BT-Drucksache 16/7950

zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/3536- Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

Vom 30. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7950
16. Wahlperiode 30. 01. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3536 –

Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE. legt in ihrem Antrag dar, durch eine Änderung des
Bundesentschädigungsgesetzes müsse sichergestellt werden, dass niemand
wegen seiner Mitgliedschaft in der damaligen Kommunistischen Partei
Deutschlands, wegen einer legalen Tätigkeit für diese oder wegen seines politi-
schen Engagements als Kommunist von Entschädigungsleistungen nach die-
sem Gesetz ausgeschlossen werde. Weiterhin sollen nach § 6 Abs. 3 BEG zu-
rückgeforderte Entschädigungen den Betroffenen oder ihren Erben wieder aus-
gezahlt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/7950 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3536 abzulehnen.

Berlin, den 12. Dezember 2007

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Günter Baumann
Berichterstatter

Maik Reichel
Berichterstatter

Christian Ahrendt
Berichterstatter

Jan Korte
Berichterstatter

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Jan Korte
Berichterstatter

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 81. Sitzung am 12. De-
zember 2007 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Bundestags-
drucksache 16/3536 empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 58. Sitzung am 12. De-
zember 2007 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat in seiner 55. Sitzung am 12. De-
zember 2007 den Antrag abschließend beraten.

Als Ergebnis der Beratungen wurde der Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/3536 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab-
gelehnt.

II. Zur Begründung
Die Fraktion DIE LINKE. legt dar, Kommunisten, die
Opfer des NS-Regimes waren, müssten ausnahmslos mit
anderen Geschädigten nationalsozialistischer Verfolgung
gleichgestellt werden. Auch sie müssten einen Anspruch auf
Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädi-
gungsgesetz (BEG) haben. Ebenso verdienten sie politische
Anerkennung für den von ihnen geleisteten Widerstand.
Diese Gerechtigkeitslücke sei zu schließen.

mit einer entsprechenden Änderung der Rechtslage die Aus-
zahlung von zurückgeforderten Entschädigungsleistungen
bewirkt werden. Diese aber wäre in den meisten Fällen
nicht mehr an die Betroffenen selbst, sondern ihre Erben zu
leisten. Die Fraktion der FDP lehne den Antrag daher ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortet
das Anliegen der Fraktion DIE LINKE. in der Sache. Der
Widerstand gegen das NS-Regime sollte unter dem heutigen
Blickwinkel nicht mehr aufgespalten werden. Jedoch sei das
Verfahren, welches die Fraktion DIE LINKE. zur Durch-
setzung ihres Begehrens gewählt habe, abzulehnen. Ins-
besondere könnten Ansprüche nach dem Bundesentschädi-
gungsgesetz bereits seit dem 31. Dezember 1969 nicht mehr
angemeldet werden. Aus diesem Grund werde sich die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme ent-
halten.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD wen-
den gegen den Antrag der Fraktion DIE LINKE. ein, es ent-
spreche nicht den Tatsachen, dass ehemalige Mitglieder der
verbotenen KPD ausnahmslos keine Entschädigungen nach
dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten hätten. Hiervon
seien gemäß § 6 dieser Regelung nur solche Opfer des NS-
Regimes ausgeschlossen, die nach dem 23. Mai 1949 die
freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes bekämpft haben und die nach dem 8. Mai
1945 wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Frei-
heitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden seien.
Zudem sei nicht einzusehen, dass Mitglieder einer Partei,
die aufgrund eines rechtsstaatlichen Verfahrens verboten
wurde, von dem Staat, gegen den sie sich aktiv gewandt ha-
ben, gleichwohl eine Entschädigung bekommen. Auch sei
das von der Fraktion DIE LINKE. zur Durchsetzung ihres
Anliegens gewählte Vorgehen verfehlt.

Berlin, den 12. Dezember 2007

Günter Baumann
Berichterstatter

Maik Reichel
Berichterstatter

Christian Ahrendt
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7950

Bericht der Abgeordneten Günter Baumann, Maik Reichel, Christian Ahrendt,
Jan Korte und Wolfgang Wieland

I. Zum Verfahren
1. Überweisung
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/3536 wurde in der 70. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 30. November 2006 an den Innenausschuss feder-
führend sowie an den Rechtsausschuss und den Haushalts-

Die Fraktion der FDP erklärt, es sei nicht einzusehen, wa-
rum denjenigen, die die freiheitliche demokratische Grund-
ordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft hätten,
sogleich eine Entschädigung durch diesen Staat gewährt
werden solle. Ohnehin könne die mit dem Antrag verfolgte
Gleichstellung aller Opfer des nationalsozialistischen Re-
gimes nicht erreicht werden. Denn im Wesentlichen würde

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