BT-Drucksache 16/8994

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/7530- Steuerabzug bei Manager-Abfindungen begrenzen b) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7743- Begrenzung der Managervergütung fördern

Vom 28. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8994
16. Wahlperiode 28. 04. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/7530 –

Steuerabzug bei Manager-Abfindungen begrenzen

b) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7743 –

Begrenzung der Managervergütung fördern

A. Problem

Das Aktiengesetz sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Ge-
samtbezüge für ein angemessenes Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands-
mitglieds und zur Lage der Gesellschaft Sorge zu tragen hat. Ferner soll nach
dem Deutschen Corporate Governance Kodex die Vergütung der Vorstandsmit-
glieder in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung
festgelegt werden. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden ins-
besondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche
Leistung, die Leistung des Vorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg
und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines
Vergleichsumfelds. Mit dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz vom
3. August 2005 ist börsennotierten Aktiengesellschaften die grundsätzliche Ver-
pflichtung zur Offenlegung individueller Vorstandsvergütungen auferlegt wor-
den. Gleichwohl wird in der Öffentlichkeit die Höhe einer Vielzahl der in den
vergangenen Jahren gezahlten Vergütungen als unangemessen hoch beurteilt.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/7530 ist beabsichtigt, die Bundesregierung
aufzufordern, den steuerrechtlichen Betriebsausgabenabzug von Manager-
Abfindungen auf 1 Mio. Euro pro Person zu begrenzen. Ferner soll im Aktien-
gesetz bestimmt werden, dass für die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstands-
mitglieder durch Beschluss der Hauptversammlung ein finanzieller Rahmen

Drucksache 16/8994 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

vorgegeben wird und der Aufsichtsrat innerhalb des Rahmens die Bezüge fest-
legt. Darüber hinaus seien einheitliche Berichtsregeln für die Gesamtbezüge
der Vorstandsmitglieder im Aktiengesetz zu schaffen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7530 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/7743 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, bei Unternehmen, an deren Kapital der Bund unmittelbar oder mittelbar
beteiligt ist, auf die Begrenzung der Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds auf
das 20-fache der Bezüge eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der
untersten Lohn- und Gehaltsgruppe hinzuwirken. Ferner wird angestrebt, den
steuerlichen Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf 1 Mio. Euro pro Per-
son zu beschränken. Schließlich soll die sog. Reichensteuer verschärft werden
und der Steuersatz für zu versteuernde Einkommen ab 250 000 Euro 50 Prozent,
ab 500 000 Euro 55 Prozent, ab 1 Mio. Euro 60 Prozent und ab 2 Mio. Euro
65 Prozent betragen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7743 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Beibehaltung der bestehenden Bestimmungen.

D. Kosten

Angaben zu den finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und
der Länder werden in den Vorlagen nicht ausgewiesen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8994

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/7530 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/7743 abzulehnen.

Berlin, den 23. April 2008

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Leo Dautzenberg
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

nehmens begrenzt werden sollten. Mit dem Antrag soll ein der Unternehmen seitens des Gesetzgebers nicht unterschie-

anderer Weg beschritten werden, indem bei Unternehmen
mit Beteiligungen der öffentlichen Hand die Bezüge der Vor-
stände beschränkt sowie steuerliche Regelungen genutzt

den werden sollte. Zudem seien in den USA vorgenommene
Untersuchungen, wo der Betriebsausgabenabzug der Höhe
nach begrenzt werde, zu dem Ergebnis gelangt, dass ein An-
Drucksache 16/8994 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Dr. Barbara Höll

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf Drucksachen
16/7530 und 16/7743 in seiner 136. Sitzung am 17. Januar
2008 dem Finanzausschuss federführend sowie dem Rechts-
ausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie zur Mitberatung überwiesen.

Die mitberatenden Ausschüsse haben die Vorlagen in ihren
Sitzungen am 23. April 2008 erörtert.

Der Finanzausschuss hat die Anträge in seiner 90. Sitzung
am 23. April 2008 behandelt und seine Beratungen abge-
schlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

In dem Antrag auf Drucksache 16/7530 wird gleichfalls auf
den beträchtlichen Anstieg der Managerbezüge verwiesen.
Es sei zu einer derartig weiten Spreizung zwischen den Be-
zügen am oberen und unteren Ende der Einkommensskala
gekommen, dass diese eine ernste Bedrohung der ethischen
Grundlagen der Gesellschaft darstellt. Die Bundesregierung
soll daher aufgefordert werden, umgehend eine gesetzliche
Regelung vorzuschlagen, die den steuerrechtlichen Be-
triebsausgabenabzug von Manager-Abfindungen auf 1 Mio.
Euro pro Person begrenzt und Gestaltungsmöglichkeiten
(Übergangs- und Handgelder, Aktienoptionen oder Prämien)
umfasse. Ferner wird angestrebt, im Aktiengesetz vorzu-
sehen, dass durch Beschluss der Hauptversammlung ein
finanzieller Rahmen für die Gesamtbezüge der einzelnen
Vorstandsmitglieder vorgegeben werde und der Aufsichtsrat
innerhalb dieses Rahmens die Bezüge festlege. Zur Ver-
besserung der Transparenz sollen einheitliche Berichtsregeln
für die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder in das Ak-
tiengesetz aufgenommen werden.

Zu Buchstabe b

Nach dem Antrag auf Drucksache 16/7743 seien die Bezüge
von Führungskräften in den vergangenen Jahren massiv ge-
stiegen und hätten sich von den Löhnen und Gehältern der
Arbeitnehmer abgekoppelt. Oftmals spiegelten die Manager-
bezüge nicht die persönliche Leistung im Unternehmen
wider. Der über die Festsetzung der Gesamtbezüge von Vor-
ständen entscheidende Aufsichtsrat sei aufgrund seiner
Zusammensetzung nicht in der Lage, eine wirksame Begren-
zung der Vorstandsbezüge herbeizuführen. Die Fraktion DIE
LINKE. erinnert an ihren vom Deutschen Bundestag abge-
lehnten Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes
(Drucksache 16/3015), mit dem die Gesamtbezüge eines
Vorstandsmitglieds auf das 20-fache der Löhne und Gehälter
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Unter-

fordert, bei Unternehmen, an deren Kapital der Bund unmit-
telbar oder mittelbar beteiligt ist, auf die Begrenzung der Ge-
samtbezüge eines Vorstandsmitglieds auf das 20-fache der
Bezüge eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in
der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe hinzuwirken. Ferner
soll der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf 1 Mio.
Euro pro Person beschränkt werden. Schließlich soll der
Steuersatz für zu versteuernde Einkommen ab 250 000 Euro
50 Prozent, ab 500 000 Euro 55 Prozent, ab 1 Mio. Euro 60
Prozent und ab 2 Mio. Euro 65 Prozent betragen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner 96. Sitzung mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in der
62. Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Die Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD wiesen
im Verlauf der Ausschussberatungen darauf hin, in einzelnen
Fällen seien von Unternehmen Managerabfindungen in einer
Höhe gezahlt worden, die eine kritische öffentliche Diskus-
sion über die Angemessenheit der Bezüge in Gang gesetzt
habe. Die koalitionsinterne Meinungsbildung über den künf-
tigen Umgang mit Managerbezügen sei indes nicht abge-
schlossen. Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass einer
steuerlichen Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Manager-
bezügen, unabhängig davon, ob es sich um Gehälter oder
Abfindungen handele, nicht zugestimmt werden könne, da
zwischen sog. guten und sog. schlechten Betriebsausgaben
werden, um überhöhten Abfindungen entgegenzuwirken.
Vor diesem Hintergrund werde die Bundesregierung aufge-

stieg der Abfindungshöhen seit Bestehen der Bestimmung
zu verzeichnen sei.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8994

Die Fraktion der SPD hob hervor, die Frage nach der
Angemessenheit von Managervergütungen sei bedeutend
weiterzufassen als es in den vorliegenden Anträgen zum
Ausdruck komme. Zum einen gelte es, Auswüchsen bei der
Höhe der Vergütungen zu begegnen. Ferner sei den Fragen
von Abfindungen und Aktienoptionen/Haltezeiten nachzu-
gehen. Schließlich seien Aussagen zur Transparenz der Ver-
gütungsfestsetzung hinsichtlich der zu beteiligenden Gesell-
schaftsorgane und der Maßstäbe für die Vergütungshöhe zu
treffen. Vor diesem Hintergrund habe die Fraktion der SPD
eine parteiinterne Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den
genannten vier Aspekten eingehend befasse und in abseh-
barer Zeit Vorschläge unterbreiten werde. Die isolierte Be-
trachtung einzelner Aspekte sei jedenfalls unzureichend, so
dass den Anträgen nicht zugestimmt werden könne.

gruppe der SPD werde die Erwartung ausgesprochen, dass es
noch in der laufenden Wahlperiode zu gesetzgeberischen
Maßnahmen komme.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlichte,
ihr Antrag konzentriere sich auf die Frage des steuerlichen
Abzugs von Manager-Abfindungen. Der Begrenzung der
steuerlichen Wirkung von Abfindungen sei gegenüber der
gesetzgeberischen Beschränkung der Bezugshöhe der Vor-
zug zu geben, da die Bemessung der Vergütungen von den
individuellen Leistungen und dem unternehmerischen Um-
feld abhängig gemacht werden sollte. Ferner seien die
Verantwortungsbereiche von Aufsichtsrat und Gesellschaf-
terversammlung in Erinnerung zu rufen, die in Bezug auf
einzelne Unternehmen in verbesserter Form wahrgenommen
werden sollten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Fraktion der FDP stellte fest, mit dem Antrag auf
Drucksache 16/7743 werde faktisch der Einstieg in eine
staatliche Lohnfestsetzung angestrebt. Zudem sei die mit der
Vorlage beabsichtigte Anhebung des Spitzensteuersatzes bei
der Einkommensteuer auf 65 Prozent unvernünftig. Zu dem
Antrag auf Drucksache 16/7530 merkte die Fraktion der
FDP an, dass die bestehende Rechtslage unvollständig wie-
dergegeben werde und es eines Hinweises bedurft hätte, dass
Manager-Abfindungen der persönlichen Einkommensteuer
des Vorstandsmitglieds unterliegen. Beide Anträge seien
darüber hinaus wegen der vorgeschlagenen Begrenzung des
Betriebsausgabenabzugs nicht zustimmungsfähig, da ein
grundlegendes Prinzip der Steuerrechtsordnung verletzt und
das Nettoprinzip missachtet werde.

Die Fraktion DIE LINKE. nahm auf den von ihr im
Jahr 2006 vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des
Aktiengesetzes (Drucksache 16/3015) Bezug, der vom Ple-
num des Deutschen Bundestages im Wesentlichen unter
Hinweis auf den als unzulässig anzusehenden Eingriff
in die Eigentumsverhältnisse abgelehnt worden sei. Mit
dem nunmehr zur Beratung gestellten Antrag auf Druck-
sache 16/7743 werde vor diesem Hintergrund vorgeschla-
gen, die Bezüge der Vorstände in Unternehmen, bei denen
die öffentliche Hand als Eigentümer bzw. Miteigentümer
Einfluss habe, zu beschränken. Es sei darauf aufmerksam zu
machen, dass sich die Gesamtbezüge des Vorstands der
Deutschen Bahn AG im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr
um 70 Prozent erhöht hätten. Mit Blick auf die Arbeits-

betonte, Auswüchse bei der Bemessung von Managerbezü-
gen seien gesetzlich anzugehen, indem eine Begrenzung auf
1 Mio. Euro/Person für den Betriebsausgabenabzug ange-
messen erscheine. Das Steueraufkommen werde auf diese
Weise vor der Mitfinanzierung ungerechtfertigt hoher Abfin-
dungszahlungen geschützt. Nach bestehender Rechtslage sei
der Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen
bereits auf 50 Prozent begrenzt.

Die Bundesregierung kündigte in den Ausschussberatungen
an, Mitte Juni 2008 einen Public Corporate Governance
Kodex des Bundes zu verabschieden. Es sei vorgesehen, ent-
sprechend den für private Unternehmen bestehenden aktien-
rechtlichen Regeln einen Rahmen beispielsweise hinsicht-
lich der erforderlichen Transparenz bei der Bemessung der
Vergütung zu setzen. Die gesetzliche Begrenzung der Höhe
von Managerbezügen sei verfassungsrechtlich – nicht nur
bei Privatunternehmen – problematisch.

Der Finanzausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache
16/7530 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage
empfohlen.

Zu dem Antrag auf Drucksache 16/7743 hat der Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. gleichfalls empfohlen, die Vorlage abzu-
lehnen.

Berlin, den 23. April 2008

Leo Dautzenberg
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

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