BT-Drucksache 16/9104

Wissenschaft als Beruf attraktiver machen - Den wissenschaftlichen Nachwuchs besser unterstützen

Vom 7. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9104
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Antrag
der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje
Staffelt, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wissenschaft als Beruf attraktiver machen –
Den wissenschaftlichen Nachwuchs besser unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das deutsche Wissenschaftssystem muss attraktiver werden. Wissenschaftliche
Nachwuchsförderung muss an Bedeutung gewinnen und einen höheren Stel-
lenwert genießen. Der demografische Wandel und der steigende Bedarf an For-
scherinnen und Forschern erfordern von den Akteuren im Wissenschaftssystem
neue Vorschläge und Initiativen. Nur wenn es für viele Menschen attraktiv er-
scheint, Wissenschaft zu ihrem Beruf zu machen, können sie dort ihre indivi-
duellen Potenziale entwickeln und Talente entfalten. Daneben muss sich
Deutschland als ein weltoffener, flexibler und qualitätsorientierter Wissen-
schaftsstandort erweisen. Nur so kann unser Land weiterhin eine bedeutende
Rolle im immer globaler werdenden Austausch und bei der internationalen
Vernetzung von Wissenschaft und Forschung spielen. Um vor allem junge
Menschen für die Wissenschaft zu gewinnen, müssen verlässliche Karriere-
wege und eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen
werden. Das System muss offener, durchlässiger und für einen Karriereweg
vertrauenserweckend werden.

Der nun vorliegende erste Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaft-
lichen Nachwuchses (Bundestagsdrucksache 16/8491) zeigt erneut die Pro-
blemfelder auf, weswegen eine berufliche Zukunft im deutschen Wissen-
schaftssystem als zu unattraktiv empfunden wird. Die Kernaussagen des
Berichts sind nicht neu: Es fehlt an der Planbarkeit von Karrierewegen und
sicheren Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wissenschaft. Gerade für Frauen
ist die Durchlässigkeit im Wissenschaftssystem mangelhaft. Die bisherige För-
derung für wissenschaftlichen Nachwuchs ist insgesamt nicht nachhaltig, zu
wenig zwischen Akteuren abgestimmt und geht selten über einzelne Qualifizie-
rungsschritte hinaus. Die Hochschulen sind zu stark national und damit zu we-
nig international ausgerichtet, so dass die überall eingeforderte europaweite

und globale Mobilität erschwert wird. Auch der personelle Austausch zwischen
öffentlich finanzierter und privatwirtschaftlicher Forschung ist weiterhin zu ge-
ring.

Über diese Diagnose hinaus ist unser Wissenschaftssystem noch immer stark
hierarchisch aufgebaut. Es wird von einer sozial homogenen und gleichzeitig ex-
klusiven Gruppe dominiert und ist durch personengebundene Abhängigkeit ge-
kennzeichnet. Diese Gegebenheiten wirken sich für den wissenschaftlichen

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Nachwuchs negativ aus. Gerade von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftlern, die aus anderen Wissenschaftskulturen nach Deutschland kommen,
wird dieses Spezifikum als abschreckend, bevormundend und demotivierend
wahrgenommen.

Die Einführung der Juniorprofessur war ein wichtiger Schritt, um neue Karrie-
rewege und eigenständige Karriereperspektiven zu eröffnen. Nichtsdestotrotz
fehlt es vor allem unterhalb der Professur noch immer an der Planbarkeit einer
Wissenschaftskarriere und an unbefristeten Beschäftigungsmöglichkeiten. Das
Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Bundesregierung bringt durch die neue
Drittmittelbefristung nicht mehr, sondern für die meisten weniger Planbarkeit.
Auch die Umstellung von der institutionellen Förderung auf die Programmsteu-
erung hat in den letzten Jahren Wirkung gezeigt. Für die nicht verbeamteten
Angestellten bringt diese Umstellung neue Unsicherheiten mit sich. Auch aus
diesem Grund muss das Arbeitsrecht in der Wissenschaft weiterentwickelt wer-
den. Es wird nur dann zukunftsfähig sein, wenn es von einem unbefristeten
Arbeitsverhältnis als Regelfall ausgeht und klare Regelungen für ein wissen-
schaftsspezifisches Befristungs- und Kündigungsrecht enthält. Nur so können
die nötige Flexibilität, Sicherheit und Rechtsklarheit sowohl für Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler als auch für die Institutionen geschaffen werden.

Für Frauen besteht im Wissenschaftssystem keine Chancengerechtigkeit. Sie
stoßen oftmals trotz exzellenter Ausbildung und Leistungen an eine „gläserne
Decke“. Die Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung des Deutschen Bundestages im Februar 2008 hat erneut
deutlich gemacht, wie stark Frauen im Wissenschaftssystem noch immer be-
nachteiligt sind. Der Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen
Nachwuchses der Bundesregierung zeigt zudem, dass strukturelle Benachteili-
gungen auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gelten.

Das deutsche Wissenschaftssystem ist noch immer stark von dem veralteten
Idealbild des ausschließlich und jederzeit für die wissenschaftliche Arbeit ver-
fügbaren Menschen geprägt. Wem aufgrund von Geschlecht oder gesundheit-
lichem Zustand zugeschrieben wird, der völlig entgrenzten Arbeits- und Präsenz-
bereitschaft nicht gewachsen zu sein, wird der Aufstieg im Wissenschaftssystem
durch interne, sehr subtile Ausschlussmechanismen verwehrt. Untersuchungen
unter wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen haben gezeigt, dass die meisten ihr
Arbeitsumfeld als männlich dominiert wahrnehmen. Häufig ist dieser Missstand
der Grund ihrer Entscheidung gegen eine weitere wissenschaftliche Karriere
nach der Promotion. Hier bedarf es dringend einer Modernisierung der tradierten
Wissenschafts- und Arbeitskultur.

Die bisherige Förderung für wissenschaftlichen Nachwuchs ist nicht nachhal-
tig genug. So haben zwar vor allem die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ihre Promo-
tionsförderungen in den letzten Jahren ausgeweitet. Die Frage des Anschlusses
in der sog. Post-Doc-Phase liegt aber nicht in ihrer Hand. Gleichzeitig haben
Mittelkürzungen an den Hochschulen dazu geführt, dass der Umfang von Pro-
motionsstellen immer weiter reduziert wurde. Bei drei- bis fünfjähriger Ver-
tragslaufzeit wurden Stellen im Umfang einer halben BAT-2a-Stelle materiell
gerade für jüngere Promovierende hochgradig unattraktiv. Die Übergangsmög-
lichkeiten zwischen verschiedenen Schwellen, ob vom Master- oder Diplom-
abschluss zur Promotion oder von der Promotion zur Juniorprofessur müssen
besser gestaltet werden.

Die Hochschulen sind zu wenig international ausgerichtet. Internationale Mobi-
litätshürden sind daher dringend zu überwinden. Die Exzellenzinitiative kann
hier mit ihrer erwarteten internationalen Leuchtturmwirkung nur wenig entge-

genwirken. Stattdessen muss die Vergütung international konkurrenzfähig ge-
staltet werden. Gleichzeitig müssen die Beiträge zu den sozialen Sicherungssys-

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temen anrechenbar und deren Leistungen portabel gemacht werden. Diese
Schritte sind erforderlich, damit tatsächlich ein europäischer Hochschul- und
Forschungsraum entstehen kann. Die Hochschulen müssen zudem Geschlech-
tergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit viel stärker als internationalen
Standortfaktor und -vorteil begreifen und entsprechend stärken. Daneben sollten
sie durch eine auf Vielfalt (Diversity) ausgerichtete Personalpolitik den Blick
über den nationalen Tellerrand hinaus weiten. Beratungs- und Entscheidungs-
gremien sowohl von Hochschulen als auch von Forschungseinrichtungen sollen
internationaler, interdisziplinärer und geschlechtergerecht werden.

Nicht nur die öffentliche Seite verursacht etwa durch strenge Altersvorgaben die
geringfügige Durchlässigkeit zwischen der privatwirtschaftlichen und öffentlich
finanzierten Forschung. Auch der private Sektor trägt dazu bei, indem in einigen
Bereichen schon Promovierte als „überqualifiziert“ und Habilitierte als ungeeig-
net angesehen werden. Anstatt auf eine vermeintlich nicht vorhandene prak-
tische Berufserfahrung zu verweisen, müssen Unternehmen offener werden,
vorhandene Qualifikationen anzuerkennen.

Die Bundesregierung nennt in ihrem Bericht eine Reihe von Maßnahmen, die
vor allem ihre Vorgängerregierungen zur Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses angestoßen haben. Viele dieser Initiativen haben Erfolg ge-
bracht, wie z. B. die Einführung der Juniorprofessur und der Nachwuchsgrup-
pen, die Steigerung der Mittel für die Forschungsorganisationen, die Promo-
tionsprogramme des DAAD oder das Sofja Kovalevskaja-Programm der Ale-
xander von Humboldt-Stiftung. Neue Lösungsvorschläge der gegenwärtigen
Bundesregierung sind dagegen erst im Entwurfsstadium wie z. B. das Wissen-
schaftsfreiheitsgesetz. Bei ihren Maßnahmen für mehr Chancengleichheit in
der Wissenschaft konzentriert sich die Bundesregierung allein auf individuelle
Karriereförderung für Frauen. Darüber hinaus kommt es aber darauf an, einen
systematischen Ansatz zur Beseitigung struktureller Diskriminierungsmecha-
nismen zum Beispiel durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu entwickeln.
Über die genannten Initiativen hinaus sehen wir noch weiteren dringenden
Handlungsbedarf.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

zusätzlich zu den bisher eingeleiteten Unterstützungsansätzen gemeinsam mit
den Ländern folgende Maßnahmen zügig anzugehen und umzusetzen:

1. Das Promotionsrecht der Universitäten muss von diesen verantwortlich aus-
geübt werden. Dazu müssen die finanziellen und strukturellen Promotionsbe-
dingungen umfassend verbessert werden. Es müssen mehr Promotionsstellen
und Graduiertenkollegs geschaffen werden. Daneben müssen auch für Pro-
movierende mit Stipendien die Anbindung an Hochschulen und Forschungs-
einrichtungen erleichtert und die systematische Weiterbildung über das ei-
gentliche Promotionsprojekt hinaus unterstützt werden. Hier sollten auch die
Begabtenförderungswerke einbezogen werden.

2. Um auch die Fachhochschulen stärker für die Nachwuchsqualifizierung zu
gewinnen, sollten gemeinsame Teams zur Promotionsbetreuung von Univer-
sitäten und Fachhochschulen eingerichtet und derartige kooperative Promo-
tionsverfahren gestärkt werden.

3. Die Juniorprofessur und die Leitung von Nachwuchsgruppen sollten flächen-
deckend gestärkt werden, um so die Abhängigkeit von jungen Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftlern im hierarchischen System der Hochschulen
entscheidend zu verringern. Wo die Habilitation als Qualifikationsweg beste-
hen bleibt, sollte auch sie in größerer wissenschaftlicher Unabhängigkeit

durchgeführt werden.

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4. Für die Juniorprofessuren sollten von Beginn an klare Bedingungen für die
weitere Karriereplanung feststehen. Eine dem angelsächsischen „tenure
track“ entsprechende Planbarkeit der Karriereschritte setzt von Seiten der
Hochschule oder Forschungseinrichtung sowohl eine mittel- und langfris-
tige Personalpolitik als auch transparente Entscheidungsverfahren voraus.
Für die Fortsetzung der Juniorprofessur und deren bundesweiter Entwick-
lung müssen Bund und Länder in der zweiten Stufe des Hochschulpaktes
2020 Anreize setzen.

5. Solange die Habilitation gängiger Qualifikationsweg bleibt, sollten die Be-
dingungen, unter denen die Lehrbefugnis (venia legendi) erteilt und auf-
rechterhalten wird, überprüft werden. Die zur Aufrechterhaltung der Lehr-
befugnis festgelegte Lehrverpflichtung führt für viele Privatdozentinnen
und Privatdozenten zu der absurden Situation, dass sie in der Zeit bis zum
Erhalt einer Professur quasi als höchstqualifizierte Praktikantinnen bzw.
Praktikanten ohne Entgelt lehren müssen. Hier müssen die Hochschulen zu
einer Vereinbarung gebracht werden, die die Lehrleistung bundeseinheitlich
ausreichend honoriert.

6. Die im Rahmen des Hochschulpaktes geschaffenen Stellen müssen mit Kar-
riereperspektiven ausgestattet werden. Dazu gehört auch, sie nicht mit zu
hohen Lehrverpflichtungen zu versehen, die eine eigene wissenschaftliche
Weiterqualifizierung behindern.

7. Im gesamten Wissenschaftssystem muss die Durchlässigkeit zwischen ver-
schiedenen Forschungstätigkeiten verbessert werden. Dazu müssen sowohl
die bürokratischen Hürden beim Wechsel zwischen privatwirtschaftlicher
und öffentlich finanzierter Forschung abgebaut als auch die Altershöchst-
grenzen beim Zugang zu Qualifizierungsstellen gestrichen werden.

8. Die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und seiner Auswir-
kungen auf das wissenschaftliche Personal ist, wie von der Bundesregierung
bei dessen Verabschiedung zugesagt, umgehend einzuleiten. Die im Gesetz
verankerte Tarifsperre muss zudem aufgehoben werden.

9. Um im Wissenschaftsbereich endlich Planbarkeit für die Arbeitgeber- wie
die Arbeitnehmerseite zu schaffen, muss die Bundesregierung sich nach-
drücklich für einen Wissenschaftstarif einsetzen. Nur so kann die Attrak-
tivität von Wissenschaft als Beruf gestärkt werden, weil ein Wissenschafts-
tarif Vergleichbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität innerhalb
Deutschlands gewährleistet.

10. In allen Berufungs- und Ausgestaltungsverfahren müssen Transparenz und
demokratische Kontrolle erhöht werden. Je autonomer Hochschulen und
auch Forschungseinrichtungen von direkter staatlicher Lenkung werden,
desto mehr sind sie verpflichtet, durch transparente und faire Verfahren die
Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu machen und dadurch zu
rechtfertigen.

11. Die Gleichstellung der Geschlechter muss zügig durchgesetzt werden. Dazu
müssen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu messbaren und
realistischen Steigerungsquoten des Frauenanteils verpflichtet werden, die
gewährleisten, dass ein Anteil von mindestens 40 Prozent jeden Ge-
schlechts auf allen Ebenen und in allen Fachbereichen erreicht wird. Außer-
dem werden sie verpflichtet, überprüfbare qualitative Gleichstellungsziele
und systematische Evaluierungen umzusetzen.

12. In den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen müssen vor
allem Gleichstellungsinstrumente der qualitätsbezogenen Sicherung instal-
liert werden wie u. a. anonymisierte Bewertungsverfahren, Weiterbildungen

in der Genderkompetenz, transparente, reflektierte und formalisierte Perso-

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nalrekrutierungsverfahren, stabile Mitwirkungsrechte von Gleichstellungs-
und Frauenbeauftragten.

13. Der internationale Austausch von wissenschaftlichem Nachwuchs (brain
circulation) muss durch gezielte Programme weiter verbessert und in jeder
Karrierestufe ermöglicht werden. Gleichzeitig müssen die Zugangshürden
für ausländische Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ab-
gesenkt werden.

14. Die internationale Offenheit und Orientierung an Hochschulen und For-
schungseinrichtungen muss u. a. dadurch gestärkt werden, dass die Kultus-
ministerkonferenz die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ent-
scheidend voranbringt.

15. Die Familienfreundlichkeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen
muss nachhaltig verbessert werden. Dazu gehören neben Kinderbetreuungs-
einrichtungen und einer familienfreundlichen Infrastruktur auf dem Campus
auch umfassende Unterstützungsangebote, familiengerechtere Arbeitsbe-
dingungen und Arbeitszeitkonten sowie Beratung für die Karriereförderung
von Paaren, in denen beide eine berufliche Karriere anstreben (dual career
couples).

16. Auch die Ressortforschungseinrichtungen sollten unter Berücksichtigung
der Besonderheit ihrer Aufgaben in die Weiterentwicklung des Wissen-
schaftssystems einbezogen werden. Sie sollten ihren Anteil sowohl an Pro-
movierenden als auch an sog. Post-Docs erhöhen und mit der Nachwuchs-
förderung ihre Vernetzung in die nationale und internationale Fachgemein-
schaft stärken.

17. Das frühe Heranführen von Kindern und Jugendlichen an Forschung und
Wissenschaft muss weiter umfassend unterstützt werden. Dabei reichen die
„Häuser der kleinen Forscher“ nicht aus. Die Prinzipien des frühen for-
schenden Lernens (early on research and continuous learning) müssen in
allen Kindertagesstätten, aber auch in den Schulen sowie der Berufs- und
Studienberatung schnellstmöglich besser verankert und umgesetzt werden.

18. Auch bei der Ausgestaltung des europäischen Forschungsraumes muss sich
Deutschland mit einer Stimme für die Verbesserung der Qualifizierungs-
wege und die Erleichterung der Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und
Forscher einsetzen.

Berlin, den 7. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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