BT-Drucksache 16/8957

Tätigwerden privater deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland

Vom 23. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8957
16. Wahlperiode 23. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler,
Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick
Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia
Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Tätigwerden privater deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland

Durch das Bekanntwerden der Ausbildungstätigkeiten des deutschen Sicher-
heitsunternehmens BDB Protection GmbH in Libyen und die umfangreiche
Berichterstattung der letzten Tage ist die Arbeit privater deutscher Sicherheits-
unternehmen (Private Security Companies) im Ausland sowie die Tätigkeit von
aktiven und ausgeschiedenen Polizeibeamten und Bundeswehrsoldaten für pri-
vate Sicherheitsunternehmen generell in den Fokus gerückt.

Wenngleich private Sicherheitsunternehmen schon längst erheblich zur Sicher-
heit in Deutschland beitragen und als verlässlicher Partner für Sicherheitsbe-
hörden und staatliche Einrichtungen wie auch Körperschaften erfolgreich ar-
beiten, wirft der aktuelle Fall doch Fragen hinsichtlich der Kontrolle der Ver-
breitung sicherheitsrelevanten Know-hows auf.

Zum einen geht es dabei um die Frage der dienst- und strafrechtlichen Beurtei-
lung der handelnden Personen.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob die Ausbildung bzw. Schulung Beschäf-
tigter von staatlichen Behörden im Ausland – wie beispielsweise im Personen-
und Objektsschutz – durch private deutsche Sicherheitsunternehmen von Seiten
der Bundesrepublik Deutschland nicht effektiver kontrolliert werden müsste. In
der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages teilte der Parla-

mentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier,
mit, dass es bislang keine rechtliche Handhabe gegen solche Geschäfte gebe
(siehe auch u. a. Berliner Zeitung vom 12./13. April 2008).

Drucksache 16/8957 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen in den
letzten zehn Jahren private deutsche Sicherheitsunternehmen im Ausland
tätig geworden sind?

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, wie viele, in welchen Staaten, mit welchen Aufgaben?

2. Wie viele ehemalige Soldaten, Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
nach ihrem Ausscheiden für private Sicherheitsunternehmen tätig (bitte
Aufschlüsselung, wie viele Beamte bzw. Tarifbeschäftigte welcher Be-
hörden)?

3. Aus welchen Gründen sind diese ausgeschieden?

4. Wie viele ehemalige Soldaten, Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes
haben gegebenenfalls die Aufnahme der Tätigkeit für ein privates Sicher-
heitsunternehmen der zuständigen Stelle angezeigt?

5. Wie viele aktive Soldaten, Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
während ihrer aktiven Dienstzeit für private Sicherheitsunternehmen tätig
(bitte Aufschlüsselung, wie viele Beamte bzw. Tarifbeschäftigte welcher
Behörden)?

6. Wie viele Soldaten, Beamte bzw. Tarifbeschäftigte des Bundes haben in
den letzten zehn Jahren einen Antrag auf Genehmigung einer Neben-
tätigkeit gestellt, um in einem privaten Sicherheitsunternehmen tätig zu
werden?

7. In wie vielen Fällen wurden die Anträge aus welchen Gründen genehmigt
bzw. abgelehnt?

8. Wie häufig kam es in den letzten zehn Jahren zu einer nicht genehmigten
Nebentätigkeit von Soldaten, Beamten bzw. Tarifbeschäftigten des Bundes
bei privaten Sicherheitsunternehmen (bitte Aufschlüsselung, wie viele
Beamte bzw. Tarifbeschäftigte welcher Behörde)?

9. In wie vielen Fällen waren die Soldaten, Beamten bzw. Tarifbeschäftigten
des Bundes für private deutsche Sicherheitsunternehmen mit welchen Auf-
gaben im Ausland tätig (bitte Aufschlüsselung, wie viele Beamte bzw.
Tarifbeschäftigte welcher Behörde in welchem Land)?

10. Welche disziplinar- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen hatten die nicht
genehmigten Nebentätigkeiten jeweils für die einzelnen Soldaten, Beamten
bzw. Tarifbeschäftigten des Bundes?

11. Hat die Bundesregierung aus den einschlägigen Erfahrungen der letzten
zehn Jahre Konsequenzen gezogen, insbesondere im Soldaten-, Beamten-,
Tarif- und Arbeitsrecht?

Wenn ja, welche?

12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des
Vorwurfs, aktive Polizeibeamte bzw. Bundeswehrsoldaten seien mög-
licherweise an der Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte durch ein pri-
vates deutsches Sicherheitsunternehmen beteiligt gewesen, ergriffen, um
die Vorwürfe intern aufzuklären und derartige Vorfälle in Zukunft zu
verhindern?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8957

13. Hält die Bundesregierung gesetzgeberisches Handeln in Bezug auf die
Tätigkeit privater deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland für ge-
boten?

Wenn ja, warum, und in welcher Form bzw. in welchen Gesetzen (bei-
spielsweise Außenwirtschaftsgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz) gedenkt
die Bundesregierung Änderungen vorzunehmen?

Wenn nein, weshalb nicht?

14. Welchen gesetzlichen oder durch die Wirtschaft verbindlich selbst festge-
legten Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Verhaltenskodex und Aus-
bildung sowie Aufsicht unterliegen private Sicherheitsunternehmen in
Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

15. Hat die Bundesregierung Genehmigungen für die Ausfuhr von Material an
Libyen erteilt, das gegebenenfalls für Anti-Terror-Einsätze eingesetzt wer-
den kann?

16. Wenn ja, um welches Material handelt es sich, und wann erfolgte die Liefe-
rung des Materials?

17. Gab es für die Lieferung des Materials Gewährleistungen nach § 3 Abs. 1
Nr. 1 des Haushaltsgesetzes 2007?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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