BT-Drucksache 16/9130

Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in Europa

Vom 7. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9130
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul
K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in Europa

Das Informationssystem Eurocanet (European Carousel Network) dient der Be-
kämpfung und Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug. Das System speichert Da-
ten, die es staatlichen Behörden ermöglichen, sog. Karussellgeschäfte frühzeitig
aufzudecken und dadurch Steuerausfälle zu vermeiden. Die Effektivität des Sys-
tems hängt in erheblicher Weise von der Qualität und Quantität der von den Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Daten ab.

Sowohl in Bezug auf Eurocanet als auch auf das Mehrwertsteuerinformations-
austauschsystem MIAS, das der Aufklärung vollendeter Straftaten dient, gestal-
tet sich die Partizipation der Bundesrepublik Deutschland schwierig. Die aus
Deutschland übermittelten Daten sind nicht abgeglichen, da es keine datentech-
nische Verbindung zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Lan-
desfinanzbehörden gibt. Ein Abgleich zwischen Monatsmeldung und Quartals-
meldung ist damit erst auf europäischer Ebene möglich, weil nur dort eine
entsprechende Datenverbindung besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der jährlichen Umsatzsteuerbetrugsdelikte in den letz-

ten fünf Jahren geändert, und wie haben sich die geschätzten jährlichen
Steuerausfälle aufgrund von Umsatzsteuerbetrugsdelikten in den letzen fünf
Jahren geändert?

2. Hat sich Eurocanet als Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung des Um-
satzsteuerbetruges bewährt, und wie begründet die Bundesregierung ihre
diesbezügliche Auffassung?

Drucksache 16/9130 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wie viele Datensätze haben die Bundesregierung bzw. die zuständigen
Finanzbehörden in den letzten fünf Jahren jährlich Eurocanet zur Verfügung
gestellt bzw. abgefragt?

4. In wie vielen Fällen konnten seit Einrichtung von Eurocanet abgefragte
Daten zur Aufklärung eines Umsatzsteuerbetruges beitragen, und auf welche
Summe beliefen sich die damit verbundenen Steuerausfälle?

5. Wie hoch ist die Summe der Einnahmen aus Verfahren zu Umsatzsteuer-
betrugsdelikten, die unter Zuhilfenahme von über Eurocanet zur Verfügung
gestellter Daten erfolgreich aufgeklärt werden konnten?

6. Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, staatlichen Stellen
in Deutschland die Nutzung von Eurocanet in Einzelfällen zu untersagen,
welchen Einfluss hat dieses nach Ansicht der Bundesregierung auf die Be-
kämpfung des Umsatzsteuerbetruges in Deutschland, und wie begründet die
Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

7. Welche anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen Eurocanet
keine Daten zur Verfügung bzw. verzichten auf eine Auswertung der via
Eurocanet verfügbaren Daten, und seit wann arbeiten diese Staaten jeweils
nicht mehr bei Eurocanet mit?

8. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union weigern sich nach Kennt-
nis der Bundesregierung, Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes in
den Finanzbehörden der jeweiligen Länder zu ermöglichen, und welche
Länder teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Rechtsgrund-
lage für entsprechende Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes fehle?

9. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die an das
Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (MIAS) weitergeleiteten Da-
ten künftig so aufzubereiten, dass diese dort problemlos eingespeist werden
können?

10. Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst auf die Entsendung
eines Vertreters zu der Tagung des Haushaltskontrollausschusses des Euro-
päischen Parlamentes am 26. März 2008 zu verzichten?

11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung des Um-
satzsteuerbetruges zu ergreifen, falls sich das Reverse-Charge-Modell als
auf europäischer Ebene nicht durchsetzbar erweist, und bis wann wird die
Bundesregierung ein entsprechendes Konzept vorlegen?

Berlin, den 7. Mai 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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