BT-Drucksache 16/7897

Strafverfolgung von deutschen Taxifahrern im Ausland wegen angeblicher Beihilfe zur illegalen Einreise

Vom 25. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7897
16. Wahlperiode 25. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Burkhardt Müller-Sönksen, Patrick Döring,
Jörg Rohde, Dr. Christel Happach-Kasan, Uwe Barth, Ernst Burgbacher, Marina
Schuster, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Edmund Peter Geisen, Jörg van Essen,
Gisela Piltz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Strafverfolgung von deutschen Taxifahrern im Ausland wegen angeblicher
Beihilfe zur illegalen Einreise

In jüngster Zeit sind mehrfach Taxifahrer aus Schleswig-Holstein und Hamburg
in Dänemark wegen Beihilfe zur illegalen Einreise bzw. wegen Beförderung
illegaler Einwanderer verurteilt worden. Die Taxifahrer haben dabei jeweils
Ausländer befördert, die keine EU-Bürger sind und die keine Ausweispapiere
bei sich trugen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind Taxifahrer gesetzlich verpflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahr-
ten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen?

Wenn nein, wie kann der Taxifahrer sicherstellen, dass er sich bei einem
Grenzübertritt nicht einer Strafverfolgung wegen Beförderung illegaler Ein-
wanderer aussetzt?

Wenn nein, hält die Bundesregierung eine solche gesetzliche Verpflichtung
für wünschenswert?

2. Sind Taxifahrer nach geltendem dänischem Recht verpflichtet, bei grenz-
überschreitenden Fahrten zu überprüfen, ob ihre Fahrgäste Ausweispapiere
bei sich führen, und wenn ja, warum?

3. Sind Mitarbeiter und/oder Betreiber von Busunternehmen gesetzlich ver-
pflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der
Fahrgäste zeigen zu lassen, und wenn ja, warum?

4. Sind Mitarbeiter und/oder Betreiber von Eisenbahnunternehmen gesetzlich
verpflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der
Fahrgäste zeigen zu lassen, und wenn ja, warum?

5. Sind Mitarbeiter und/oder Betreiber von Fährunternehmen gesetzlich ver-
pflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der

Fahrgäste zeigen zu lassen, und wenn ja, warum?

6. Wenn Mitarbeiter und/oder Betreiber eines Bus-, Eisenbahn- und/oder Fähr-
unternehmens nicht gesetzlich verpflichtet sind, sich bei grenzüberschreiten-
den Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, wie können
sie sicherstellen, dass sie sich bei einem Grenzübertritt nicht einer Strafver-
folgung wegen Beförderung illegaler Einwanderer aussetzen?

Drucksache 16/7897 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Gilt dies auch im Hinblick auf Fahrer von Privat-PKWs, die Anhalter kos-
tenlos bzw. Mitfahrer für eine angemessene Fahrtkostenbeteiligung grenz-
überschreitend befördern?

8. Hält die Bundesregierung eine Verpflichtung für Taxifahrer, sich bei grenz-
überschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu las-
sen, für verhältnismäßig, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei
der Ausweiskontrolle um eine hoheitliche Aufgabe handelt?

9. Wie ist der Umstand zu bewerten, dass Taxifahrer in der Regel nicht erken-
nen können, ob es sich bei den Ausweispapieren um Fälschungen oder un-
gültige Papiere handelt?

10. Welche rechtlichen Konsequenzen haben deutsche Taxifahrer im europäi-
schen Ausland jeweils zu erwarten, wenn sie bei einem Grenzübertritt Fahr-
gäste ohne gültige Ausweispapiere befördern?

11. Ist die Hinzuziehung der Bundespolizei bei einem Grenzübertritt für den
Taxifahrer geeignet, sicherzustellen, dass ihm im Ausland keine Strafverfol-
gung wegen der Beförderung illegaler Einwanderer droht?

12. Stellt die Kontrolle von Ausweispapieren der Fahrgäste durch die Taxifah-
rer einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
dar?

13. Besteht für Taxifahrer auch bei grenzüberschreitenden Fahrten eine Beför-
derungspflicht?

14. Sieht die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen
Fälle, Handlungsbedarf im Hinblick auf die grenzüberschreitende Beförde-
rung von Personen mit Taxis?

15. Wird die Bundesregierung mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union eine Verständigung suchen, um bei der grenzüberschreitenden
Beförderung von Personen mit Taxis künftig Härtefälle zu vermeiden, im
Hinblick auf die Strafverfolgung wegen der Beförderung illegaler Einwan-
derer?

Wenn nein, warum nicht?

16. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen deutsche Taxifahrer
seit 2000 im Ausland wegen des Verdachts der Beihilfe zur illegalen Einrei-
se bzw. wegen Beförderung illegaler Einwanderer in Untersuchungshaft ge-
kommen sind?

In wie vielen dieser Fälle erfolgte ein Freispruch bzw. eine rechtskräftige
Verurteilung?

17. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen seit 2000 im Ausland
deutsche Mitarbeiter und/oder Betreiber von Bus-, Eisenbahn-, Fährunter-
nehmen und/oder Fahrer von Privat-PKWs wegen Beihilfe zur illegalen
Einreise bzw. wegen Beförderung illegaler Einwanderer verurteilt worden
sind?

18. In wie vielen Fällen sind ausländische und/oder deutsche Taxifahrer bei dem
Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland seit 2000 wegen Ein-
schleusens von Ausländern verurteilt worden?

Berlin, den 24. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.