BT-Drucksache 16/8418

zu dem Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE -16/4649- Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika

Vom 6. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8418
16. Wahlperiode 06. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel,
Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/4649 –

Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen
im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika

A. Problem

Die Antragsteller nehmen Bezug auf die Verbrechen an den Völkern der Herero
und Nama durch die Kolonialtruppen des deutschen Kaiserreichs im ehemaligen
Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908. Die Antragsteller stellen fest,
dass Völkermord nicht verjährt, weder rechtlich noch moralisch, dass aber bis
heute kein deutscher Staat die Bereitschaft signalisiert hat, für diese Verbrechen
Wiedergutmachung zu leisten. Auch die Bundesrepublik Deutschland, so die
Antragsteller, ist als Rechtsnachfolgerin des Kaiserreichs ihrer historischen
Verantwortung gegenüber den Nachfahren der Opfer des Völkermords nicht ge-
recht geworden.

Die Antragsteller gehen davon aus, dass eine Anerkennung des Völkermords
und die politische Entscheidung der Bundesregierung auf Eröffnung eines Dia-
loges über materielle Wiedergutmachung die durch die politischen Repräsen-
tanten des Herero-Volkes eingeleitete juristische Auseinandersetzungen über-
flüssig machen würde.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert,

● zur Anerkennung einer historischen Verantwortung und des Rechts der Here-
ro und Nama auf Wiedergutmachung wegen des in den Jahren 1904 bis 1908
von der deutschen Schutztruppe an diesen Volksgruppen verübten Völker-
mords;

● zur Erklärung der Bereitschaft, in einen offenen Dialog ohne Vorbedingun-
gen über Versöhnung und Wiedergutmachung unter Einbeziehung der betrof-

fenen Volksgruppen einzutreten, unter Einbeziehung deutscher Unternehmen
bzw. deren Rechtsnachfolger, die in Deutsch-Südwestafrika von Zwangs-
arbeit oder Enteignungen profitiert haben;

● die Gründung einer Stiftung in die Wege zu leiten, deren Zweck es ist, in
Deutschland das historische Bewusstsein über die Kolonialpolitik im ehe-
maligen Deutsch-Südwestafrika zu stärken, das Wissen über die kulturelle
Vielfalt und nationale Identität Namibias zu vertiefen und den bilateralen

Drucksache 16/8418 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Austausch insbesondere auf Ebene der Jugend- und Bildungsarbeit zwischen
beiden Ländern zu intensivieren.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8418

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4649 abzulehnen.

Berlin, den 5. März 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Monika Knoche
Berichterstatterin

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Monika Knoche
Berichterstatterin

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/8418 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anke Eymer (Lübeck), Brunhilde Irber, Marina Schuster,
Monika Knoche und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 16/
4649 in seiner 102. Sitzung am 13. Juli 2007 in erster Lesung
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen
Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 81. Sitzung
am 12. Dezember 2007 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 48. Sitzung am 12. Dezember

2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 51. Sitzung am
12. Dezember 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 59. Sit-
zung am 3. März 2008 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung.

Berlin, den 5. März 2008

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

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