BT-Drucksache 16/8939

Arbeitnehmerdatenschutz

Vom 23. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8939
16. Wahlperiode 23. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian
Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein und Dr. Guido Westerwelle und
der Fraktion der FDP

Arbeitnehmerdatenschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, den
Arbeitnehmerdatenschutz zu stärken und fraktionsübergreifend gemeinsame
Entschließungen dazu beschlossen (vergleiche z. B. Bundestagsdrucksache
16/4882 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Un-
terrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz – 20. Tätig-
keitsbericht, Ziffer 3). Gleichwohl sind gesetzgeberische Aktivitäten der Bun-
desregierung bislang nicht feststellbar.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entfaltet im privaten
Bereich eine Drittwirkung, die beachtet werden muss. Die elektronische Ver-
arbeitung von Mitarbeiterdaten spielt eine immer größere Rolle. Zudem zeigen
die jüngsten Vorfälle im Einzelhandel, dass der Einsatz von Spitzeln, Detekti-
ven und verdeckten Kameras sowie das Erstellen von Protokollen über private
Angelegenheiten kein Einzelfall ist. Aufgrund fehlender Regelungen zum
Arbeitnehmerdatenschutz sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf angewie-
sen, sich an der Rechtsprechung zu orientieren, die stark einzelfallbezogen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisher bekannt gewordenen Über-

wachungsmethoden von Kunden und Mitarbeitern im Einzelhandel in daten-
schutz- und arbeitsrechtlicher Hinsicht?

2. Welche Möglichkeiten haben Kunden und Mitarbeiter, sich gegen derartige
Überwachungsmaßnahmen zu wehren?

Drucksache 16/8939 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Gehören hierzu auch Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadenersatz- und
Schmerzensgeldansprüche, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und
hinsichtlich welcher Fallkonstellationen?

4. Sieht die Bundesregierung bezogen auf den Arbeitnehmerdatenschutz
gesetzgeberischen Handlungsbedarf, wenn ja, in welche Richtung, und ist
noch in dieser Wahlperiode mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs zu
rechnen?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung, in einem solchen Gesetzentwurf auch
Regelungen zum Einsatz von Überwachungskameras am Arbeitsplatz,
besondere Regelungen zur Speicherung von arbeitnehmerbezogenen Daten
und zur Nutzung von E-Mail und Internetdiensten am Arbeitsplatz zu
treffen?

6. Welche weiteren Grundsätze sollten nach Ansicht der Bundesregierung
gesetzlich geregelt werden, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auf-
fassung?

7. Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Bußgeldrahmens im Bundes-
datenschutzgesetz (§ 43 Abs. 3 BDSG) nach den jüngsten Vorfällen im
Einzelhandel für erforderlich, und wenn ja, auf welche Höchstsumme sollte
der Rahmen nach Auffassung der Bundesregierung erweitert werden?

8. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines um-
fassenden Informantenschutzes im Arbeitsrecht, und mit welchen Mitteln
möchte sie dieses Ziel umsetzen?

9. Sollte im Bürgerlichen Gesetzbuch nach den Vorstellungen der Bundes-
regierung ein umfassendes Anzeigerecht verankert werden, und wenn ja,
wie soll das konkret aussehen?

10. Welche Bestrebungen gibt es auf europäischer Ebene, den Arbeitnehmer-
datenschutz zu regeln?

11. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der in der
beruflichen Praxis immer häufiger festzustellenden Übermittlung polizei-
licher und nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an Arbeitgeber zur Über-
prüfung von Bewerbern, Beschäftigten und Fremdpersonal, z. B. Reini-
gungskräfte, außerhalb gesetzlicher Grundlagen?

12. Sieht die Bundesregierung hierin und in dem Umstand, dass polizeiliche
und nachrichtendienstliche Daten nicht zwingend gesicherte Erkenntnisse
sein müssen, die Gefahr, dass die gesetzgeberische Grundentscheidung
unterlaufen wird, in einem so genannten Führungszeugnis dem Arbeitgeber
nur ganz bestimmte justizielle Informationen zu einer Person zugänglich zu
machen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

13. Welche Anforderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung an die
Wirksamkeit der Einwilligung des Arbeitnehmers zur Einholung derartiger
Auskünfte zu stellen?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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