BT-Drucksache 16/8578

Standortbestimmung Datenschutz

Vom 12. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8578
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Standortbestimmung Datenschutz

Seit einigen Jahren wird von Experten eine Modernisierung des Datenschutz-
rechts angemahnt. Dafür haben Gutachter bereits in der 14. und 15. Wahl-
periode Vorschläge gemacht. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages
hat im vergangenem März 2007 zur Modernisierung des Datenschutzes eine
Anhörung durchgeführt.

Die voranschreitende technische Entwicklung, die Terrorismusbekämpfung
aber auch europäische Regelungen haben Auswirkungen auf den Datenschutz.
Private sammeln zudem vermehrt Daten, um sie z. B. für gezielte personalisierte
Werbung einzusetzen. Mehrfach hat der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung aufgefordert ein Datenschutzauditgesetz gemäß § 9a des Bundesdaten-
schutzgesetzes (BDSG) sowie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorzulegen
(zuletzt Bundestagsdrucksache 16/4882).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Datenschutzrechts
in dieser Wahlperiode, insbesondere unter Berücksichtigung europäischer
und deutscher Gesetzgebung?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die in dieser Wahlperiode beschlossene
Weitergabe kommerzieller Daten an staatliche Stellen, wie z. B. Flug- und
Passagierdaten zur Terrorismusbekämpfung im Hinblick auf das dem Daten-
schutzrecht zu Grunde liegende Grundrecht der informationellen Selbst-
bestimmung?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung von Datenschützern,
dass sich z. B. mit der Einführung der Steuer-Identifikationsnummer die
Gefahr der Einführung einer Personenkennziffer erhöht hat?

Drucksache 16/8578 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Welche Gesetzesvorhaben im Hinblick auf den Datenschutz sind noch für
diese Wahlperiode von der Bundesregierung geplant?

5. Wie wurde der im September 2007 vorgestellte Referentenentwurf zum
Datenschutzaudit von den Verbänden bewertet?

6. Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich einen Regierungsentwurf
zum Datenschutzaudit ins Parlament einbringen?

7. Wie wurde der im September 2007 vorgestellte Referentenentwurf zur
Änderung des BDSG im Auskunfteienwesen von den Verbänden bewertet?

8. Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich einen Regierungsentwurf
zur Änderung des BDSG im Auskunfteienwesen ins Parlament einbringen?

9. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung das Zustande-
kommen einer Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft zum Einsatz
von RFID-Chips?

10. Warum kommt die Bundesregierung zur der Erkenntnis, dass die Industrie
sich in der Frage der Selbstregulierung hinsichtlich des Einsatzes von
RFID-Chips „problembewusst gezeigt habe“, wenn die bisherigen Vor-
schläge keine ausreichenden Mindeststandards zum Schutz der Privat-
sphäre und Sanktionsmechanismen vorsehen (siehe Meldung auf Heise-
Online vom 13. Februar 2008, Bundesregierung hält Big-Brother-Szenarien
bei RFID für weit hergeholt)?

11. Welche besonderen Kampagnen plant die Bundesregierung noch für diese
Wahlperiode, um den Bekanntheitsgrad von datenschutzrelevanten Themen
– wie z. B. RFID – zu erhöhen?

12. Werden bei Ausschreibungen des Bundes auch datenschutzrechtliche Aus-
schreibungskriterien, z. B. Einsatz datenschutzrechtlicher Technologie,
gefordert?

13. Werden datenschutzfreundliche Techniken gezielt von der Bundesregie-
rung gefördert, und wenn ja, welche, und in welcher Höhe?

14. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Regelungen für Pseudo-
nymisierungskonzepte, und welchen Änderungsbedarf sieht sie?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die verbandliche Selbstregulierung im
Bereich des Datenschutzes?

16. Wird das vorgesehene Instrument des Aufstellens von Verhaltensregeln
durch Verbände gemäß § 38a BDSG ausgiebig genutzt, und wenn nein,
welche Ursachen gibt es dafür?

17. Hält die Bundesregierung das bestehende Sanktionensystem hinsichtlich
der genannten Tatbestände, der Höhe der Bußgelder bzw. der Straf-
androhung, dem Antragserfordernis gemäß § 44 BDSG und der tatsächliche
verhängten Sanktionen im BDSG für ausreichend und angemessen, und
wenn nein, welche Gegenmaßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der unterschiedlichen
Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden für den öffentlichen und nicht-
öffentlichen Bereich für ein und dieselbe Branche (z. B. Verkehrsbetrieb,
Energieversorgung, Sport- und Freizeitveranstaltungen) je nach Rechts-
konstruktion?

19. Welche Formen der Kooperation und Abstimmung gibt es zwischen den
Aufsichtsbehörden für Datenschutz auf nationaler und europäischer
Ebene?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8578

20. Hält die Bundesregierung die bisherigen Befugnisse der Aufsichtsbehörde,
insbesondere bei einer widerrechtlichen Verarbeitung von personenbezoge-
nen Daten, für ausreichend, und wie begründet sie das?

21. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen die Mitteilung der
Datenschutzaufsichtsbehörde gegenüber der Gewerbeaufsichtsbehörde ge-
mäß § 38 Abs. 1 Satz 5 BDSG zu gewerberechtlichen Maßnahmen geführt
und dieses Instrument praktische Bedeutung erlangt hat?

22. Nach welchen objektiven Kriterien stellen die Aufsichtsbehörden nach
§§ 24, 25 und 38 Abs. 5 BDSG sowie § 115 Abs. 4 TKG eine nicht aus-
reichende Fachkunde und Zuverlässigkeit fest?

23. Wie viele Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren nach § 115
Abs. 4 TKG wegen fehlender oder unzureichend qualifizierter betrieblicher
Datenschutzbeauftragter vom BfDI gerügt oder wegen einer Ordnungs-
widrigkeit belangt?

24. Welche datenschutzrechtlichen Probleme ergeben sich bei der euro-
päischen und internationalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die unter-
schiedlichen Datenschutzniveaus?

25. Wie wird sichergestellt, dass der Empfängerstaat mit den übermittelten
personenbezogenen Daten ordnungsgemäß umgeht?

Berlin, den 12. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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