BT-Drucksache 16/8239

Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung

Vom 20. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8239
16. Wahlperiode 20. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Krista Sager, Brigitte
Pothmer, Grietje Bettin, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt,
Britta Haßelmann, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Harald Terpe, und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Januar 2008 eine Qualifizierungsinitiative (Bun-
destagsdrucksache 16/7750) vorgelegt, die zum Ziel hat „das deutsche Aus- und
Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite grundlegend zu ver-
bessern“ und den Fachkräftemangel abzumildern. Die vorgeschlagenen Maß-
nahmen erstrecken sich über alle Bildungsbereiche.

Angesichts der unüberschaubaren Zahl kaum aufeinander abgestimmter, klein-
teiliger Maßnahmen, Programme und Initiativen, deren Finanzierung vielfach
ungeklärt ist und die noch dazu in vielen Bereichen Kompetenzen der anderen
staatlichen Ebenen berühren, sind Zweifel angebracht, ob die Qualifizierungs-
initiative wirklich zum erhofften „Aufstieg durch Bildung“ führen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe stehen insgesamt Bundesmittel für die Qualifizierungs-
initiative zur Verfügung?

Zu Kapitel 1. „Mehr Bildungschancen für Kinder unter sechs Jahren“

2. In welcher Höhe, über welchen Zeitraum und aus welchen Quellen stehen
finanzielle Mittel für die geplante Fortbildungsinitiative für Erzieherinnen
und Erzieher zur Verfügung?

Wie viel Geld steht dadurch im Schnitt pro Erzieher/-in zur Verfügung?

3. Soll es neben dem geplanten Weiterbildungsportal im Internet auch Präsenz-
angebote geben?

Falls ja, wie sind diese ausgestaltet, wer soll damit erreicht werden, wer soll
Träger dieser Angebote sein, und wie werden sie finanziert?

4. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Fortbildungsinitiative für
Erzieherinnen und Erzieher ausreicht, um den quantitativen Ausbau der Kin-
derbetreuung angemessen qualitativ zu flankieren?

Falls nein, welche darüber hinausgehenden Maßnahmen plant die Bundes-
regierung?

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5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Aus-
bildung von Erzieherinnen und Erziehern auf (Fach-)Hochschulniveau zu
fördern?

6. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass in Zukunft mehr Männer
den Erzieherberuf ergreifen?

Zu Kapitel 2. „Jeder Bildungsweg soll zu einem Abschluss führen“

7. Wie viele Personen fallen unter die Definition „Altbewerber“, wie sie im
Gesetzentwurf „Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch – Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger
junger Menschen“, das am 20. Februar 2008 im Kabinett beschlossen wurde,
vorgesehen ist (§ 421r des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III)?

8. Sind unter der Voraussetzung des vorgesehenen o. g. § 421r Abs. 1 SGB III
(Kann-Bestimmung) Ausbildungsplätze für Abiturientinnen und Abiturien-
ten förderfähig?

9. Wie genau will die Bundesregierung Mitnahmeeffekten beim Ausbildungs-
bonus vorbeugen?

10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die im o. g. Entwurf in § 421s
Abs. 2 SGB III vorgesehene Dauer der Berufseinstiegsbegleitung im Ein-
zelfall ausreicht, insbesondere für Altbewerberinnen und -bewerber?

Wenn ja, warum?

11. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die ausbil-
dungsbegleitenden Hilfen (abH) stärken?

12. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der sozialpädagogischen Be-
gleitung und der organisatorischen Unterstützung der betrieblichen Berufs-
ausbildung (§ 241a SGB III) für die Verbesserung der Ausbildungschancen
förderungsbedürftiger junger Menschen zu, und warum verzichtet der Ge-
setzentwurf auf die Einbindung der Begleitung und Unterstützung nach
§ 241a SGB III in das Konzept des Ausbildungsbonus?

13. Wie hat sich die Zahl der Berufsberater bei der Bundesagentur für Arbeit in
den letzten fünf Jahren entwickelt, und in welcher Form findet die Berufs-
beratung an Schulen statt?

14. Was unternimmt die Bundesregierung, um die vielfach kritisierte Berufs-
beratung für Mädchen und junge Frauen durch die Bundesagentur für Arbeit
geschlechtsneutraler zu gestalten und damit die häufige Wahl typischer,
meist schlecht bezahlter Frauenberufe abzuschwächen?

15. Ab wann und wie stark sollen die Bedarfssätze und Freibeträge für die
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ansteigen?

16. Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, die für Altbewerber geplan-
ten Ausbildungsbausteine auf alle Ausbildungsordnungen anzuwenden?

17. Sieht die Bundesregierung grundsätzlich Vorteile einer Organisation der be-
ruflichen Ausbildung in Bausteinen a) für den Einstieg in reguläre Aus-
bildung, b) für die Verzahnung der Aus- und Weiterbildung sowie c) für
die bessere Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung
(bitte begründen)?

18. Ist es Ziel der Bundesregierung, die zahlreichen Maßnahmen der Berufs-
und Ausbildungsvorbereitung im sog. Übergangssystem, die nicht zu einem
anerkannten Abschluss führen, zugunsten echter auf Ausbildung anrechen-
barer Alternativen zu reduzieren?

Falls ja, wie will sie dies erreichen?

Falls nein, bitte begründen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8239

19. Wie genau ist das Programm „Perspektive Berufsabschlüsse“ gestaltet?

Sollen hier sowohl Schul- als auch Berufsabschlüsse gefördert werden?

Wo und in welcher Höhe sind Mittel dafür im Haushalt eingestellt?

Worin unterscheidet sich dieses Programm vom Qualifizierungskombilohn
und anderen ähnlich gearteten, bereits bestehenden oder geplanten Maß-
nahmen (z. B. Kompetenzagenturen)?

20. In welchem Jahr und gegenüber welchem Referenzzeitpunkt soll das von
der Regierung immer wieder genannte Ziel der Halbierung der Schul-
abbrecherzahlen erreicht sein?

Mit welchen Maßnahmen und mit welcher Finanzierung soll dieses Ziel
erreicht werden?

21. Hält die Bundesregierung das im Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelte Schulverweigerer-Programm,
das bisher ca. 1 500 Kinder und Jugendliche erreicht hat, angesichts von ca.
80 000 Schulabbrechern pro Jahr für ausreichend (bitte begründen)?

22. Auf welcher Datengrundlage beruht die Feststellung der Bundesregierung
auf der Homepage des BMBF sowie in zahlreichen Broschüren, „60 Prozent
aller Jugendlichen in Deutschland qualifizieren sich im dualen System der
Berufsausbildung“?

Wie verhält sich diese Feststellung zur Aussage des Nationalen Bildungs-
berichts 2006 (S. 80), dass nur 43,3 Prozent der Neuzugänge in der Berufs-
bildung ins duale System kommen, 17,1 Prozent ins Schulberufssystem und
39,5 Prozent ins sog. Übergangssystem?

Zählt die Bundesregierung das Schulberufssystem zur dualen Ausbildung?

Zu Kapitel 3. „Wir fördern Aufstieg durch Bildung“

23. Wie hoch ist derzeit der Anteil beruflich Qualifizierter, d. h. derjenigen ohne
allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, an den Studierenden
insgesamt?

Wie viele sind dies in absoluten Zahlen?

24. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Hochschulzugangsvoraus-
setzungen für diese Gruppe in den Bundesländern so geregelt sind, dass be-
ruflich Qualifizierte in ausreichender Zahl an akademischer Bildung teil-
nehmen?

Falls nein, was genau tut die Bundesregierung dafür, dies zu ändern?

25. Strebt die Bundesregierung einheitliche Regelungen im Bundesgebiet für
den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter an?

Falls ja, welche konkreten Initiativen ergreift die Bundesregierung, um
gemeinsam mit den Ländern, dieses Ziel zu erreichen?

Falls nein, warum nicht?

26. Soll das geplante Aufstiegsstipendium unabhängig von der eigenen Ein-
kommens- und Vermögenssituation und/oder unabhängig von der Einkom-
mens- und Vermögenssituation der Eltern vergeben werden?

27. Ist eine Beschränkung des geplanten Aufstiegsstipendiums auf diejenigen
Absolventinnen/Absolventen der beruflichen Bildung geplant, die bereits
erwerbstätig waren?

Falls ja, warum?

Drucksache 16/8239 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

28. Mit wie vielen „Aufstiegsstipendiatinnen und -stipendiaten“ rechnet die
Bundesregierung pro Jahr?

29. Wie verträgt sich die Ankündigung der Bundesregierung, das berufsbeglei-
tende Studium – auch in Form dualer Studiengänge – zu fördern, mit dem
soeben von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zum Wehrrechts-
änderungsgesetz, wonach junge Menschen unter bestimmten Bedingungen
direkt aus dualen Studiengängen zum Wehr- bzw. Zivildienst einberufen
werden sollen und ihre Höherqualifizierung damit unterbrechen müssen?

Zu Kapitel 4. „Den Übergang von der Schule in die Hochschule erleichtern“

30. Welchen konkreten eigenen Beitrag plant die Bundesregierung zu der von
den Ländern geplanten Serviceagentur zur besseren Vermittlung von Stu-
dienplätzen, und wie soll diese ausgestaltet sein?

31. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die in der Qualifizierungs-
initiative enthaltene Forderung nach einer effizienteren Vermittlung von
Studienplätzen vereinbaren mit der gleichzeitig von der Bundesregierung
geplanten Abschaffung bundeseinheitlicher Hochschulzulassungsregeln
durch die Außerkraftsetzung des Hochschulrahmengesetzes, in dem in
§§ 31 und 32 die Grundlagen für den ZVS-Staatsvertrag und damit für die
Vergabe von Studienplätzen verankert ist?

32. Entspricht die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung des „Meis-
ter-BAföG“ der in § 10 Abs. 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
(AFBG) festgelegten automatischen Anpassung an die in 2008 steigenden
BAföG-Sätze?

Falls ja, warum kündigt die Bundesregierung an, sie werde das „Meister-
BAföG“ erhöhen, wenn die Erhöhung auch ohne eine gesetzliche Initiative
der Bundesregierung stattfindet?

Falls nein, welche zusätzliche Erhöhung plant die Bundesregierung?

33. Plant die Bundesregierung die Ausweitung des förderfähigen Personen-
kreises im AFBG?

Falls ja, auf welche Gruppen?

Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des Katalogs an förderfähigen
Fortbildungen?

Falls ja, in welchem Umfang, und welche Bereiche betreffend?

34. In welcher Höhe sind finanzielle Mittel für die Änderungen beim AFBG
eingeplant?

35. Welche Maßnahmen unter der Überschrift „Bessere Ausbildungsförderung
für Migranten“ sind in der 16. Legislaturperiode neu hinzugekommen?

Welche schon bestehenden Maßnahmen wurden finanziell besser ausgestat-
tet?

36. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll das im Integrationsplan genannte
Ziel, bis 2012 den Anteil der Studierenden mit Migrationshintergrund zu
verdoppeln, erreicht werden?

Zu Kapitel 5. „Mehr Aufmerksamkeit für Technik und Naturwissenschaften“

37. Inwiefern sollen im Nachwuchsbarometer Technikwissenschaften (NaBaTech)
gleichstellungspolitische Kriterien analysiert und Empfehlungen für gezielte
Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit bei der Nachwuchsförderung in
den MINT-Fächern entwickelt werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8239

38. Welche Initiativen und Aktivitäten sind im Rahmen des Jahres der Mathe-
matik geplant, um mehr Mädchen und Frauen für die MINT-Fächer und ent-
sprechende Berufsfelder zu begeistern und Wissenschaft und Wirtschaft zu
weiteren Maßnahmen für die Erschließung dieser Zielgruppe zu aktivieren?

39. Inwiefern ist beabsichtigt, in der Initiative „Haus der kleinen Forscher“
gendersensible Pädagogikkonzepte zu berücksichtigen?

Zu Kapitel 6. „Chancen für Frauen verbessern“

40. Welche konkreten Schritte wurden bereits zur Vorbereitung des nationalen
Pakts zur Gewinnung von mehr jungen Frauen für MINT-Berufe angegan-
gen, wie ist der Zeitplan, und welche konkreten Vorhaben beabsichtigt die
Bundesregierung mit den Kooperationspartnern anzustoßen?

41. Welche Aktivitäten beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der
Nationalen Qualifizierungsinitiative, d. h. in Zusammenarbeit mit den Län-
dern, um spezifische Zugangsbarrieren für Frauen in den MINT-Fächern
abzubauen und entsprechende Studieninhalte, Qualifikationsprofile und
Berufsbilder zu modernisieren?

42. Wie weit ist die Bundesregierung bei der Erreichung des Zieles des Euro-
päischen Rats von März 2001 in Stockholm, bis 2010 die Absolventenquote
der technischen und naturwissenschaftlichen Fächer generell um 15 Prozent
zu steigern und das Geschlechterverhältnis anzugleichen (bitte per Über-
sicht Entwicklung der Studierendenanteile der letzten Jahre geschlechter-
differenziert aufgliedern)?

Zu Kapitel 7. „Weiterbildung – Lernen im gesamten Lebenslauf“

43. Gibt es eine Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung?

Welche Bereiche mit welcher konkreten Zielsetzung verfolgt diese Strategie,
und welches Ministerium hat dafür die Federführung?

44. Was genau ist unter den von Bundesministerin für Bildung und Forschung
Dr. Annette Schavan in der Pressekonferenz zur Qualifizierungsinitiative
am 9. Januar 2008 angekündigten „regionalen Weiterbildungsallianzen als
zentrales Instrument“ zu verstehen?

Welche konkreten Initiativen sind mit welchen Stiftungen geplant?

45. Durch welche Maßnahmen der Qualifizierungsinitiative wird die Weiter-
bildungsberatung gestärkt, deren Bedeutung Bundesministerin Dr. Annette
Schavan in der o. g. Pressekonferenz hervorgehoben hat?

46. Welche neuen Aufgaben kommen auf die überbetrieblichen Ausbildungs-
stätten (ÜBS) im Bereich Ausbildung und im Bereich Weiterbildung zu?

Inwiefern stehen diesen neuen Aufgaben auch zusätzliche öffentliche finan-
zielle Mittel gegenüber?

Inwieweit sollen Unternehmen konzeptionell und finanziell beteiligt wer-
den?

47. In welcher Form sollen bei dem geplanten Weiterbildungsprogramm für
Ingenieure Unternehmen finanziell beteiligt werden?

48. Wie sollen die in der Qualifizierungsinitiative genannten Einzelinitiativen
im Bereich Weiterbildung nachhaltig finanziert werden?

Sind dafür zusätzliche Haushaltsmittel vorgesehen?

In welcher Höhe sind dafür Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
eingeplant?

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49. Findet das Programm „Lernende Regionen“ eine Fortführung in den Vor-
schlägen der Bundesregierung bzw. des Innovationskreises Weiterbildung,
und wie unterscheiden sich die regionalen Weiterbildungsallianzen davon?

Zu Kapitel 8. „Bildung und Föderalismus“

50. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Länder ihrer gesamtstaat-
lichen Verantwortung im Bildungsbereich in ausreichendem Maße nach-
kommen, insbesondere nach der im Jahr 2006 beschlossenen Föderalismus-
reform?

Woran macht sie dies fest?

51. Bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dessen, dass nach An-
sicht von Bundesministerin Dr. Annette Schavan die Schweiz ein gutes Vor-
bild für den Föderalismus in der Schulpolitik ist, weil dort „zwischen den
Kantonen und dem Bund in zentralen Fragen gemeinsame Strategien ver-
einbart werden“ (vgl. Interview in der Wirtschaftswoche vom 1. Dezember
2007), die Föderalismusreform I im Bereich Bildung weiterhin positiv, ob-
wohl sie ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen im Bildungsbereich
weitgehend abgegeben hat und bei der Verabredung gemeinsamer Strate-
gien somit maßgeblich auf den guten Willen der Länder angewiesen ist?

52. Plant die Bundesregierung langfristig Änderungen in der Bildungspolitik
hinsichtlich der Aufgabenverteilung oder der Zusammenarbeit mit den Län-
dern (bitte begründen)?

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