BT-Drucksache 16/857

Dauergenehmigungen für Militärflüge aufheben

Vom 8. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/857
16. Wahlperiode 08. 03. 2006

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm,
Heike Hänsel, Dr. Hakki Keskin, Monika Knoche, Ulla Jelpke, Michael Leutert,
Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Dr. Gregor Gysi,
Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Dauergenehmigungen für Militärflüge aufheben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung war bislang nicht bereit oder nicht in der Lage, den
Verdacht auszuräumen, dass der Stützpunkt der US-Streitkräfte in
Ramstein von US-Regierungsstellen zur Verbringung eines in Italien ver-
schleppten Zivilisten an einen unbekannten Ort missbraucht worden ist.

2. Die Stützpunkte der US-Streitkräfte in Deutschland, namentlich der in
Ramstein, haben sich zu den wichtigsten Drehscheiben für völkerrechts-
widrige Kriege und andere US- Militäreinsätze entwickelt. Mit der Geneh-
migung zur Nutzung dieser Basen unterstützt die Bundesregierung den
Krieg im Irak und die Vorbereitung auf einen Angriff auf den Iran.

3. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die Privilegien für
NATO-Staaten bei der Genehmigung von Überflug- und Landegenehmi-
gungen auch auf Angehörige der US-Streitkräfte angewandt, die nicht im
NATO-Auftrag unterwegs waren. Dies widerspricht den in diesem Punkt
eindeutigen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts sowie des Zusatz-
abkommens zum NATO-Truppenstatut.

4. Mit dem „Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt“ von 1944
(Chicagoer Abkommen), dem sowohl die Vereinigten Staaten von Ame-
rika als auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind, erkennen
alle Vertragsstaaten an, „dass jeder Staat über seinem Hoheitsgebiet volle
und ausschließliche Hoheit über den Luftraum besitzt“ (Artikel 1).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. erteilte Dauergenehmigungen für Militärluftfahrzeuge anderer Staaten,
die in die Bundesrepublik Deutschland einfliegen (Landung) oder sie
überfliegen (Transit), nach Ablauf der einjährigen Geltungsdauer nicht zu

verlängern und stattdessen Genehmigungen nach Einzelfallprüfung zu er-
teilen;

2. von der Rücktrittsmöglichkeit zum Zusatzabkommen zum NATO-
Truppenstatut (NTS-ZA) Gebrauch zu machen um sicherzustellen, dass
die Nutzung von Liegenschaften, die NATO-Partnern zur ausschließlichen
Nutzung überlassen worden sind, sowie der deutsche Luftraum nicht für
Verstöße gegen das Völkerrecht missbraucht werden können;

Drucksache 16/857 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. in Neuverhandlungen des NATO-Truppenstatuts anzustreben, dass jeg-
liche Bewegungen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
Truppen, insbesondere, soweit sie den Luftraum betreffen, in jedem
Einzelfall der Genehmigung durch die zuständigen deutschen Stellen
bedürfen;

4. alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Genehmigungs-
pflicht für Flüge ausländischer Streitkräfte, Geheimdienste oder anderer
Regierungsstellen nicht durch die Beauftragung von Unternehmen, die
zivil registrierte Luftfahrzeuge nutzen, umgangen wird.

Berlin, den 8. März 2006

Wolfgang Gehrcke
Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Diether Dehm
Heike Hänsel
Dr. Hakki Keskin
Monika Knoche
Ulla Jelpke
Michael Leutert
Dr. Norman Paech
Paul Schäfer (Köln)
Alexander Ulrich
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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