BT-Drucksache 16/9035

Haltung der Bundesregierung zur Vergabe von Mitteln zur Beschäftigungsförderung an Arbeitgeber und Unternehmen der freien Wirtschaft

Vom 2. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9035
16. Wahlperiode 02. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping,
Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Elke Reinke, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Haltung der Bundesregierung zur Vergabe von Mitteln zur Beschäftigungs-
förderung an Arbeitgeber und Unternehmen der freien Wirtschaft

Seit dem 1. April 2008 stehen die Leistungen der Beschäftigungsförderung
nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich allen
Arbeitgebern und Unternehmen unterschiedslos zur Verfügung. Bisher war
diese Beschäftigungsförderung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
nur möglich, wenn sie von Trägern durchgeführt wurde. Die ursprüngliche In-
tention bestand nicht darin, einen weiteren Beschäftigungszuschuss für Unter-
nehmen zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, in welchem Umfang das
Instrument des Beschäftigungszuschusses gemäß § 16a SGB II bis zum
31. März 2008 bei den einzelnen Trägern der Grundsicherung für Arbeits-
lose in Anspruch genommen wurde?

Wenn keine Angaben darüber vorliegen, warum nicht?

2. Wie viele potentiell förderfähige Personen wurden durch die einzelnen Träger
der Grundsicherung bis zum 31. März 2008 ermittelt?

3. Welches sind neben Langzeitarbeitslosigkeit, Erwerbsfähigkeit und Hilfe-
bedürftigkeit die Auswahlkriterien, nach denen Leistungsbezieherinnen und
-bezieher in den Kreis der förderfähigen Personen aufgenommen werden?

4. Wie wird sichergestellt, dass alle förderfähigen Leistungsbezieherinnen und
-bezieher von der Aktivierungsphase nach § 16a SGB II profitieren können?

5. Ab 1. April 2008 können Unternehmen den Beschäftigungszuschusses gemäß
§ 16a SGB II nutzen; entfällt damit für Arbeitgeber der freien Wirtschaft die
Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung, und wenn ja, warum?

6. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass trotz unter Umstän-
den unbefristeter Erwerbstätigkeit in Vollzeit, den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern der Aufbau eines eigenständigen Anspruches auf Arbeits-
losengeld I verweigert wird?

7. Hat die Bundesregierung die Absicht, diesem Kreis der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zukünftig den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenver-
sicherung zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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