BT-Drucksache 16/7777

Aktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Vom 16. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7777
16. Wahlperiode 16. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K.
Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Herman Otto Solms,
Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Aktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Franktion der FDP durch die
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/7670) haben sich aufgrund der
weiteren Entwicklung bei der KfW und der IKB Deutschen Industriebank AG
(IKB) sowie aus den Antworten der Bundesregierung zusätzliche Fragen er-
geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie und in welchen Abständen lässt sich das Bundesministerium der Finan-
zen als Rechtsaufsicht über den Stand der Risikoabschirmung von der KfW
unterrichten?

2. Womit begründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass die KfW die Krise
um die IKB allein bewältigen kann (siehe Bundestagsdrucksache 16/7670)?

3. Welche Modelle zur Reformierung der Aufsicht über die KfW werden inner-
halb der Bundesregierung diskutiert, und wie ist der derzeitige Diskussions-
stand?

4. Welche konkreten Pläne gibt es hinsichtlich einer Änderung des KfW-Geset-
zes in Bezug auf den Verwaltungsrat der KfW?

5. Gibt es Planungen der Bundesregierung für weitere Änderungen des KfW-
Gesetzes?

6. Wurde aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken der KfW in Höhe von

5,3 Mrd. Euro 4,95 Mrd. Euro für eine Risikovorsorge zur Rettung der IKB
abgezogen?

7. Wie hoch ist die derzeitige Rücklage der KfW für ihre eigene Risikovor-
sorge?

8. Gibt es Überlegungen der KfW, den Fonds für allgemeine Bankenrisiken wie-
der zu füllen, und wenn ja, auf welche Summe, und in welchem Zeitraum?

Drucksache 16/7777 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Falls es Überlegungen zur Wiederauffüllung des Fonds für allgemeine
Bankrisiken der KfW gibt, woher soll eine Wiederauffüllung generiert
werden?

10. In welcher Höhe wurden Erträge für das Fördergeschäft der KfW durch die
Verzinsung des Fonds für allgemeine Bankrisiken jeweils in den Jahren
2000 bis 2007 bereitgestellt?

11. Wie will die KfW diese Mittel künftig bereitstellen?

12. Inwieweit werden neben der KfW auch die anderen Aktionäre der IKB an
der Bereitstellung von Eigenkapital beteiligt, und wie begründet die Bun-
desregierung dies?

13. Aus welchem Grund engagiert sich die KfW im Umfang von 54 Mio. Euro,
und warum gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Form einer Wandelan-
leihe bei der IKB?

14. Wie lauten die genauen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Agio/Disagio,
Wandlungsverhältnis, Wandlungsrecht/-pflicht) der rund 54 Mio. Euro
umfassenden Wandelanleihe, die das Grundkapital nach der Wandlung von
225 Mio. Euro auf 247,5 Mio. Euro ansteigen lässt?

Welchen Haftungsrang nimmt diese Wandelanleihe ein?

15. In welcher Form wurde das Engagement in Form einer beteiligungs-
erhöhenden Wandelanleihe mit dem Verwaltungsrat der KfW abgestimmt?

16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bei der nächsten Hauptver-
sammlung von Seiten der KfW oder der IKB ein Antrag auf Kapital-
erhöhung bei der IKB gestellt wird?

Wenn nein, warum nicht?

17. Welche Überlegungen innerhalb der Bundesregierung gibt es für Hand-
lungsoptionen, bei einer erneuten zusätzlichen Notwendigkeit der KfW
weitere Risiken der IKB abzuschirmen oder zu übernehmen?

18. Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, durch einen
Verkauf der IPEX-Bank eine Kapitalerhöhung der KfW zu finanzieren?

19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Kapital-
erhöhung für die KfW?

20. Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als
Rechtsaufsicht über die KfW und über deren Engagement im Subprime-
Bereich?

21. Wie hoch sind die Investments der KfW in Finanzmarktprodukte in den
verschiedenen Bonitätsbereichen?

22. Wie schätzt die Bundesregierung die Wertentwicklung des Anteils der
KfW an der IKB ein?

23. Kann der Bundesrechnungshof (BRH) im Rahmen seines Prüfauftrages
Prüfungen bei der KfW durchführen?

24. Wann ist nach Kenntnis der KfW mit der Vorlage der letzten IKB-Halb-
jahreszahlen zu rechnen, die weiteren Aufschluss über die vorhandenen
Risiken geben könnten?

25. Sind der Bundesregierung, trotz des Wertverlustes der IKB-Aktien und der
Abschreibungsrisiken noch Kaufinteressenten für die IKB bekannt, und
werden mit ihnen Verhandlungen geführt?

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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