BT-Drucksache 16/8234

Sicherheit der elektronischen Reisepässe und Kosten für die Kommunen

Vom 20. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8234
16. Wahlperiode 20. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Volker Wissing, Gudrun Kopp, Frank Schäffler,
Dr. Max Stadler, Ulrike Flach, Patrick Döring, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia
Winterstein, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina
Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin
Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Sicherheit der elektronischen Reisepässe und Kosten für die Kommunen

Der Deutsche Städtetag beklagt, dass die Kosten der Kommunen im Zusammen-
hang mit der Ausstellung der neuen elektronischen Reisepässe durch den
Bundeszuschuss in Höhe von 14,37 Euro pro Pass nicht annähernd abgedeckt
seien. Nach einem Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement wurde ein Zuschuss von 23,86 Euro als notwendiger Beitrag
zur Kostendeckung errechnet. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak-
tion der FDP „Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten
in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) bestreitet die Bundesregie-
rung höhere Kosten bei den Kommunen und verweist im Übrigen darauf, dass
ihr eine Bewertung entgegenstehender Angaben, z. B. des Oberbürgermeisters
von Passau, nicht möglich sei. Die elektronischen Reisepässe werden nunmehr
seit mehr als einem Vierteljahr ausgegeben, so dass sich im praktischen Verwal-
tungsvollzug zwischenzeitlich erwiesen hat, dass die Befürchtungen des Deut-
schen Städtetages zutreffen.

In seinem Bericht vom 12. Dezember 2007 an den Innenausschuss des Deut-
schen Bundestages weist der Bundesdatenschutzbeauftragte auf erhebliche
Sicherheitsmängel bei der Umsetzung der Erhebung und Übermittlung der für
den elektronischen Reisepass erhobenen Daten hin. Zudem stellt er in Über-
einstimmung mit dem thüringischen Landesbeauftragen für den Datenschutz
fest, dass das Recht auf Überprüfung und Einsichtnahme in die vom Passinhaber
gespeicherten Daten durch diesen selbst nicht ausgeübt werden könne. Dem
Bürger wird mithin die Möglichkeit genommen, selbst zu verifizieren, welche
Daten von ihm gespeichert sind und ob es sich tatsächlich um die richtigen, also
„seine“ Biometriedaten handelt.

Drucksache 16/8234 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung, die sie in ihrer Antwort auf
Fragen 20 bis 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Die praktische
Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe“ (Bun-
destagsdrucksache 16/6102) geäußert hat, fest, dass eine Unterdeckung in
den kommunalen Haushalten durch die Einführung der elektronischen
Reisepässe nicht entsteht?

2. Welche Daten liegen der Bundesregierung hierzu vor, auf die sie ihre Ein-
schätzung stützt?

3. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass eine Eva-
luation der Verwaltungskosten, die bei den Kommunen entstehen, nicht
erforderlich ist?

Wenn ja, warum?

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von den Ländern je-
weils festgesetzte Passgebühr, auf die sie in ihrer Antwort auf Frage 20 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Die praktische Umsetzung der Auf-
nahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache
16/6102) verweist?

5. Wie viele elektronische Reisepässe sind seit deren Einführung ausgegeben
worden?

6. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Bericht des Bun-
desdatenschutzbeauftragen vom 12. Dezember 2007 im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages gezogen, nach dem zum Teil erhebliche Sicher-
heitsmängel im Zusammenhang mit den elektronischen Reisepässen zu be-
klagen sind?

7. Wird die Bundesregierung Leitlinien für eine datenschutzgerechte Gestal-
tung der Erfassungs- und Ausgabeverfahren des elektronischen Reisepasses
herausgeben, und wenn ja, wann?

8. Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, dass, obgleich
sie in ihrer Antwort auf Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
„Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die
Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) dargestellt hat, dass allen
Passbehörden von der Bundesdruckerei entsprechende Software zur Verfü-
gung gestellt würden, von einigen Passbehörden Daten unverschlüsselt und
zum Teil per E-Mail an die Bundesdruckerei übermittelt werden, mithin also
offensichtlich von der zur Verfügung gestellten Software nicht Gebrauch
gemacht wird?

9. Wie bewertet sie diesen Umstand?

10. Wie und wann wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Über-
mittlung der Passantragsdaten von den Passbehörden zur Bundesdruckerei
in der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI)
vorgegebenen Art und Weise erfolgt und nicht unverschlüsselt und sogar
zum Teil einfach per E-Mail erfolgt?

11. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen aufgrund der unsicheren
Übertragungstechnik Daten nicht oder fehlerhaft bei der Bundesdruckerei
angekommen sind?

12. Wie und wann wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die in den
Passbehörden eingesetzten Rechner ausreichend gegen Viren, Trojaner und
andere Schadsoftware geschützt sind?

13. Wie lange werden die Fingerabdrücke auf den Sicherungsbändern gespei-
chert?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8234

14. Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherungsdauer auf den Siche-
rungsbändern unter Gesichtspunkten des Datenschutzes?

15. Wie und wann wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die in den
Passbehörden eingesetzten technischen Mittel ausreichend gegen Miss-
brauch gesichert sind?

16. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und das BSI ergriffen, um
die Sicherheit der Passdaten in allen Passbehörden zu gewährleisten?

17. Welche Schulungen und Informationsveranstaltungen, auf die die Bundes-
regierung in ihrer Antwort auf Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP „Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten
in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) hingewiesen hat, wur-
den wann durchgeführt?

18. Welche Schulungen und Informationsveranstaltungen sind weiterhin ge-
plant?

19. Wie viele Schulungshandbücher wurden von der Bundesregierung an die
Passbehörden ausgegeben?

20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus den Passbehörden
bzw. den Ländern im Hinblick auf praktische Probleme mit den eingesetzten
Fingerabdruckscannern und der eingesetzten Software, die den Passbehör-
den von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird, vor?

21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Passinhaber sein Recht
gemäß Artikel 4 Abs. 1 der EG-Passverordnung ausüben kann, Einsicht in
die im Chip gespeicherten Daten zu nehmen und die Aufnahme der richti-
gen, mithin „seiner“ Biometriedaten festzustellen?

22. Welche Voraussetzungen müssen technisch und organisatorisch geschaffen
werden, damit die Passinhaber von ihrem Recht uneingeschränkt Gebrauch
machen können, und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Berlin, den 20. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.