BT-Drucksache 16/7776

Beauftragter der Bundesregierung für ZivilEngagement

Vom 16. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7776
16. Wahlperiode 16. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich
L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst
Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP

Beauftragter der Bundesregierung für ZivilEngagement

Am 21. August 2007 gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) bekannt, dass die neue Position eines Beauftragten für
ZivilEngagement geschaffen wurde. In der Verlautbarung hieß es wörtlich: „Um
die vielfältigen Aktivitäten zu koordinieren und in Partnerschaft mit Verbänden,
Stiftungen und Unternehmen auszubauen, setzt das Bundesministerium für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals den ,Beauftragten ZivilEngage-
ment‘ ein. Dieses Ehrenamt übernimmt Dr. Hans Fleisch. Der 49-jährige Jurist
ist im Hauptberuf Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
und seit vielen Jahren in Nichtregierungsorganisationen aktiv. Die Aufgabe des
Beauftragten ist es auch, als Berater die Leitidee der Bürgergesellschaft in der
Politik und im Regierungshandeln stärker zu verankern und zusätzliche Initiati-
ven anzustoßen. Dr. Hans Fleisch wird von einer Geschäftsstelle im Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt.“

Das zuständige Ministerium führte aus, dass diese neue Position mit keinen zu-
sätzlichen Kosten verbunden sei, da es sich um ein Ehrenamt handle. In der Be-
reinigungssitzung zum Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2008 wurde dennoch
der Titel „Aufwandsentschädigung für den Beauftragten für ZivilEngagement“
in Höhe von 15 000 Euro pro Jahr aufgenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Überlegungen der Bundesregierung führten dazu, entgegen früherer
Stellungnahmen, eine Aufwandsentschädigung von 15 000 Euro p. a. an den
Beauftragten, Dr. Hans Fleisch, zu gewähren?

Drucksache 16/7776 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Auf welcher Grundlage wurde eine Aufwandsentschädigung von 15 000
Euro im Jahr, was 1 250 Euro im Monat entspricht, berechnet?

3. Wie muss diese Aufwandsentschädigung versteuert werden?

4. Welche Kosten des Beauftragten sollen hierdurch gedeckt werden?

5. Welche Aufwendungen werden dem Beauftragtem neben der Aufwandsent-
schädigung erstattet?

6. In welchem Umfang muss der Beauftragte gegebenenfalls Kommunika-
tions-, Post- und Reisekosten selbst tragen?

7. Wie viele Stunden monatlich dürfte die Ausübung des Ehrenamtes durch-
schnittlich in Anspruch nehmen?

8. In welcher Höhe bekam der Beauftragte für ZivilEngagement im Haushalts-
jahr 2007 eine Aufwandsentschädigung gewährt, und zu Lasten welches
Titels wurde diese gegebenenfalls verbucht?

9. Welche Positionen des ehrenamtlichen Bürgerschaftlichen Engagements in
der Bundesrepublik Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung
eine jährliche Aufwandsentschädigung von mindestens 15 000 Euro?

10. Welche Personal- und Sachkosten entstehen darüber hinaus für die Bereit-
stellung eines Sekretariats im Bereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend?

11. Welche Vorbildfunktion auf das Bürgerschaftliche Engagement sollte nach
Auffassung der Bundesregierung von der Position des Beauftragten für
ZivilEngagement ausgehen?

12. Wie ist das Berufungsverfahren zum Beauftragten der Bundesregierung für
ZivilEngagement ausgestaltet?

13. Welche Gründe führten dazu, einen hauptamtlich bei einem Verband des
„Bürgerschaftlichen Engagements“ tätigen Verbandsrepräsentanten zum
Beauftragten für „ZivilEngagement“ zu berufen?

Inwieweit ist diese Doppelfunktion mit der notwendigen Neutralität, Objek-
tivität und Handlungsfreiheit eines „Beauftragten der Bundesregierung für
ZivilEngagement“ vereinbar?

14. Welche Gründe führten dazu, dass die Bundesregierung den von der En-
quetekommission geprägten Begriff des „Bürgerschaftlichen Engagements“
zugunsten des Begriffs „ZivilEngagement“ aufgegeben hat?

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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