BT-Drucksache 16/7628

Allgemeine Ungleichbehandlung trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Vom 19. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7628
16. Wahlperiode 19. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Barbara Höll
und der Fraktion DIE LINKE.

Allgemeine Ungleichbehandlung trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Erst fast drei Jahre nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie
200/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens
für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist
am 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft
getreten.

In der rechtswissenschaftlichen Diskussion werden – mit Blick auf die nötigen
Umsetzungsvorgaben der genannten Richtlinie – zahlreiche Mängel und Aus-
lassungen des deutschen Gesetzgebers im Gesetz zur Umsetzung europäischer
Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Bun-
destagsdrucksache 16/1870) kritisiert.

Danach ist bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien unter anderem
versäumt worden, die im Renten- und Steuerrecht vorhandenen Ungleichbehand-
lungen zwischen Verheirateten und solchen Personen, die in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft (im Folgenden: Lebenspartnerinnen/Lebenspartner) leben,
zu beheben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es aus Sicht der Bundesregierung zu, dass im Renten- und Steuerrecht
vorhandene Ungleichbehandlungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft
gegenüber der Ehe den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien wider-
sprechen?

2. Falls die Frage 1 zu verneinen war, aufgrund welcher tatsächlichen und recht-
lichen Erwägungen hält die Bundesregierung dann eine verschiedene renten-
und steuerrechtliche Behandlung von Verheirateten und Lebenspartnerinnen/
Lebenspartnern aus europarechtlicher Sicht für vertretbar?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur vollständigen
Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung vorzulegen, um die Ungleichbehandlungen zwischen
Verheirateten und Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern zu beseitigen?

4. Falls die Frage 3 zu bejahen war, bis wann wird dieser Entwurf dann vorlie-
gen, und welche konkreten Veränderungen wird er voraussichtlich enthalten?

Berlin, den 12. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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