BT-Drucksache 16/862

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/228- Eigenverantwortung von Bosnien und Herzegowina stärken - Verfassungsprozess unterstützen und "Bonn Powers" des Hohen Repräsentanten abschaffen

Vom 9. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/862
16. Wahlperiode 09. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Daniel Bahr (Münster), Rainer
Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/228 –

Eigenverantwortung von Bosnien und Herzegowina stärken – Verfassungsprozess
unterstützen und „Bonn Powers“ des Hohen Repräsentanten abschaffen

A. Problem

Zehn Jahre nach dem so genannten Dayton-Abkommen von 1995 hat sich die
Situation in Bosnien und Herzegowina oberflächlich stabilisiert. Erfolge hat es
im Bereich der Flüchtlingsrückkehr oder bei den Reformen bei Polizei und
Armee gegeben. Dennoch ist ein weiteres Engagement der internationalen
Gemeinschaft notwendig. Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Asso-
ziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herze-
gowina sind daher zu begrüßen. Dabei ist die Rolle der Vertreter des Gesamt-
staates Bosnien und Herzegowina gegenüber der des Hohen Repräsentanten
deutlich zu stärken. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Bekenntnis der Partei-
en in Bosnien und Herzegowina zu der Notwendigkeit einer Verfassungsreform.
Bosnien und Herzegowina ist de facto noch immer ein Protektorat. Die eigent-
liche Souveränität liegt nach wie vor bei dem Hohen Repräsentanten, der im
Auftrag der internationalen Gemeinschaft handelt. Seit 1997 hat dieser durch
„Bonn Powers“ die Kompetenz, in Entscheidungen der Regierung des Gesamt-
staates Bosnien und Herzegowina sowie der Republik Srpska und der Kroa-
tischen Föderation einzugreifen. Diese Entscheidungen unterliegen keiner poli-
tischen oder rechtsstaatlichen Kontrolle und tragen daher nicht zur Entwicklung
einer eigenverantwortlichen Gesellschaft bei. Um die demokratische Entwick-
lung in Bosnien und Herzegowina zu stärken und einer reformierten Verfassung
eine eindeutige demokratische Legitimität zu verleihen, muss diese allein von
den Bürgerinnen und Bürgern Bosnien und Herzegowinas in einem Referendum
ratifiziert werden. Deshalb müssen die „Bonn Powers“ des Hohen Repräsentan-
ten vor Abschluss der Verfassungsreform abgeschafft werden und die Funktion

des Hohen Repräsentanten grundsätzlich überprüft werden. Darüber hinaus soll
die Funktion des Hohen Repräsentanten allein unter dem Dach der Europäischen
Union angesiedelt werden.

Die militärische Präsenz der Europäischen Union bleibt notwendig, bis Bosnien
und Herzegowina die volle Souveränität übertragen worden ist.

Drucksache 16/862 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/862

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/228 abzulehnen.

Berlin, den 8. März 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/862 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Detlef
Dzembritzki, Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Marieluise Beck (Bremen)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/228 in seiner 8. Sitzung am 15. Dezember
2005 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.

II.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 5. Sit-
zung am 25. Januar 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 6. Sit-
zung am 8. Februar 2006 beraten. Er empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und

Berlin, den 8. März 2006

Karl-Theodor Freiherr zu
Berichterstatter

Werner Hoyer
ichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Ablehnung.

Guttenberg Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr.
Ber

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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