BT-Drucksache 16/7598

Verbraucherschutz bei Erwerbsmodellen von Immobilien

Vom 14. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7598
16. Wahlperiode 14. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Peter Hettlich, Dr. Gerhard Schick, Jerzy Montag,
Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbraucherschutz bei Erwerbsmodellen von Immobilien

In Deutschland wurden bereits mehr als 300 000 Verbraucherinnen und Ver-
braucher durch den Kauf von minderwertigen Immobilien (so genannten Schrott-
immobilien) geschädigt. Zielgruppen skrupelloser Verkäuferinnen und Verkäu-
fer waren zum großen Teil Klein- und Mittelverdiener, denen bei Hausbesuchen
und im so genannten Strukturvertrieb darlehensfinanzierte Immobilien als Ver-
mögensanlage oder Altersvorsorge verkauft wurden. Die Finanzierung der Im-
mobilienkredite wurde teilweise von namhaften Banken angeboten.

Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher haben auf diese Weise
Immobilien erworben, deren Wert sich häufig auf weniger als die Hälfte des
Verkaufspreises bezifferte. Die fehlende Rentabilität der Immobilien hat viele
betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Verschuldungssituation
getrieben, deren Folgen sich nicht zuletzt in der privaten und staatlichen Alters-
versorgung in den folgenden Jahren noch deutlicher bemerkbar machen werden.

Die besonders in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts angebotenen Er-
werbsmodelle werden heute im so genannten grauen Kapitalmarkt mit leicht
modifizierten Methoden und Anlageobjekten fortgeführt. Sie werfen Fragen
nach erneutem Regelungsbedarf, Präventionsmaßnahmen und Initiativen für
mehr Verbraucherschutz auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was tut die Bundesregierung, damit die betroffenen Verbraucherinnen und
Verbraucher gegenüber den Kreditinstituten in ihren Verbraucherrechten ge-
stärkt werden?

2. Inwieweit greift die Bundesregierung die Hinweise des Europäischen Ge-
richtshofes (EuGH) auf und weist den Banken die mit den so genannten
Schrottimmobilienverkäufen verbundenen Risiken gesetzlich zu?

3. Was unternimmt die Bundesregierung, damit das Vertrauen der Verbrauche-
rinnen und Verbraucher in die deutsche Kreditwirtschaft und den Anleger-
markt wieder gestärkt wird?
4. Mit welchen Instrumenten verbessert die Bundesregierung im Bereich des
wirtschaftlichen Verbraucherschutzes die Finanzaufklärung für die Verbrau-
cherinnen und Verbraucher?

5. Inwiefern sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Geschädigten Zugang
zu den Erkenntnissen der Finanzaufsicht erhalten können?

Drucksache 16/7598 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die betroffenen
Ministerien (Justiz, Verbraucherschutz und Finanzen) sich vernetzen und
für die Geschädigten eine angemessene Rechtssicherheit schaffen?

7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher in Zukunft vor dem Kauf von Anlageprodukten
wie Immobilien durch die Anlageberaterinnen und -berater ausreichend
beraten und informiert werden?

8. Inwieweit erwägt die Bundesregierung verschärfte Registrierungs- und
Haftungsregelungen für die Anlageberaterinnen und -berater?

9. Inwiefern strebt die Bundesregierung im Zusammenhang mit unzureichend
beratenen Immobilienkäuferinnen und -käufern eine Umkehr der Darle-
gungs- und Beweislast zugunsten der Geschädigten an?

10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher ihre Klageansprüche länger geltend machen kön-
nen?

11. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Verlän-
gerung der Verjährungsfristen bei Klagen im Bereich von Geldanlagen?

12. Welche Gründe sprechen gegen eine Pflicht zur Offenlegung einer von den
Banken durchgeführten Immobilienbewertung?

13. Welche besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher sind in den letzten 2 Jahren im Zusammenhang mit kreditfinanzierten
Immobilienfinanzierungen eingeführt worden?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Vertriebssperre für die Vermittlung
von Immobilienfinanzierungen im Reisegewerbe?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach der Streichung von
Sonderregeln (insbesondere § 358 BGB) für Immobilienkredite bei Wider-
rufsrechten im Bürgerlichen Gesetzbuch?

16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
EuGH vom 25. Oktober 2005 zu kreditfinanziertem Immobilienerwerb
und der Anwendung der Haustürwiderrufs-Richtlinie in Deutschland?

17. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in Deutschland, um Urteile
aufzuheben, die gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen?

18. Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit den Regeln des § 17
Abs. 2a des Beurkundungsgesetzes vor, die Verbraucherinnen und Ver-
brauchern ausreichende Bedenk- und Kenntnisnahmezeit gewähren sollen?

19. Wie gedenkt die Bundesregierung die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht in Zukunft zu stärken, damit sie die Geschädigten durch Auf-
klärung unterstützen kann?

20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Geschädigten
in Zukunft als gemeinsame Klägerinnen und Kläger in einem vereinfach-
ten Verfahren auftreten können?

Berlin, den 14. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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