BT-Drucksache 16/8233

Polizeiausbildung und -aufbau durch deutsche Polizisten im Ausland

Vom 20. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8233
16. Wahlperiode 20. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Dr. Rainer
Stinner, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Christian Ahrendt, Mechthild Dyckmans,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jörg van Essen, Ernst Burgbacher, Jens Ackermann,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Otto Fricke, Paul
K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Hans-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Polizeiausbildung und -aufbau durch deutsche Polizisten im Ausland

Die Bundespolizei sowie die Länderpolizeien sind in verschiedenen internatio-
nalen Kooperationen mit Polizistinnen und Polizisten vertreten, um beim Aufbau
ziviler Strukturen im Bereich der Polizei zu helfen. Laut Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Nationale Kapazitäten
zur Ausbildung von Polizisten für aktuelle und zukünftige Einsätze im Ausland
zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau von Staaten“ (Bundestagsdrucksache
16/4334) wird „der Einsatz von Polizeikräften insbesondere für die Ausbildung
ein zentraler Teil des zivilen deutschen Beitrags für die Stabilisierung und den
Wiederaufbau in und nach Krisensituationen sein“. Der Umfang von Auslands-
einsätzen finde seine Grenzen in den zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Es
könnten nicht alle außenpolitisch prioritären Anforderungen erfüllt werden. Der
Aufbau einer größeren Zahl schnell und flexibel einsetzbarer Polizeikräfte habe
daher zentrale Bedeutung.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in der Haushaltsdebatte am 28. Novem-
ber 2007 (Plenarprotokoll 16/129, S. 13521 D) erklärt, dass sich Deutschland im
Kosovo an einer zivilen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsmission
beteiligen wird, die das Polizei- und Rechtswesen aufbaut. Deutschland und die
EU hätten hier „allergrößte Verantwortung“.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. August Hanning, er-
klärte im Behördenspiegel vom Oktober 2007, dass die Bundesregierung da-
rüber diskutiere, bei der Bundespolizei eine Einheit zu schaffen, die auch im
Inland eingesetzt wird, aber auf Auslandseinsätze mit Zusatzqualifikationen
vorbereitet werden soll.

Drucksache 16/8233 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Polizistinnen und Polizisten befinden sich derzeit bei welchen
Missionen in welchen Staaten im Auslandseinsatz, und wie viele stehen
für bereits konkret geplante Auslandseinsätze, etwa für einen Einsatz im
Kosovo, bereit (bitte Aufschlüsselung nach Bundespolizei und einzelnen
Länderpolizeien)?

2. Was sind die konkreten Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten in den
einzelnen Staaten bzw. im Rahmen der einzelnen Missionen?

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die polizeilichen Auslands-
einsätze jeweils?

4. Aus welchen konkreten Haushaltstiteln welcher Ressorts werden die Aus-
landseinsätze der Bundespolizei finanziert?

5. Wie genau – ggf. mit welcher Aufteilung – werden die Auslandseinsätze der
Länderpolizeien finanziert?

6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über eine Beteili-
gung an einer internationalen Polizeimission?

7. Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung die Anzahl der be-
teiligten deutschen Polizistinnen und Polizisten?

8. Wie viele Bewerbungen für Auslandseinsätze hat es im Jahr 2007 gegeben
(bitte nach Bundespolizei und den einzelnen Länderpolizeien aufschlüs-
seln)?

9. Wie viele Bewerbungen waren erfolgreich?

10. Aus welchen Gründen wurden Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt?

11. Kann die Bundesregierung derzeit ihren internationalen Verpflichtungen im
Rahmen der Polizeimissionen voll nachkommen?

Gibt es insbesondere ausreichend Polizistinnen und Polizisten, die sich frei-
willig zur Verfügung stellen?

12. Welche Anforderungen (Anforderungsprofile i. S. v. individuellen Fertig-
keiten) müssen Polizistinnen und Polizisten erfüllen, um im Ausland Auf-
gaben in der Polizeiausbildung zu übernehmen?

13. Gibt es spezifische Probleme bei der Polizeiausbildung durch deutsche
Polizistinnen und Polizisten in anderen Ländern aufgrund im Vergleich zum
deutschen Rechtssystem unterschiedlicher Aufgaben, Kompetenzen und
Ausstattungen von Polizeien in diesen Ländern, und wenn ja, wie begegnet
die Bundesregierung diesen Problemen?

14. Wie viele Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei sind von ihrer
Qualifikation her nach Einschätzung der Bundesregierung zur Polizeiaus-
bildung im Ausland in der Lage?

15. Wie viele der insoweit qualifizierten Polizistinnen und Polizisten des Bun-
des wären nach Einschätzung der Bundesregierung zu einem Auslandsein-
satz bereit, und aufgrund welcher Annahmen kommt sie zu dieser Einschät-
zung?

16. Wie viele Polizistinnen und Polizisten der Länderpolizeien sind von ihrer
Qualifikation her nach Einschätzung der Bundesregierung zur Polizeiaus-
bildung im Ausland in der Lage?

17. Wie viele der insoweit qualifizierten Polizistinnen und Polizisten der Länder
wären nach Einschätzung der Bundesregierung zu einem Auslandseinsatz

bereit, und aufgrund welcher Annahmen kommt sie zu dieser Einschätzung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8233

18. Hält die Bundesregierung die aktuelle Anzahl der aufgrund ihrer Qualifika-
tion und Bereitschaft für Auslandseinsätze einsetzbaren Polizistinnen und
Polizisten für ausreichend?

19. Welche Möglichkeiten gibt es nach Meinung der Bundesregierung neben
dem finanziellen Anreiz des Auslandsverwendungszuschlags, die Anzahl
der für entsprechende Auslandseinsätze zur Verfügung stehenden Polizis-
tinnen und Polizisten zu vergrößern (bspw. bessere Beförderungsaussichten
nach Auslandseinsatz)?

20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Anfragen zur Polizei-
ausbildung und zum Polizeieinsatz im Ausland zukünftig eher steigen, und
wenn nein, warum nicht?

21. Von welchem Bedarf an im Ausland einzusetzenden Polizistinnen und Poli-
zisten geht die Bundesregierung in den nächsten Jahren aus?

22. Ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, zukünftig mehr deutsche Poli-
zistinnen und Polizisten in Auslandseinsätze zu schicken?

23. Gibt es insoweit bereits Verhandlungen mit den Landesregierungen oder
sind solche geplant, und wenn ja, wie ist der Sachstand?

24. Gibt es eine Art festen Personalpool von Polizistinnen und Polizisten aus
Länderpolizeien, die im Bedarfsfall sofort einsetzbar sind, und wenn nein,
gibt es entsprechende Planungen für einen solchen Personalpool oder Ver-
gleichbares?

25. Gibt es Anforderungsprofile für Auslandseinsätze der Polizei, die von deut-
schen Polizistinnen und Polizisten besonders gut erfüllt werden, und wenn
ja, welche sind dies?

26. Gibt es Anforderungsprofile für Auslandseinsätze, bei denen ein Mangel an
verfügbaren Polizistinnen und Polizisten aus Deutschland besteht, und
wenn ja, aus welchen Gründen?

27. Welche Fähigkeiten kann Deutschland für Polizeieinsätze im Ausland zur
Verfügung stellen, und inwieweit bestehen Engpässe bzw. Fähigkeitslücken?

28. Wie wirkt sich die Entsendung von Polizistinnen und Polizisten zur Polizei-
ausbildung im Ausland auf die Kapazitäten der Polizei zur Erfüllung ihrer
Aufgaben im Inland aus?

29. Betrachtet die Bundesregierung die geltende dienstrechtliche Vergütung
und Versorgung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Aus-
landseinsatz als angemessen und ausreichend, und wie begründet sie ihre
diesbezügliche Auffassung?

30. Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden derzeit auf welche Auslands-
einsätze vorbereitet (bitte Aufschlüsselung nach Bundespolizei und einzel-
nen Länderpolizeien)?

31. Wie werden die Polizistinnen und Polizisten auf den jeweiligen Auslands-
einsatz vorbereitet (bspw. Sprachkurse, Landeskunde, etc.), und wie lange
dauert die Vorbereitung für die jeweiligen Missionen?

32. Trifft es zu, dass der Auslandseinsatz einer Polizistin bzw. eines Polizisten
jeweils auf ein Jahr begrenzt ist, und wenn ja, auf welchen Gründen basiert
diese Begrenzung?

33. Hält die Bundesregierung einen Parlamentsbeschluss als Grundlage für
einen polizeilichen Auslandseinsatz oder eine sonstige Beteiligung des Par-
laments für geboten, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/8233 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
34. Trifft es zu, dass innerhalb der Bundesregierung – unabhängig der vorhan-
den Einsatzhundertschaft in Gifhorn, die auch für Auslandseinsätze vorge-
sehen ist – darüber diskutiert wird, bei der Bundespolizei eine Spezialein-
heit für Auslandseinsätze zu schaffen, und wenn ja, wie ist insoweit der
Diskussionsstand?

35. Was ist die Aufgabe der „European Gendarmerie Force“ (EGF), aufgrund
welcher Rechtsgrundlage wurde diese geschaffen, wie ist sie personell aus-
gestattet, wie wird sie finanziert, wer entscheidet über deren Einsatz, und in-
wieweit war bzw. ist Deutschland daran beteiligt, und welche Gründe waren
dafür maßgeblich?

36. Wurde die EGF bereits eingesetzt, und wenn ja, wo?

37. Gibt es eine parlamentarische Kontrolle über die Entscheidungen über die
Einsätze der EGF, und wenn ja, durch wen?

Berlin, den 15. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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