BT-Drucksache 16/742

Angleichung der Regelsätze des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch an das Niveau in den alten Ländern

Vom 21. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/742
16. Wahlperiode 21. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Klaus Ernst, Katja Kipping und
der Fraktion DIE LINKE.

Angleichung der Regelsätze des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD
darauf verständigt, der Empfehlung des Ombudsrates vom Juni 2005 zu folgen
und die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Grundsicherung
für Arbeitsuchende Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in den neuen Bun-
desländern dem Leistungsniveau in den alten Bundesländern anzugleichen. Die
Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/99)
vorgelegt, mit dem diese Angleichung vollzogen werden soll. Dieser sieht eine
Angleichung jedoch nur für den Regelungskreis des SGB II vor.

Vor dem Hintergrund, dass Sozialhilfebeziehende ebenso von gesamtdeutschen
regionalen Unterschieden in den Lebenshaltungskosten betroffen sind, wie Be-
zieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dass der Bezug
von Sozialhilfe oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
für viele Leistungsbezieher ein längerfristiger bzw. dauerhafter Zustand ist und
dass die Sozialhilfe bisher das Referenzsystem für die anderen Grundsiche-
rungssysteme bildete, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Plant die Bundesregierung eine Angleichung der Regelsätze des SGB XII
und analog zur Angleichung der Regelsätze nach SGB II und wenn nicht,
aus welchen Gründen?

Auf welchem Wege und zu welchem Zeitpunkt soll eine solche Angleichung
erfolgen?

2. Wie begründet die Bundesregierung die eventuell vorgesehene unterschied-
liche Behandlung der Regelsätze im Rechtskreis des SGB II und des
SGB XII (insbesondere vor dem erläuterten Hintergrund der gleichen Be-
troffenheit der Leistungsbezieher von regional unterschiedlichen Lebens-
haltungskosten)?
3. Was meint die Bundesregierung, wenn sie davon spricht, dass es sich bei der
Grundsicherung für Arbeitsuchende – „anders als bei der Sozialhilfe – um
eine Leistung des Bundes handelt“ und es daher vertretbar sei, „ausschließ-
lich einen einheitlichen Wert auf Westniveau zugrunde zu legen“?

Drucksache 16/742 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, prinzipielle Unterschiede
zwischen den neuen und den alten Bundesländern aufzuheben und beabsich-
tigt sie, diese zu nutzen – eingedenk der Tatsache, dass die Länder bei der
Festsetzung des Eckregelsatzes auf ihr Land bezogene besondere Umstände,
die die Deckung des Bedarfs betreffen, berücksichtigen können, und sie be-
stimmen können, ob sie bundeseinheitliche oder regionale Auswertungen
der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde legen?

5. Plant die Bundesregierung anderweitig, als durch eine Angleichung der
Regelsätze des SGB XII zwischen den neuen und den alten Bundesländern,
eine Verbesserung der materiellen Lebenssituation der Bezieher von Leis-
tungen nach dem SGB XII herbeizuführen?

Auf welchem Wege und zu welchem Zeitpunkt soll diese erfolgen?

Berlin, den 16. Februar 2006

Kornelia Möller
Klaus Ernst
Katja Kipping
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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