BT-Drucksache 16/8858

Unterstützungsbedarf bei Inanspruchnahme des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets

Vom 21. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8858
16. Wahlperiode 21. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping,
Monika Knoche, Elke Reinke und der Fraktion DIE LINKE.

Unterstützungsbedarf bei Inanspruchnahme des trägerübergreifenden
Persönlichen Budgets

Sei dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen im Rahmen
des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen. Während der um-
fangreichen Modellprojektphase, in der die Umstellungen der Sachleistungen
unterschiedlicher Leistungsträger auf eine direkte Geldleistung erprobt wurde,
konnte festgestellt werden, dass ein beträchtlicher Teil der Budgetnehmer auf
Unterstützung bei der Beratung, Beantragung und Durchführung des Persön-
lichen Budgets angewiesen ist. Dem Abschlussbericht ist zu entnehmen, dass
nur rund ein Drittel aller Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer eigenständig
die Leistungen beantragte, während die restlichen zwei Drittel teilweise oder
vollständig durch Dritte unterstützt wurden. Besonders hoch liegt dieser Pro-
zentsatz bei Menschen mit geistigen Behinderungen, bei denen fast die Hälfte
eine Budgetassistenz benötigt. Ein Großteil dieser Unterstützungsleistungen
(47 Prozent) wurde von rechtlichen Betreuern/Betreuerinnen erbracht, danach
folgten erst Familienangehörige (31 Prozent), Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen so-
zialer Einrichtungen (12 Prozent) und Unabhängige Budgetassistenten (10 Pro-
zent).

Für die zukünftige flächenhafte Umsetzung des Persönlichen Budgets wird der
Budgetassistenz voraussichtlich eine zentrale Rolle zukommen. Gleichzeitig ist
festzustellen, dass der Personenkreis der Budgetnehmer/Budgetnehmerinnen
und der Menschen, die betreut werden, eine hohe Übereinstimmung aufweist,
so dass die bereits bestehende Unterstützung in Form einer rechtlichen Betreu-
ung auch auf die notwendige Budgetassistenz ausgeweitet werden könnte. Es
ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei Vorliegen einer rechtlichen
Betreuung eine zusätzliche Budgetassistenz nur in enger Absprache mit dem
rechtlichen Betreuer handeln kann, das heißt, sollte in diesem Fall unterschied-
liche Personen für die Klienten zuständig sein, können Doppel- und Parallel-
tätigkeiten nicht vermieden werden.

Deshalb würde es sich anbieten, das vorhandene Betreuungssystem zu einem
weiter gehenden Unterstützungssystem zum Nutzen der Budgetnehmerinnen
und Budgetnehmer auszubauen. Dafür müssten aber die Rahmenbedingungen

sowohl im Betreuungsbereich als auch im Verantwortungsbereich des Persön-
lichen Budgets in Hinblick auf Ausbildung, Qualitätssicherung und Finanzie-
rung deutlich verbessert werden.

Drucksache 16/8858 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung, wie der notwen-
dige Unterstützungsbedarf bei Inanspruchnahme des trägerübergreifenden
Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen gesichert und finan-
ziert werden kann?

2. Inwieweit kann das Betreuungswesen bei der Umsetzung der Budgetassis-
tenz beteiligt werden?

Kann die Bundesregierung sich vorstellen, im Falle von angeordneten Be-
treuungen die Budgetassistenz in die Hände der bestellten Betreuerinnen
und Betreuer zu legen?

3. Wie können die noch bestehenden rechtlichen Probleme des In-sich-Ge-
schäftes bei betreuten, geschäftsunfähigen Menschen gelöst werden?

4. Werden Möglichkeiten gesehen, dass ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen
bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets durch Berufsbetreuer/Berufs-
betreuerinnen unterstützt werden, wenn ja, wie ist die Finanzierung sicher-
gestellt?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zulassung von Budget-
assistenten vom Nachweis einer entsprechenden Qualifikation und einer
Qualitätssicherung abhängig gemacht werden soll?

Wenn ja, welche Qualifikationsanforderungen sollen gestellt werden, und
wie könnte die Zulassung geregelt werden?

Wird es als möglich angesehen, auf vorhandene Systeme von Berufsverbän-
den zurückgreifen.

Berlin, den 21. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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