BT-Drucksache 16/7210

Rechtliche Beurteilung von Maßnahmen zur Flughafenförderung

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7210
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring,
Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Horst Meierhofer, Jens Ackermann,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg
van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Rechtliche Beurteilung von Maßnahmen zur Flughafenförderung

Zum 1. Juli 2004 hat der Flughafen Dortmund das Programm NERES (New and
Existing Route Expansion Scheme) eingeführt, welches die Eröffnung neuer
Flugverbindungen und den Ausbau bestehender Verbindungen fördern soll.
Neben einem deutlich geringeren Flughafennutzungsentgelt als in der bisheri-
gen Entgeltordnung sieht das Programm vor, dass der Flughafen für die Eröff-
nung einer neuen Verbindung für jeden abfliegenden Fluggast einen „Marke-
tingbeitrag“ gewährt. Dieser Beitrag beläuft sich ab drei Flugverbindungen mit
einer Kapazität von mindestens 100 000 Sitzplätzen p. a. auf 0,30 Euro und er-
höht sich bis auf 1 Euro bei fünf Flugverbindungen und einer Kapazität von
mind. 225 000 Sitzplätzen. Des weiteren sieht NERES – abhängig vom Flug-
gastaufkommen – eine Ermäßigung der Flughafengebühr vor.

Neben der Einführung von NERES hat der Betreiber, die Flughafen Dortmund
GmbH, seit 2001 alljährlich Verluste erwirtschaftet. Die Verluste wurden der
von den Dortmunder Stadtwerken, einer Aktiengesellschaft im Eigentum der
Stadt Dortmund, im Wege eines Ergebnisabführungsvertrages übernommen.
Seit Einführung von NERES belaufen sich die kumulierten Verluste auf rund
75 Mio. Euro.

Am 15. September 2007 hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Bun-

desrepublik Deutschland wegen Verdachts auf staatliche Beihilfe zu Gunsten
des Dortmunder Flughafens eröffnet (Amtsblatt der EU, C 217/25, DE). Dem-
nach hat die vorläufige Untersuchung der Kommission ergeben, dass NERES als
Beihilfe zu betrachten ist, weil eine Diskriminierung zwischen Fluggesellschaf-
ten eingeführt worden sei, die eine bestimmte Gesellschaft (easy jet) begünstige.
Außerdem sei NERES entgegen der Ankündigung zeitlich nicht befristet wor-
den und die Rabatte unter anhaltenden Verlusten angeboten worden. Auch sei

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die Beihilfe nicht gemäß Artikel 87 Abs. 3c des EG-Vertrages und der Entschei-
dung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) (in Sachen Charleroi) als mit
dem Gemeinsamen Markt vereinbar anzusehen. Den Beteiligten wurde bis Mitte
November 2007 Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Kommission und wird sie
sich der Stellungnahme der Kommission anschließen?

2. Wenn nein, mit welchen Argumenten will die Bundesregierung der vor-
läufigen Untersuchung der Kommission entgegentreten?

3. Wird die Bundesregierung beantragen, das Hauptverfahren binnen zwei
Wochen zu entscheiden („keine Genehmigungsfiktion“)?

4. In welchem Maße können Investitionen (a) zur Instandhaltung und (b) zur
Erweiterung von Anlagen am Flughafen rechtskonform beschlossen und
begonnen werden, wenn das (am 15. September 2007 eröffnete) Hauptver-
fahren noch nicht entschieden ist?

5. Wenn die Kommission im Hauptverfahren zu dem Schluss kommen sollte,
dass eine mit dem gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe vorliegt, wel-
che rechtlichen und finanziellen Sanktionen drohen dann für die Bundesre-
publik Deutschland und ggf. – im föderalen Innenverhältnis – dem Land
Nordrhein-Westfalen bzw. der Stadt Dortmund?

6. Sind der Bundesregierung weitere Beschwerdeverfahren auf unerlaubte
Beihilfe anlässlich des Dortmunder Flughafens bekannt, beispielsweise zu-
gunsten der Fluggesellschaft „Sterling“?

7. Sind der Bundesregierung ähnlich gelagerte Fälle in anderen Ländern
bekannt (beispielsweise betreffend den Flughafen München gemäß einer
Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29. Oktober 2007) und
wenn ja, sind diese Fälle dem eingangs beschriebenen vergleichbar, und wo
liegen die Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede?

Berlin, den 13. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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