BT-Drucksache 16/8437

Entwicklung des Marktanreizprogramms als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007

Vom 5. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8437
16. Wahlperiode 05. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst
Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Entwicklung des Marktanreizprogramms als Teil des integrierten Energie- und
Klimaprogramms der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007

Mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung“
wurden am 5. Dezember 2007 Verbesserungen bei der finanziellen Förderung
erneuerbarer Energien beschlossen. Im Jahr 2008 stellt die Bundesregierung
über das Marktanreizprogramm bis zu 350 Mio. Euro allein für den Wärme-
markt zur Verfügung. Im Jahr 2009 soll diese Summe auf bis zu 500 Mio. Euro
ansteigen. Der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt soll im Wege der
Projektförderung durch Investitionszuschüsse und im Rahmen des KfW-Pro-
gramms „Erneuerbare Energien“ als Tilgungszuschüsse zur vorzeitigen teilwei-
sen Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen gefördert werden.

Da die im Jahr 2007 für diese Programme zur Verfügung stehenden Mittel in
Höhe von 150 Mio. Euro nicht komplett abgerufen wurden und über das ge-
plante Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) eine Nutzungspflicht
für Neubauten eingeführt werden soll, ist die tatsächliche Entwicklung der
Inanspruchnahme der Fördermittel im Rahmen des Marktanreizprogramms zu
hinterfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Größenordnung wurden im Jahr 2007 die durch das Marktanreiz-
programm zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen-
den Mittel abgerufen, und wie teilen sich diese Mittel auf die einzelnen
förderungswürdigen Technologien auf?

2. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass die im Marktanreizpro-
gramm zur Verfügung stehenden Mittel nicht vollständig abgerufen wurden?

Wie unterscheiden sich die Gründe für die einzelnen förderungswürdigen
Technologien?

Drucksache 16/8437 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wie gestaltet sich die Entwicklung der Fördertätigkeiten im Rahmen des
Marktanreizprogramms bisher im Jahr 2008 insgesamt und konkret für die
einzelnen förderungswürdigen Technologien?

4. Falls der Antragseingang auf Förderung trotz der zusätzlich zur Verfügung
stehenden Mittel seit Dezember 2007 nicht deutlich zugenommen hat,
welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, und wie unterscheiden sich
diese Gründe bei den einzelnen förderungswürdigen Technologien?

5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Fall, um die im
Marktanreizprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärme-
markt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auch in voller Höhe in die
gewünschten Investitionen umzusetzen?

6. Sieht die Bundesregierung im andauernden Gesetzgebungsverfahren des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes sowie in der vorangehenden mehr als
einjährigen Auseinandersetzung in der Koalition einen Grund für die un-
zureichende Ausnutzung der Fördermittel des Marktanreizprogramms seit
Dezember 2007?

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, um welche Gründe handelt es sich
dabei konkret?

7. Hat die Bundesregierung eine Prognose erstellen lassen, wie viele Investi-
tionsprojekte durch die geplante Nutzungspflicht für Neubauten im Erneuer-
bare-Energien-Wärmegesetz als potentielle Anträge zum Marktanreizpro-
gramm entfallen werden (aufgeteilt nach förderungswürdigen Technologien),
und wie gedenkt die Bundesregierung diesen möglichen Antragsausfall bei
gleichzeitiger Erhöhung der zur Verfügung stehenden Fördermittel aus-
zugleichen?

8. Sieht die Bundesregierung in der geplanten teilweisen Verschärfung der För-
deranforderungen für die einzelnen Technologien im Marktanreizprogramm
eine Gefahr für die eigentlichen Ausbauziele der erneuerbaren Energien im
Wärmemarkt, und wenn nein, weshalb nicht?

9. Sieht die Bundesregierung in der im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
geplanten Nutzungspflicht für Neubauten einen Widerspruch zu den Zielen
und Angeboten des Marktanreizprogramms?

Wenn nein, weshalb nicht?

Berlin, den 4. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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