BT-Drucksache 16/8439

Verhandlungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch von Fingerabdruckdaten und DNA-Daten

Vom 5. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8439
16. Wahlperiode 05. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Dr. Karl
Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Verhandlungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
über den Austausch von Fingerabdruckdaten und DNA-Daten

Im Jahresbericht (Annual Report) der Datenschutzabteilung (Privacy Office)
im Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S. De-
partment of Homeland Security) vom Juli 2007 wird auf Seite 39 darauf hin-
gewiesen, dass das Heimatschutzministerium, dort unter anderem die Daten-
schutzabteilung, gemeinsam mit dem Justizministerium (Department of Justice)
und dem Außenministerium (Department of State) der Vereinigten Staaten von
Amerika mit der Bundesrepublik Deutschland an einem Entwurf für einen Ver-
trag über den gegenseitigen Zugriff auf Datenbanken mit Fingerabdruckdaten
und DNA-Daten und den Austausch von Informationen zur Bekämpfung des
Terrorismus und schwerer Kriminalität (Agreement for Querying Fingerprint
and DNA Databases and the Exchange of Information to Combat Terrorism and
Serious Crime) arbeite. Verwiesen wird dabei auf den Vertrag von Prüm (Ver-
trag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem
Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxem-
burg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die
Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Be-

kämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der
illegalen Migration vom 27. Mai 2005), der mit Beschluss des Rats der Justiz-
und Innenminister vom 12. Juni 2007 in EU-Recht überführt wurde, in dem un-
ter anderem der gegenseitige Zugriff auf Datenbanken, die Fingerabdruckdaten
sowie DNA-Daten enthalten, sowie der Austausch personenbezogener Daten
zum Zwecke der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten geregelt ist.

Drucksache 16/8439 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Führt die Bundesregierung unter Beteiligung welcher Bundesministerien,
Landesbehörden und weiterer Behörden wie beispielsweise dem Beauftrag-
ten des Bundes für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verhand-
lungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen
Zugriff auf Datenbanken, die Fingerabdruckdaten und DNA-Daten ent-
halten, sowie über den Austausch personenbezogener Informationen zum
Zwecke der Verfolgung und Verhinderung von Terrorismus und anderer
schwerer Straftaten?

2. Falls ja, in welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen, und wann
ist mit ihrem Abschluss zu rechnen?

3. Werden in dieser Angelegenheit auch Verhandlungen zwischen den Ver-
einigten Staaten von Amerika und anderen Staaten geführt, wenn ja mit
welchen, und wie weit sind diese fortgeschritten?

4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit einem solchen Vertrag zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von
Amerika?

5. Welche Datenbanken und welche weiteren personenbezogenen Daten sollen
von einem solchen Vertrag erfasst werden?

6. Welche Voraussetzungen sollen für den gegenseitigen Zugriff bzw. die
gegenseitige Übermittlung von welchen Daten im Rahmen eines solchen
Vertrages gelten?

7. Welche Straftaten sollen von einem solchen Vertrag umfasst sein?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung einen solchen Vertrag unter dem
Gesichtspunkt des Datenschutzes, und welche datenschutzrechtlichen Er-
wägungen bringt sie in die Verhandlungen ein?

9. Mit welchen US-amerikanischen Behörden und Stellen praktiziert die
Bundesrepublik Deutschland Datenaustausch, und auf welcher jeweiligen
Rechtsgrundlage vollzieht sich diese Zusammenarbeit?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Angemessenheit des Datenschutz-
niveaus bei der Zusammenarbeit, insbesondere dem Datenaustausch, mit
US-amerikanischen Stellen auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen?

11. Welche Möglichkeit haben Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik
Deutschland in den Vereinigten Staaten von Amerika, mögliche Verstöße
gegen den Datenschutz überprüfen zu lassen, erachtet die Bundesregierung
diese Möglichkeiten für ausreichend, und wie begründet sie ihre diesbezüg-
liche Auffassung?

Berlin, den 5. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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