BT-Drucksache 16/7333

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/6000, 16/6002, 16/6423, 16/6424, 16/6425 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

Vom 27. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7333
16. Wahlperiode 27. 11. 2007

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael
Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6423, 16/6424, 16/6425 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. § 22 wird wie folgt gefasst:

㤠22
Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den Bundesbehör-
den ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/
oder Vorgesetzten-Funktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufen-
den oder ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder
einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern
haben.“

2. Die Ordnungsnummern der §§ 22 ff. aus dem Regierungsentwurf werden
jeweils um einen Zähler erhöht.

Berlin, den 27. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

In Bundesministerien und Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
tätig, die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden

sind. Die Abgesandten wirken zum Teil direkt an der Erstellung von Gesetz-
entwürfen mit. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchset-
zen. Sich darüber öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. Die Exekutive
kann nur durch eindeutige Regeln von Lobby-Druck entlastet werden.

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