 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenhaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Annahme des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/6641.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/9139 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/6641 abzulehnen.

Berlin, den 7. Mai 2008

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Clemens Binninger
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 61. Sitzung am 7. Mai 2008 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die

schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, der in
diesem bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen im Übrigen
Zustimmung fand.

Berlin, den 7. Mai 2008

Clemens Binninger
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9139

Bericht der Abgeordneten Clemens Binninger, Gerold Reichenbach, Gisela Piltz,
Jan Korte und Wolfgang Wieland

1. Überweisung

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/6641
wurde in der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages am
21. Februar 2008 an den Innenausschuss federführend sowie
an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 62. Sitzung am 7. Mai 2008 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 58. Sitzung am
7. Mai 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,

Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 16/
6641 in seiner 67. Sitzung am 7. Mai 2008 abschließend be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Im Rahmen der Beratungen hat der Innenausschuss die Ent-
schließung des Europäischen Parlaments zu den Beschrän-
kungen der EU für Flüssigkeiten, die Passagiere in den
Flugzeugen mit sich führen können (EuB-EP 1554), einver-
nehmlich zur Kenntnis genommen. Zu dieser Entschließung
des Europäischen Parlaments lag den Mitgliedern des Innen-
ausschusses darüber hinaus ein Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf Aus-
schussdrucksache 16(15)1207 vom 6. Mai 2008 des Aus-

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