BT-Drucksache 16/7579

Künftige Belastungen und Kosten für Unternehmen durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

Vom 12. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7579
16. Wahlperiode 12. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto
Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Künftige Belastungen und Kosten für Unternehmen durch die Reform
der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Bundesregierung hat am 28. November 2007 den Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Es
heißt darin, dass das Gesetz für die Verwaltung keinen zusätzlichen Vollzugsauf-
wand verursache und die Neuregelungen für die Wirtschaft teilweise kostenneu-
tral seien.
Kosteneinsparungen für die Verwaltung sind in dem Gesetzentwurf nicht mehr
vorgesehen. Noch im Juli 2007 bestätigte die Bundesregierung, es werde an dem
Einsparziel von 20 Prozent Verwaltungskosten in 5 Jahren festgehalten. Dieses
Einsparziel wurde mit den hohen Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der
gesetzlichen Unfallversicherung begründet.
Für die Unternehmen bringt der Gesetzentwurf neuen Verwaltungsaufwand und
Kosten durch neue Meldepflichten, die allerdings im Gesetzentwurf nicht quan-
tifiziert werden. Bisher müssen die Arbeitgeber nur einmal im Jahr die ganze
Lohn- und Gehaltssumme ihres Unternehmens und die Gefahrenklasse an die
Unfallkasse melden. Künftig sollen die Arbeitgeber monatlich und für jeden
Arbeitnehmer einzeln das beitragspflichtige Entgelt und die Zuordnung in die
Gefahrenklasse angeben.
Auf eine Reform des Leistungsrechts, dass zielgenauer ausgestaltet und insbe-

sondere Schwerverletzte besser stellen sollte, wird vollständig verzichtet. Eine
solche Leistungsreform hatte die Bundesregierung noch im Juli 2007 als erstre-
benswert dargestellt (Bundestagsdrucksache 16/6085).
Der Gesetzentwurf enthält im Ergebnis daher im Wesentlichen nur eine neue
Umverteilung zwischen den einzelnen Branchen durch einen neuen Lastenaus-
gleich in der Unfallversicherung, die einige Branchen stärker belasten und ande-
re entlasten wird.

Drucksache 16/7579 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bürokratiekosten entstehen den Unternehmen durch die neuen, im
Gesetzentwurf vorgesehenen Meldepflichten, insbesondere der monat-
lichen Meldepflicht für das beitragspflichtige Arbeitsentgelt jedes Beschäf-
tigten und seiner Zuordnung der Gefahrtarifstelle?

2. Wird der Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dem Nor-
menkontrollrat zur Beurteilung der darin enthaltenen Bürokratiekosten vor-
gelegt werden, und wann ist mit der Beurteilung des Normenkontrollrates
zu rechnen?

3. Bringt die Reform der Unfallversicherung wie sie im Referentenentwurf
vorgesehen ist, irgendeine finanzielle Entlastung für Unternehmen?

4. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den künftigen Spit-
zenverband der Unfallversicherung in Form eines eingetragenen Vereins
rechtlich auszugestalten und nicht mehr wie bisher in Form einer öffentlich-
rechtlichen Körperschaft?

5. Enthält der Gesetzentwurf eine Ausweitung von Fach- und Rechtsaufsicht
auf den neuen Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung, so dass
dadurch ein Durchsetzen der aufgegebenen Einsparziele von 20 Prozent in
5 Jahren nicht leichter als bisher möglich wäre?

6. Bringt die Reform der Unfallversicherung wie sie im Referentenentwurf
vorgesehen ist, irgendeine finanzielle Entlastung und Ersparnisse für die
Verwaltung, und werden diese im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch
quantifiziert werden?

7. Wie wirkt sich der neue Lastenausgleich finanziell auf die Beitragshöhe in
den einzelnen Branchen aus? Bitte absolute und prozentuale Angaben.

8. Welche Branchen werden durch den neuen Lastenausgleich in welcher
Höhe be- und entlastet (bitte Angaben über absolute und prozentuale Verän-
derungen)?

9. Wie würden sich die in Frage 7 und 8 angesprochenen Veränderungen dar-
stellen, wenn im neuen Lastenausgleichsverfahren die Überaltlasten nach
einem Schlüssel von 50 Prozent Neurenten und 50 Prozent Entgelten ver-
teilt würden?

10. Welche Kosten ergeben sich für die gesetzliche Unfallversicherung daraus,
dass der Lastenausgleich künftig nicht mehr von der Unfallversicherung sel-
ber, sondern vom Bundesversicherungsamt (BVA) durchgeführt wird?

11. Warum enthält der Referentenentwurf keine Regelung zur besseren Kon-
trolle und Eindämmung von Schwarzarbeit, beispielsweise in Form einer
Sofortmeldungsverpflichtung von Arbeitnehmern, wo dies doch von vielen
Branchen gefordert wird?

12. Warum ist die Bundesregierung von der Reform des Leistungsrechts abge-
kommen, wo sie doch noch im Juli 2007 die Leistungsreform als sachgerecht
und systematisch richtig bezeichnet hat (Bundestagsdrucksache 16/6085
Antwort zu den Fragen 7 und 10)?

13. Wird die Bundesregierung in dieser Legislatur noch eine Reform des Leis-
tungsrechts umsetzen?

Berlin, den 12. Dezember 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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