BT-Drucksache 16/7308

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/6000, 16/6412, 16/6423- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 27. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7308
16. Wahlperiode 27. 11. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K.
Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian
Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und
der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6412, 16/6423 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

hier: Einzelplan 12
hier: Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
hier: Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in einer Unterrichtung an den Deutschen
Bundestag im Zusammenhang mit der Finanzierung der Bundesschienenwege
u. a. die Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Bund und der Deutsche
Bahn AG (DB AG) kritisiert. So moniert er die Umstellung des Finanzierungs-
verfahrens von Darlehen auf Baukostenzuschüsse. Der Bund hat in so genannten

trilateralen Vereinbarungen zugesichert, dass Investitionen in das Bestandsnetz
weiterhin mit Baukostenzuschüssen finanziert würden. Den finanziellen Vorteil
gegenüber rückzahlbaren Darlehen beziffert das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) für die DB AG mit jährlich 750 Mio.
Euro. Der Wert ergibt sich aus dem Barwert der nicht getilgten zinslosen Dar-
lehen. Der BRH hält die Berechnung des BMVBS für eine vorsichtige Abschät-
zung. Der tatsächliche finanzielle Vorteil dürfte für die DB AG wesentlich höher

Drucksache 16/7308 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
liegen, da neben der Tilgung für die zinslosen Darlehen auch die Eigenmittel-
beteiligung entfällt.

Ein weiterer Aspekt bei der Finanzierungsumstellung ist im Hinblick auf die Pri-
vatisierung der Deutsche Bahn AG zu beachten. Mit der Kapitalprivatisierung
der DB AG kommt der Finanzierung der Schienenwege auch im Hinblick auf
die rechtlichen Verhältnisse zu den neuen Miteigentümern eine neue Bedeutung
zu. Der Bund kann sich das mit den Investitionsförderungen geschaffene wirt-
schaftliche Vermögen nur als Forderung über die Gestaltungsfigur des zinslosen
Darlehens vollwertig erhalten.

Bei einer Finanzierung der Schienenwege durch zinslose Darlehen müssen die
vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel als Fremdmittel ausgewiesen werden.
Die Baukostenzuschüsse wurden hingegen von der DB AG nicht in die Bilanz
aufgenommen. Damit wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten unter-
halb der tatsächlichen Kosten in die Bilanz eingestellt und das Anlagevermögen
der DB AG niedriger ausgewiesen als dies bei einer alleinigen Finanzierung
ihrerseits der Fall wäre. Der mit den Baukostenzuschüssen zugeflossene Wert
fließt somit bislang allein in die stillen Reserven der DB AG, welche bei einer
teilweisen Kapitalprivatisierung mitprivatisiert werden. Auch bei dem Modell,
bei welchem das bloße formelle Eigentum an der Verkehrsinfrastruktur beim
Bund verbleibt, geht das wirtschaftliche Eigentum an die Bahn über, wenn diese
Verkehrsinfrastruktur bei der Bahn bilanziert werden soll.

Mit der Umstellung der Finanzierung auf zinslose Darlehen wird erreicht, dass
das vom Bund mitfinanzierte Anlagevermögen in Zukunft mit seinen vollen
Anschaffungs- und Herstellungskosten in die Bilanz eingeht und der wirtschaft-
liche Wert der Investitionsförderung in Form einer Darlehensforderung voll-
wertig beim Bund verbleibt. Die Ansetzung der vollständigen Anschaffungs-
und Herstellungskosten – einschließlich der Bundeshilfen – ist auch der börsen-
orientierten, klaren und verständlichen Rechenschaftslegung dienlich.

Eine Finanzierung gemäß der Systematik des Bundesschienenwegeausbaugeset-
zes kann nur dann in Betracht kommen, wenn es sich um eine rein „politische“
Maßnahme handelt, die nicht im wirtschaftlichen Interesse der DB AG ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

gemäß den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs die Umstellung des
Finanzierungsverfahrens von Baukostenzuschüssen auf Darlehen als Regel-
finanzierung zu vollziehen.

Berlin, den 30. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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