BT-Drucksache 16/8943

Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gemäß § 37b EStG

Vom 23. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8943
16. Wahlperiode 23. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg
van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald
Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gemäß § 37b EStG

§ 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG), der durch das Jahressteuergesetz
2007 vom 13. Dezember 2006 eingefügt wurde, ermöglicht es dem zuwenden-
den Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeit-
nehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal
zu übernehmen und abzuführen. Da ein erläuterndes Schreiben des Bundes-
ministeriums der Finanzen zu dieser Regelung bisher noch aussteht, sind
jedoch zahlreiche Anwendungsfragen weiterhin offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der am 1. Januar 2007 in Kraft
getretenen Vorschrift des § 37b EStG einen wirkungsvollen Betrag zur Ent-
bürokratisierung?

2. Warum können nicht auch Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von einem
Dritten erhalten hat, vom Arbeitgeber, der nach § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG
zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist, nach § 37b EStG besteuert werden?

3. Warum müssen Sachzuwendungen eines Unternehmens an Schüler oder an
andere Personen, bei denen die geltwerten Vorteile nicht im Rahmen einer
Einkunftsart zufließen, ebenfalls nach § 37b EStG besteuert werden, so dass

damit ein neuer Einkünftetatbestand geschaffen wird?

4. Ist die gewählte Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von 10 Euro ein-
schließlich der Umsatzsteuer nach Ansicht der Bundesregierung ein wir-
kungsvoller Beitrag zum Bürokratieabbau?

Drucksache 16/8943 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wird mit den im Einkommensteuergesetz genannten unterschiedlichen
Freigrenzen für Sachzuwendungen (10 Euro), Geschenke (35 Euro), Auf-
merksamkeiten (40 Euro) und Sachbezüge (44 Euro) ein Beitrag zur Trans-
parenz und Vereinfachung geleistet?

6. Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass durch eine Nicht-
abzugsfähigkeit der Sachzuwendung und der Pauschalsteuer sowie durch
eine teilweise Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuer (etwa bei Banken) es im
Jahr 2007 zu einer kumulierten steuerlichen Belastung des Steuerpflichti-
gen von bis zu 165 Prozent des Nettobetrags der Sachzuwendung ge-
kommen sein kann?

7. Warum wurde mit dieser Vorschrift nicht die Idee einer „anonymen Ab-
geltungsteuer für Sachzuwendungen“ umgesetzt, die lediglich eine pau-
schale Steuer (mit einem Satz von z. B. 50 Prozent) ohne Zuschlagsteuern
und Sozialversicherungsbeiträge umfasst und eine steuerliche Abzugsmög-
lichkeit der Sachzuwendung und der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe bei
den Unternehmen ermöglicht?

8. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass ausschließlich zur Ab-
führung von Sozialversicherungsbeiträgen der Steuerpflichtige den Wert
der Sachzuwendung dem Zuwendungsempfänger (dann doch wieder) mit-
teilen muss?

9. Warum hält die Bundesregierung an der Sozialversicherungspflicht der
Sachzuwendungen fest, und wie beurteilt sie die administrative Belastung
für den Steuerpflichtigen, den Arbeitgeber des Zuwendungsempfängers
und den Zuwendungsempfänger in diesem Zusammenhang?

10. Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, dass jeder Arbeitgeber
eines Sachzuwendungsempfängers ständig der Gefahr unterliegt, Beiträge
zur Sozialversicherung vorzuenthalten und nach § 266a StGB bestraft zu
werden?

11. Wann ist mit der Herausgabe des BMF-Schreibens zu § 37b EStG zu
rechnen?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.