BT-Drucksache 16/7565

Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften, Ursachen und Bußgelder

Vom 12. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7565
16. Wahlperiode 12. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther
(Plauen), Jan Mücke, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften, Ursachen und Bußgelder

Am 11. April 2007 ist die Verordnung (EG) 561/06 zur Harmonisierung und
Änderung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr in Kraft getreten. Weil das
deutsche Fahrpersonalgesetz, das unter anderem die Vorschriften über Ord-
nungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften beinhaltet, durch Versäumnisse
der Bundesregierung nicht rechtzeitig an die neue Verordnung angepasst wor-
den war, wurden in der Folgezeit laufende Verfahren gemäß § 4 Abs. 3 des
Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG – Meistbegünstigungsgebot) eingestellt.
Neue Verstöße konnten nicht geahndet werden, weil zum Zeitpunkt der Tat
keine Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldregelungen bestanden.

Der Deutsche Bundestag beschloss am 6. Juli 2007 das Fahrpersonalgesetz
(FPersG), das am 14. Juli 2007 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in
Kraft trat.

Am 31. August 2007 leitete die Bundesregierung dem Bundesrat den Entwurf
einer Verordnung zur Anpassung der Fahrpersonalverordnung an die euro-
päische Verordnung zu (Bundesratsdrucksache 604/07). In der Fahrpersonal-
verordnung (FPersV) sind neben technischen Details auch die Ausnahmetat-
bestände geregelt. In der Begründung des Verordnungsentwurfs vertrat die
Bundesregierung – im Gegensatz z. B. zur Europäischen Kommission – die
Ansicht, dass die als „rollende Supermärkte“ bekannten ambulanten Verkaufs-
wagen nach der Verordnung (EG) 561/06 nicht mehr von den fahrpersonal-

rechtlichen Vorschriften ausgenommen werden dürften. Daher brachte die
Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag einen Antrag ein, mit dem die Bun-
desregierung aufgefordert wurde, eine Ausnahme für rollende Supermärkte
vorzusehen. Nach mehrfacher Beratung im Verkehrsausschuss des Bundesrates
und einer Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Thema musste
die Bundesregierung ihre Position aufgeben. Der Bundesrat beschloss in der
Sitzung am 30. November 2007 unter anderem, von der nunmehr unbestritten
bestehenden Möglichkeit der Ausnahme Gebrauch zu machen.

Drucksache 16/7565 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften wurden vom
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) seit dem Jahr 2000 registriert?

2. Wie viele Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften wurden von
den zuständigen Behörden der Bundesländer registriert?

3. Um welche und wie viele Verstöße handelte es sich in dem Zeitraum im
Einzelnen?

4. Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der auf deutschen Straßen
fahrenden Fahrzeuge, die unter die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften
fallen, entwickelt?

5. Welche Bußgelder werden vom BAG durchschnittlich in den zehn am
häufigsten vorkommenden Fällen jeweils verhängt?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Fahrzeuge unter dem
Regime der fahrpersonalrechtlichen Vorschriften in der EU verkehren, wie
viele Verstöße es gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften europaweit
jährlich gibt, und welche Bußgelder jährlich europaweit verhängt werden?

7. Wie hoch ist die jährliche Summe der durch das BAG verhängten Buß-
gelder seit dem Jahr 2000?

8. Wie behandelt das BAG Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, wenn der
Fahrer vorträgt, keinen LKW-Stellplatz gefunden zu haben?

9. In wie vielen Fällen beruhen Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten auf
fehlenden Parkplatzkapazitäten an der Autobahn (bitte wenn möglich ab-
solute und relative Zahlen)?

10. In wie vielen Fällen wurde bisher von der Regelung des § 8 Abs. 3 FPersG
Gebrauch gemacht, nach welcher das in § 4 Abs. 3 OWiG normierte Meist-
begünstigungsprinzip keine Anwendung auf bis zum 10. April 2007 be-
gangene Ordnungswidrigkeiten findet?

11. In wie vielen Fällen wurden Verfahren zwischen dem 10. April 2007 und
dem Inkrafttreten des Fahrpersonalgesetzes am 14. Juli 2007 aufgrund der
Anwendung des Meistbegünstigungsgebots eingestellt?

12. Wie viele Kontrollen hat das BAG in dem Zeitraum zwischen dem
10. April 2007 und dem 14. Juli 2007 im Vergleich zur gängigen Praxis
durchgeführt?

13. Wie häufig haben die zuständigen Behörden der Bundesländer in diesem
Zeitraum im Vergleich zur gängigen Praxis Kontrollen durchgeführt?

14. Wie viele Verstöße gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeit
wurden im Vergleich zur übrigen Zeit im Rahmen der durchgeführten
Kontrollen erfasst?

15. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Fahrzeuge für ambulante Bank-,
Wechsel- oder Spargeschäfte (rollende Sparkassen), Fahrzeuge, die im
Rahmen der Religionsausübung, zum Ausleihen von Büchern oder anderen
Medien (rollende Bibliotheken) oder für kulturelle Veranstaltungen
(abgesehen von den unter § 18 Abs. 1 Nr. 10 FPersV-E nach Bundes-
ratsdrucksache 604/07 erwähnten Fahrzeuge), die zu diesem Zweck beson-
ders ausgestattet sind, nach Maßgabe von Artikel 13 der Verordnung (EG)
561/06 von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften ausgenommen wer-
den dürfen?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der genannten Fahr-

zeuge?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7565

17. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Fahrzeuge von den fahr-
personalrechtlichen Vorschriften ausgenommen sein sollten, und durch
welche Regelung hat die Bundesregierung gegebenenfalls von der Mög-
lichkeit der Herausnahme in diesen Fällen Gebrauch gemacht?

Berlin, den 11. Dezember 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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