BT-Drucksache 16/7207

Einfluss von EU-Subventionen und Handelshemmnissen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Subsahara-Afrika

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7207
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marina Schuster, Dr. Karl Addicks, Markus Löning, Hans-
Michael Goldmann, Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst
Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan
Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Einfluss von EU-Subventionen und Handelshemmnissen auf die wirtschaftliche
Entwicklung in Subsahara-Afrika

Afrika ist seit den G8-Gipfeln in Gleneagles und Heiligendamm auf der Agenda
der internationalen Staatengemeinschaft in den Vordergrund gerückt. Entgegen
der politischen Aufmerksamkeit, die dem afrikanischen Kontinent zu Teil wird,
verharrt der Anteil, den die afrikanischen Länder, und vor allem die Länder Sub-
sahara-Afrikas, am Welthandel haben, auf niedrigem Niveau. Der Anteil Afrikas
am Welthandel ist von 1990 an kontinuierlich gesunken, von über drei Prozent
auf unter zwei Prozent. Die schlechten politischen und wirtschaftlichen Rah-
menbedingungen verhindern zum einen lokale Investitionen und schaffen ande-
rerseits keine Anreize für Investitionen aus dem Ausland. Zölle und Subventio-
nen hemmen ihrerseits den Handel zwischen den Industrieländern und den
Ländern Subsahara-Afrikas.

Die Politik der EU und damit auch die der Bundesrepublik Deutschland gegen-
über Subsahara-Afrika hat erheblichen Einfluss auf die Bemühungen des Kon-
tinents, aus eigener Kraft Wirtschaftswachstum zu generieren. In der G8-Gipfel-
erklärung nach dem Treffen in Heiligendamm bekräftigten die Bundesrepublik
Deutschland und die G8 ihren Willen zu einer nachhaltigen Entwicklung in

Afrika durch mehr Wachstum und steigende Investitionen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie groß ist der Umfang des deutschen Handels mit den Staaten Subsahara-
Afrikas insgesamt, und mit welchen afrikanischen Ländern südlich der
Sahara betreibt die Bundesrepublik Deutschland den intensivsten Handel?

2. Welche Produkte werden vorwiegend gehandelt?

Drucksache 16/7207 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Inwieweit hat die Initiative „Everything but Arms“ seit 2001 den Handel
mit den afrikanischen Ländern verstärkt, und welchen Anteil am gesamten
Handel haben die Produkte, die durch diese Initiative gehandelt werden?

4. Haben die AKP-Staaten (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifi-
schen Staaten) nach Einschätzung der Bundesregierung von den Fest-
preisen der EU wirtschaftlich profitiert, und wenn nein, warum nicht?

5. Was bewegt die Bundesregierung dazu sich nicht in vollem Umfang für die
Öffnung der Märkte in den Entwicklungsländern einzusetzen?

6. Worin sieht die Bundesregierung die größten Hemmnisse für den Handel
der Länder Subsahara-Afrikas untereinander?

7. Wie bewertet die Bundesregierung diese Handelshemmnisse im Vergleich
zum Einfluss, den die EU-Handelspolitik auf die Länder südlich der Sahara
hat?

8. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Doha-Runde zu
einem erfolgreichen Abschluss zu bringen?

9. Welche Bedeutung kommt nach Meinung der Bundesregierung einem
erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde im Hinblick auf die Entwicklung
der afrikanischen Staaten zu?

10. Wie hoch ist die EU-Landwirtschaftshilfe (in Form von Geld, Saat, Dünger,
Geräten etc.) an die afrikanischen Staaten, und wie hoch ist der deutsche
Anteil daran?

11. Welchen Anteil hat deutsche Lebensmittelhilfe am World Food Programm
(WFP), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob die
Lebensmittel aus dem WFP in afrikanischen Ländern zweckentfremdet zu
Marktpreisen verkauft werden?

12. Wie umfangreich war die deutsche Lebensmittelhilfe (in Euro oder Tonnen
an Lebensmitteln in den letzten zehn Jahren), die nach Afrika geschickt
wurde?

13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob diese Lebensmittel-
geschenke der einheimischen Landwirtschaft schaden oder die Existenz
von Bauern bedroht?

14. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es einen Zusammenhang
zwischen Entwicklungshilfezahlungen und der Handelsbilanz der Bundes-
republik Deutschland mit den Ländern, die deutsche Entwicklungshilfe er-
halten, gibt, und wenn ja, wie dieser Zusammenhang aussieht?

15. In welchen afrikanischen Gewässern fischen Trawler und andere Fischfang-
schiffe unter EU-Flagge?

16. Wie viel hat die Europäische Union in den letzten zehn Jahren für Fische-
reilizenzen in afrikanischen Gewässern gezahlt (aufgeschlüsselt nach Län-
dern), und an welche Länder?

17. Mit welchen Ländern bestehen noch EU-Fischereiabkommen, und über
welchen Zeitraum erstrecken sich diese?

18. Mit welchen afrikanischen Ländern ist vereinbart worden, dass die Gelder
für die Fischfanglizenzen zum Teil in den Aufbau einer nationalen
Fischereiwirtschaft investiert werden sollen, und wie kontrolliert die EU
diese Mittelverwendung?

19. Wie viele Tonnen Fisch wurden in diesen Jahren vor den afrikanischen
Küsten gefangen, und wie groß war der Marktwert des Fisches auf dem

Weltmarkt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7207

20. Wie viel wurde davon in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftet?

21. Welche Maßnahmen ergreift die Europäische Union gegen illegale
Fischerei vor afrikanischen Küsten, und wie kontrolliert sie die Einfuhr von
illegal gefangenem Fisch in die EU?

22. Welche Schritte hat die Bundesrepublik Deutschland bilateral als auch
innerhalb der EU bisher unternommen, um die in Ihrer Erklärung vom
8. Juni 2007 bestätigten Ziele der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
zu erreichen, uneingeschränkt dazu beizutragen, „zoll- und quotenfreien
Marktzugang für Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern zu
gewähren, um substantielle Verbesserungen des Marktzugangs zu er-
reichen“?

23. Wurden diese Ziele bei den Verhandlungen zu den EPAs (Economic Part-
nership Agreements) berücksichtigt?

24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der EPA-Verhandlungen
in Bezug auf die Handelsvorteile, die sie für die Länder Subsahara-Afrikas
bringen?

25. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesrepublik Deutschland er-
greifen, um die in der G8-Gipfelerklärung festgelegten Ziele zur Verbesse-
rung der Handelsfähigkeit Afrikas zu erreichen (Punkt 26)?

26. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Haushaltsentwurf für 2008 für
den Einzelplan 23 trotz der Mittelerhöhung an die afrikanischen Länder
von 667,241 Mio. Euro, nur insgesamt 2 Mio. Euro für die Förderung
privater Investitionen bereitstellt?

27. Wie passt die politische Aussage von Heiligendamm, private Investitionen
in Afrika und speziell in Subsahara-Afrika zu fördern, mit der fiskalischen
Politik der Bundesregierung zusammen?

28. Was hat die Bundesregierung an konkreten Maßnahmen geplant, wie die
unter Punkt 28 der Gipfelerklärung erwähnten Anstrengungen zur Ver-
besserung des Investitionsklimas erreicht werden können?

29. Was sind die Ziele der von der Bundesregierung geplanten Investoren-
konferenz für Afrika?

Berlin, den 13. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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