BT-Drucksache 16/7347

zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4851- Humanitäre Standards bei Rückführungen achten

Vom 28. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7347
16. Wahlperiode 28. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Omid Nouripour, Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4851 –

Humanitäre Standards bei Rückführungen achten

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt in ihrem Antrag dar, dass bei
der Rückführung von Flüchtlingen die Einhaltung von Menschenrechten wirk-
sam gewährleistet werden müsse. Die EU-Kommission hat am 1. September
2005 einen Vorschlag für eine „Richtlinie über gemeinsame Normen und Ver-
fahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaats-
angehöriger“ vorgelegt (EU-Ratsdokument 12125/05). Vor diesem Hinter-
grund soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bei den Verhandlungen um
die sog. Rückführungsrichtlinie darauf hinzuwirken, dass besonders Schutz-
bedürftige nicht zwangsweise zurückgeführt und Familien durch Rückführungs-
maßnahmen nicht getrennt werden dürfen, humanitäre Standards bei Abschie-
bungen per Flugzeug verbessert und die unabhängige Überprüfung, insbeson-
dere durch die Einrichtung unabhängiger Monitoringsysteme, sichergestellt
werden. Zudem solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Zugang
zu effektiven Rechtsmitteln gewährleistet und Abschiebehaft gänzlich vermie-
den, jedenfalls aber ihre Höchstdauer auf sechs Monate beschränkt werde.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/7347 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4851 abzulehnen.

Berlin, den 14. November 2007

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke Josef Philip Winkler
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/4851 wurde in der 91. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 29. März 2007 an den Innen-
ausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 45. Sitzung am 7. November 2007 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 43. Sitzung am 7. November 2007 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/4851, der auch Gegenstand der großen Anhörungsrunden
des Innenausschusses am 21. und 23. Mai 2007 sowie am
5. Juni 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Euro-
päischen Union (Drucksache 16/5065) und weiterer Vor-
lagen war, in seiner 53. Sitzung am 14. November 2007
abschließend beraten. Der Parlamentarische Staatssekretär
Peter Altmaier hat bei den abschließenden Beratungen zu-
dem einen umfänglichen Sachstandsbericht zum EU-Rats-
dokument 12125/05 „Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-
päischen Parlaments und des Rates über gemeinsame
Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückfüh-
rung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“ vorgetragen.

Als Ergebnis der Beratungen wurde der Antrag auf Druck-
sache 16/4851 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion

II. Zur Begründung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt dar, das
besondere Schutzbedürfnis bestimmter Personengruppen
gebiete es, diese nicht abzuschieben. Auch dürften Familien
durch Rückführungsmaßnahmen nicht getrennt und Minder-
jährige generell nicht inhaftiert werden. Ein wirksamer Zu-
gang zu Rechtsmitteln sei zu gewährleisten. Die Abschiebe-
haft müsse soweit wie möglich vermieden, jedenfalls aber
zeitlich begrenzt werden. Zu verbessern seien ferner die
humanitären Standards bei Abschiebungen per Flugzeug.
Hierfür müsse sich die Bundesregierung bei den Verhand-
lungen zu der sog. Rückführungsrichtlinie einsetzen.

Die Fraktion der FDP unterstützt die Forderung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die besonderen
Probleme verschiedener Personengruppen stärker zu berück-
sichtigen. Jedoch beinhalte der Antrag eine Vielzahl absolu-
ter Forderungen, so dass der Einzelfall nicht hinreichend
berücksichtigt werde. Zudem bewerte die Fraktion die Ein-
richtung eines unabhängigen Monitoringsystems für das ge-
samte Abschiebungsverfahren kritisch. Die Fraktion der
FDP enthalte sich daher der Stimme.

Die Fraktion DIE LINKE. befürwortet ausdrücklich die
Forderung, dem besonderen Schutzbedürfnis bestimmter
Personengruppen dadurch Rechnung zu tragen, dass diese
nicht abgeschoben werden dürfen. Sie könne jedoch nicht un-
terstützen, dass die Höchstdauer der Abschiebehaft sechs
Monate betragen solle. Aus diesem Grunde enthalte sich die
Fraktion DIE LINKE. der Stimme.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD wenden
gegen den Antrag ein, dass bei der Rückführung schon jetzt
alle Schutzstandards durch die Behörden beachtet würden.
Insbesondere könne die Forderung nach dem ausnahmslosen
Absehen von der Rückführung bestimmter Personengruppen
nicht unterstützt werden. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge treffe Rückführungsentscheidungen sorgfältig
und einzelfallbezogen, gerade auch was traumatisierte Per-
sonen angehe. Im Übrigen stehe die sog. Rückführungsricht-
linie hinsichtlich der Rechtsmittelgewährung nicht im Wi-
derspruch zur derzeitigen innerstaatlichen Rechtslage. Die
Koalitionsfraktionen lehnten daher den Antrag ab.

Berlin, den 14. November 2007
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7347

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Hartfrid
Wolff (Rems-Murr), Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. abgelehnt.
Berichterstatterin Berichterstatter

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