BT-Drucksache 16/8436

Zukunft der Kabotage

Vom 5. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8436
16. Wahlperiode 05. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter
Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael
Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank
Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Zukunft der Kabotage

Kabotage ist durch deutsche und europäische Regelungen begrenzt. Die euro-
päische Verordnung (EG) 3118/93 erlaubt das zeitweilige Erbringen von Trans-
portdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrs-
unternehmen.

Mit dem EU-Beitritt von acht osteuropäischen Staaten zum 1. Mai 2004 ist für
Angehörige dieser Mitgliedstaaten ein zunächst auf zwei Jahre befristetes
Kabotageverbot in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Die Re-
gelung eröffnete die Möglichkeit von Verlängerungen dieses Kabotageverbots.

Presseberichten zufolge plant die Bundesregierung, die Kabotage in der Bun-
desrepublik Deutschland durch Erlass einer Verordnung zeitlich zu begrenzen.
Dies ermöglicht die derzeit geltende europäische Verordnung (EG) 3118/93.

Weil die darin enthaltene Erlaubnis an die Mitgliedstaaten Kabotage „zeit-
weilig“ zu erlauben, als zu unbestimmt gilt, wird auch auf europäischer Ebene
derzeit an einer Neuregelung der Kabotagevorschriften gearbeitet. Vorschläge
hierzu hat die Kommission unter anderem im Vorschlag für eine Verordnung
des europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den
Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterverkehrs [KOM (2007)
265] gemacht. Die Kommission schlägt vor, die Kabotage auf drei Fahrten im
Aufnahmemitgliedstaat innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an die grenz-

überschreitende Fahrt zu begrenzen.

Presseberichte aus dem Jahr 2006 schilderten unter Bezugnahme auf einen
Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS), die Bundesregierung bereite eine Begrenzung der Kabotage auf ma-
ximal 60 Tage im Kalenderjahr vor. Derzeit wird in Fachkreisen davon ausge-
gangen, dass die Bundesregierung eine Neuregelung und Begrenzung der Ka-

Drucksache 16/8436 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

botage durch nationale Vorschriften anstrebt, bevor sich der genaue Inhalt der
europäischen Regelung abzeichnet.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 22. Januar
2008 durch die Annahme des Berichts des Abgeordneten Mathieu Grosch für
Änderungen an dem Vorschlag der Kommission [KOM (2007)265] ausge-
sprochen. Er hat unter anderem eine Befristung der Kabotagebeschränkungen
bis 2014 gefordert, in welcher die steuer- und sozialrechtlichen Rahmenvor-
schriften harmonisiert werden sollen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen
Verordnung soll die Anzahl der Fahrten innerhalb der sieben Tage von drei auf
sieben erhöht werden. Darüber hinaus werden flexiblere Regelungen für grenz-
nahe Regionen, nach Teilentladung und auf dem Rückweg in den Transit-
ländern ins Auge gefasst.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wo sieht die Bundesregierung bei den gegenwärtigen Regelungen zur
Kabotage Defizite?

2. Wie wird die Einhaltung der Kabotagebegrenzung heute kontrolliert?

3. Wie wird der Begriff „zeitweilig“, durch den die Kabotage derzeit begrenzt
wird, in der Bundesrepublik Deutschland und in den anderen Mitglied-
staaten der Europäischen Gemeinschaft in der Praxis ausgefüllt?

4. Wie viele Kabotagefahrten finden in der Bundesrepublik Deutschland jähr-
lich statt, und wie hoch ist der Anteil der Kabotagefahrten an der Gesamt-
leistung des Güterverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland?

5. Wie viele Kabotagefahrten führen deutsche Unternehmen in europäischen
Mitgliedstaaten durch, und wie hoch ist die Gesamtleistung dieser Kabo-
tageverkehre?

6. Wie viele Unternehmen im produzierenden Gewerbe oder im Handel gibt
es in der Bundesrepublik Deutschland im so genannten grenznahen Raum
(z. B. nach Landkreisen oder bestimmter Grenzentfernung)?

7. Im Hinblick auf welche Staaten hat die Bundesregierung von einer oder
mehreren Verlängerungen des Kabotageverbots in der Bundesrepublik
Deutschland Gebrauch gemacht, und wie lange dauern die Verbote jeweils
noch an?

8. Bestehen noch weitere Verlängerungsoptionen, und wenn ja, beabsichtigt
die Bundesregierung, im Hinblick auf einen Staat das Kabotageverbot
erneut zu verlängern?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, vor Inkrafttreten der neuen europäischen
Verordnung zum grenzüberschreitenden Güterverkehr deutsche Regelun-
gen im Hinblick auf die Kabotage zu ändern?

10. Wenn ja, welche inhaltlichen Änderungen plant die Bundesregierung, und
für wann wird ein Inkrafttreten dieser Änderungen angestrebt?

11. Warum beabsichtigt die Bundesregierung eine Neuregelung während des
laufenden europäischen Gesetzgebungsverfahrens?

12. Welche Position nimmt die Bundesregierung gegenüber den vom Verkehrs-
ausschuss des Europäischen Parlaments angenommenen Änderungsvor-
schlägen ein?

13. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine
Harmonisierung der steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Vorschriften,
die den Güterverkehr betreffen, zu forcieren?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8436

14. Wie bewertet die Bundesregierung die Ansicht, dass eine Freigabe der
Kabotage dazu beitragen kann, die Anzahl der Leerfahrten weiter zu ver-
ringern und damit geeignet ist, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten?

15. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine rasche Aufhebung
der Kabotagebeschränkungen?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die Kabotage in mehreren
Schritten zu liberalisieren und Jahr für Jahr die Begrenzungen abzubauen,
um einen fließenden und funktionierenden Übergang zur Kabotagefreiheit
sicherzustellen?

17. Welche Auswirkungen auf den Güterkraftverkehr im allgemeinen und die
deutschen Logistikunternehmen im besonderen sieht die Bundesregierung

a) bei einer Begrenzung der Kabotage auf drei Fahrten innerhalb von
sieben Tagen,

b) bei einer Begrenzung der Kabotagefahrten auf drei innerhalb von sieben
Tagen bis 2014 und einer völligen Freigabe der Kabotage im Jahr 2015
ohne Zwischenstufen,

c) bei einer stufenweise erfolgenden Lockerung der Begrenzung von drei
Fahrten in sieben Tagen über sieben Fahrten in sieben Tagen hin zur
völligen Freigabe im Jahr 2015

im Vergleich zur derzeit geltenden Regelung?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, in der europäischen
Verordnung das Recht der Mitgliedstaaten zu verankern, durch bilaterale
Vereinbarungen jederzeit eine unbeschränkte Kabotage zuzulassen?

Berlin, den 5. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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