BT-Drucksache 16/7451

Hauptstadtvertrag und Hauptstadtklausel des Grundgesetzes

Vom 11. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7451
16. Wahlperiode 11. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Hauptstadtvertrag und Hauptstadtklausel des Grundgesetzes

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Hauptstadtvertrag
vom 30. November 2007 bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages
nach Artikel 22 Abs. 1 des Grundgesetzes, die Aufgaben der gesamtstaatli-
chen Repräsentation des Bundes in der Hauptstadt durch ein „Bundesge-
setz“ zu regeln, bei?

2. Hält die Bundesregierung den Hauptstadtvertrag materiell bereits für die Ein-
lösung der Hauptstadtklausel des Grundgesetzes, oder wurde nun mit der
Regelung der für am dringlichsten gehaltenen bilateralen Probleme erfolg-
reich jene Zeit gewonnen, um den Verfassungsauftrag eines Hauptstadtgeset-
zes als ein gesellschaftspolitisches Projekt und grundgesetzkonform – insbe-
sondere in Verantwortung des Deutschen Bundestages und der Mitwirkung
aller Bundesländer – zu realisieren?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des Kanzleramtschefs
Dr. Thomas de Mazière, die Regelung trage „abschließenden Charakter“
(wenigstens für die nächsten zehn Jahre) vor dem Hintergrund des durch den
Vertrag offenkundig nicht realisierten Verfassungsauftrages?

4. Warum macht die Bundesregierung mit ihrem Ausweichen vor dem Verfas-
sungsauftrag die Hauptstadtfrage lediglich zu einer bilateralen Angelegenheit
und nicht zu einer Angelegenheit der ganzen Bundesrepublik Deutschland?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach ein Gesetzgebungsverfah-
ren – ganz anders als dies in bilateralen Verhandlungen möglich ist – eine
Systematisierung der Aufgaben der gesamtstaatlichen Repräsentation des
Bundes in der Hauptstadt und insbesondere den Vergleich und die Gleichstel-
lung mit der Förderung von Bundesstadt und Bundeshauptstadt ermöglicht
und erfordert?

6. Welche konzeptionellen Überlegungen hat die Bundesregierung zu der Struk-
tur und den zu regelnden Gegenständen des zu erarbeitenden Hauptstadt-
gesetzes, und welche Formen öffentlicher gesellschaftspolitischer Verständi-

gung in der Bundesrepublik Deutschland sind vorgesehen?

Drucksache 16/7451 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Auf welche Weise wird die mit der Klage Berlins vor dem Bundesverfas-
sungsgericht auf Herausgabe der Grundstücke aus dem alten Reichsvermö-
gen, das den westlichen Ländern bereits früher übereignet wurde, sich aber
wegen der besonderen statusrechtlichen Situation von Berlin (West) bis 1990
noch immer beim Bund befindet, einhergehende Auseinandersetzung im
Hauptstadtvertrag vom 30. November 2007 berücksichtigt?

Berlin, den 6. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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