BT-Drucksache 16/8052

EU-Importverbot für illegales Holz durchsetzen

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8052
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Antrag
der Abgeordneten Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Undine
Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike
Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Dr. Uschi Eid,
Rainder Steenblock, Renate Künast und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

EU-Importverbot für illegales Holz durchsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● den FLEGT-Prozess (FLEGT = Forest Law Enforcement Governance and
Trade) aktiv voranzutreiben und sich noch vor der neunten Vertragsstaaten-
konferenz zum Schutz der biologischen Vielfalt im Mai 2008 für eine Ver-
schärfung und Weiterentwicklung von FLEGT stark zu machen;

● sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zur Fortentwick-
lung von FLEGT für die zügige Einführung eines EU-Importverbotes für
illegal geschlagenes Holz einzusetzen;

● auf nationaler Ebene einen Gesetzentwurf für ein Besitz- und Handelsverbot
für Produkte aus illegal geschlagenem Holz vorzulegen, sofern auf europäi-
scher Ebene nicht zügig eine Einigung über ein EU-Importverbot für Holz
und Holzprodukte aus illegal geschlagenem Holz erreicht werden kann.

Berlin, den 13. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Die von der EU im Jahr 2005 im Rahmen des FLEGT-Prozesses beschlossene
FLEGT-Verordnung zur Beschränkung des Handels mit illegal geschlagenem
Holz zeigt bisher keinerlei Wirkung. Zum einen kommt die EU mit den auf
Grundlage dieser Verordnung geführten Verhandlungen über FLEGT-Partner-
schaftsabkommen nur sehr langsam voran. So konnte bisher mit keinem Holz-
exportland eine Vereinbarung über ein FLEGT-Partnerschaftsabkommen ab-
geschlossen werden. Zum anderen verhandelt die EU offiziell ohnehin nur mit
einzelnen Ländern über den Abschluss solcher Abkommen. Bis Anfang 2008
waren das lediglich sechs Länder (Malaysia, Indonesien, Gabun, Ghana, Kame-
run und Liberia), mit einigen weiteren sind offizielle Verhandlungen ins Auge
gefasst (Kongo-Brazzaville, Demokratische Republik Kongo, Zentralafrika-

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nische Republik). So kann selbst im Falle eines erfolgreichen Abschlusses dieser
Verhandlungen in den nächsten Jahren allenfalls ein Bruchteil der Holzimporte
aus Urwäldern in die EU von FLEGT-Partnerschaftsabkommen erfasst sein. Ob
und wann Verhandlungen mit weiteren wichtigen Holzexport-Ländern aufge-
nommen werden, ist derzeit nicht erkennbar.

Dies zeigt, dass der Weg, den die EU mit der geltenden FLEGT-Verordnung ein-
geschlagen hat, in absehbarer Zeit kaum einen Beitrag zum Schutz der Urwälder
vor illegalem Holzeinschlag leisten wird. Angesichts des Tempos der Urwald-
zerstörung und des damit einhergehenden Verlustes der Artenvielfalt ist dies
absolut unzureichend. Die alarmierend hohe Entwaldungsrate erfordert rasche
Erfolge. Das bedeutet, dass die EU weitere Maßnahmen ergreifen muss.

Angebracht und möglich ist ein zügiges EU-Importverbot für illegales Holz in
Verbindung mit einem entsprechenden Nachweissystem. Dieses würde an-
gesichts der Größe des EU-Anteils auf dem internationalen Holzmarkt einen
starken Impuls für die Unterbindung des illegalen Holzeinschlags und für die
Etablierung von Zertifizierungssystemen für nachhaltige Forstwirtschaft setzen.
Auch bedarf der gesamte FLEGT-Prozess einer Weiterentwicklung im Sinne
umfassender Initiativen für eine nachhaltige Forstwirtschaft. Zertifizierungs-
konzepte wie das des FSC (Forest Stewardship Council) stellen hierfür wichtige
Orientierungspunkte dar.

In der Debatte um ein nationales Besitz- und Handelsverbot für illegal geschla-
genes Holz verwies die Bundesregierung auf die EU-Hoheit in der Frage des
Handels mit illegal geschlagenem Holz. Es ist bis heute juristisch nicht eindeu-
tig geklärt, ob die Rechtsauslegung zutreffend ist, dass keine Handlungsspiel-
räume für nationale Handelsbeschränkungen für illegales Holz bestehen, oder
ob die EU-Mitgliedstaaten neben der FLEGT-Verordnung nicht auch eigene
nationale Maßnahmen ergreifen dürfen. Letztlich müsste man diese Frage der
EU zur Entscheidung vorlegen, um Rechtsklarheit zu schaffen. Dennoch muss
die Bundesregierung, wenn sie ihrer eigenen Argumentation folgt, nunmehr auf
EU-Ebene umso mehr aktiv werden und auf ein konsequentes Handeln der EU
zur Verhinderung von Importen von illegalem Holz drängen.

Die EU-Kommission hat für 2008 Vorschläge zur Fortentwicklung von FLEGT
angekündigt. Noch ist nicht bekannt, was die EU-Kommission darin vorschla-
gen wird. Um zu erreichen, dass die EU-Kommission zeitnah ein Importverbot
für illegales Holz vorschlägt und um das Europäische Parlament und den EU-
Ministerrat dazu zu bewegen, dieses auch zügig zu beschließen, sollte die Bun-
desregierung als treibende Kraft auftreten und sich bereits heute für ein solches
EU-Importverbot aussprechen, anstatt wie bisher die überfälligen Vorschläge
der EU-Kommission zur Fortentwicklung von FLEGT abzuwarten.

In der Debatte um ein nationales Besitz- und Handelsverbot für illegales Holz
– das sog. Urwaldschutzgesetz – hatten die Koalitionsfraktionen angekündigt,
sich in der EU für eine Verschärfung und Fortentwicklung der EU-Maßnahmen
einzusetzen. Auch Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit, Sigmar Gabriel, sprach sich dafür aus, die europäische FLEGT-Verord-
nung in den nächsten Jahren deutlich zu verbessern. Nun muss die Bundesregie-
rung diesen Ankündigungen Taten folgen lassen und sich für ein EU-Importver-
bot für illegal geschlagenes Holz einsetzen.

Deutschland wird im Mai 2008 Gastgeber und Präsident der neunten Vertrags-
staatenkonferenz zur Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) sein. Dabei
wird es schwerpunktmäßig um die Umsetzung des 2002 beschlossenen
Arbeitsprogramms zu Wäldern, um neue Maßstäbe für die Einrichtung von
Waldschutzgebieten sowie um die Finanzierung des Waldschutzes gehen. Der
Handel mit Holz aus illegalem Einschlag und aus nichtnachhaltiger Wald-
nutzung ist im Waldarbeitsprogramm der CBD als zentrales Problem und Hand-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8052

lungsfeld erkannt und mit konkreten, dringenden Maßnahmen belegt worden.
Der Erfolg der Konferenz und damit das Ansehen Deutschlands werden auch
davon abhängen, ob der internationale Handel mit Holz und Holzprodukten in
der EU und international rechtsverbindlich geregelt werden wird.

Um glaubwürdig zu sein, sollte sich die Bundesregierung im Vorfeld der Kon-
ferenz aktiv und nachdrücklich für ein EU-Importverbot für illegal geschlagenes
Holz sowie einen ehrgeizigen und effektiven Gesetzesvorschlag der EU-Kom-
mission gegen Besitz und Handel von Holz und Holzprodukten aus illegalen
Quellen einsetzen. Dabei sollte sie darauf drängen, dass dieser Vorschlag mög-
lichst noch vor Beginn der neunten Vertragsstaatenkonferenz zum Schutz der
biologischen Vielfalt, d. h. in der ersten Jahreshälfte vorlegt wird.

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